Grabräuber muss ins Gefängnis

Trier · Das Trierer Amtsgericht hat am Donnerstag einen 25-jährigen Grabräuber zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Der erheblich vorbestrafte Angeklagte hattte von rund 100 Gräbern auf dem Trierer Westfriedhof Grableuchten gestohlen und diese anschließend an einen Schrotthändler verkauft.

 Wohin mit den Grableuchten? Ein Entsorger, fünf Kreise, drei Regelungen.TV-Foto: Gernot Ludwig

Wohin mit den Grableuchten? Ein Entsorger, fünf Kreise, drei Regelungen.TV-Foto: Gernot Ludwig

(sey) Der erheblich vorbestrafte Angeklagte hattte von rund 100 Gräbern auf dem Trierer Westfriedhof Grableuchten gestohlen und diese anschließend an einen Schrotthändler verkauft. Gesamt-Erlös: 500 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Mehr später auf volksfreund.de und in der TV-Freitagausgabe.

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