Bereit für den Einsatz

Die freiwilligen Feuerwehren in der Verbandsgemeinde (VG) Ruwer haben keinerlei Nachwuchssorgen. In den vergangenen vier Wochen absolvierten 30 Mädchen und Jungen ihren Grundlehrgang.

 Mit Feuer und Flamme haben 30 junge Leute aus der Verbandsgemeinde Ruwer an ihrem ersten Feuerwehrlehrgang in Waldrach teilgenommen. TV-Foto: Dietmar Scherf

Mit Feuer und Flamme haben 30 junge Leute aus der Verbandsgemeinde Ruwer an ihrem ersten Feuerwehrlehrgang in Waldrach teilgenommen. TV-Foto: Dietmar Scherf

Waldrach. Sie sind rund 18 Jahre alt und widmen ihre Freizeit der Feuerwehr. Helfen wollen junge Feuerwehrleute, wenn andere Mitbewohner des Ortes durch Brand, Unwetter oder Unglücksfälle in Not sind. Doch bevor sie das dürfen, müssen sie die erforderlichen Lehrgänge absolvieren und die Prüfungen bestehen. Probe-Einsatzorte Fluss, Schule und Gewerbegebiet

60 Stunden Theorie und Praxis vermittelten die Ausbilder Christoph Düpont (Prosterath), Günter Henne (Zerf), Dieter Schellen (Pellingen), Anton Leinen (Konz-Könen), Christian Gerhard (Pluwig) und Marcel Keilen (Zemmer) im Auftrag des Kreises Trier-Saarburg beim aktuellen Lehrgang. Während die theoretischen Unterrichts- und Ausbildungsteile im Schulungssaal des Feuerwehrgerätehauses durchgeführt wurden, fand die Praxis sowohl an der Ruwer, im Gewerbegebiet und an der Regionalschule Waldrach statt. Die Inhalte der Ausbildung ergeben sich aus der "Bibel" für den Feuerwehrmann. In der Feuerwehr-Dienstvorschrift I, sie ist überschrieben mit "Einheiten im Löscheinsatz", sind die zu vermittelnden und zu lernenden Inhalte genau festgelegt. Dabei sind zum Beispiel die Fähigkeiten und Fertigkeiten beim Saugschlauch-Kuppeln, das Arbeiten mit Leitern oder der Schaumeinsatz zu beweisen. Feuerkunde, Gefahrstoffe, Öl- und Wasserkunde, aber auch das Wissen um die einschlägigen Gesetze sind nur ein Teil der theoretischen Inhalte. "Bei der Prüfung wird keinem Teilnehmer etwas geschenkt", sagt der Ausbilder vom Dienst, Christoph Düpont. Die Teilnahme- und Prüfungsbescheinigung ist Voraussetzung für den Folgelehrgang. Die Ausbildung "Truppmann Teil II" wird auf VG-Ebene durchgeführt.

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