Grabräuber muss ins Gefängnis
Trier · Das Trierer Amtsgericht hat am Donnerstag einen 25-jährigen Grabräuber zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der erheblich vorbestrafte Angeklagte hattte von rund 100 Gräbern auf dem Trierer Westfriedhof Grableuchten gestohlen und diese anschließend an einen Schrotthändler verkauft.
27.11.2008
, 12:12 Uhr
(sey) Der erheblich vorbestrafte Angeklagte hattte von rund 100 Gräbern auf dem Trierer Westfriedhof Grableuchten gestohlen und diese anschließend an einen Schrotthändler verkauft. Gesamt-Erlös: 500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Mehr später auf volksfreund.de und in der TV-Freitagausgabe.