"Moselaufstieg bei Konz ist alternativlos"

Konz. (red) Gute Verkehrsanbindungen und eine gute Infrastrukturpolitik sind Grundvoraussetzungen zur Ansiedlung von Firmen und Gewerbe und damit zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen.

Aus diesem Grund hatte die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung zu einem Gespräch mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Kaster zur Erörterung der Verkehrsproblematik im Trierer Tal eingeladen. Eine gute Besucherresonanz in Konz zeigte eindeutig die große Unzufriedenheit der Geschäftsleute und Bürger über die weiterhin unzureichende Anbindung des Konz-Saarburger Raums an das überregionale Fernstraßennetz. In der Einleitung erläuterte der Kreisvorsitzende Andreas Steier auf Grundlage der abgeschlossenen Planung des Landesbetriebs Mobilität die überregionale Bedeutung der B 51 von Köln nach Saarbrücken und die derzeitige Engstelle im Bereich Trier. Anhand des Kartenmaterials wurde der Planungsstand der Westumfahrung Trier (Moselaufstieg) detailliert präsentiert. Bernhard Kaster: "Der Moselaufstieg bei Konz ist alternativlos." Der erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Konz, Karl-Heinz Frieden, berichtete auch von der dringlichen Forderung der Luxemburger an das Land Rheinland-Pfalz, diese Maßnahme in die höchste Prioritätenliste aufzunehmen. Überlegungen über eine kleine Moselüberquerung bei Temmels/Mertert wurde von Luxemburger Seite eine klare Absage erteilt. Ein lokaler Konzer Bauunternehmer musste durch die fehlende Autobahnanbindung in den vergangenen zehn Jahren in seinem Fuhrpark zirka fünf Millionen Kilometer Mehrfahrten in Kauf nehmen und zudem für eine Überführung eines mittleren Baggers nach Luxemburg sechs bis acht Wochen Planung und Genehmigung in Anspruch nehmen. Diese Miss-Stände gilt es umgehend abzuschaffen. Der Moselaufstieg bei Konz ist alternativlos, so die Meinung bei dieser Veranstaltung. Andreas Steier, der Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, fordert das Land auf, umgehend die überregionale Bedeutung der B51 und der Westumfahrung Trier in ihre Prioritätenliste aufzunehmen und so die Aufstufung in den Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen.

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