Bundestagswahl von A bis Z: Das Lexikon auf volksfreund.de

Trier · Erststimme, Überhangmandate, Auszählungsverfahren: Alles Wichtige zur kommenden Bundestagswahl erfahren Sie in einer Serie auf volksfreund.de. Heute: Erst- und Zweitstimme.

(mc) Jeder Wähler hat zur Wahl zwei Stimmen, die Erst- und die Zweitstimme. Jeweils die Hälfte der insgesamt 598 Bundestagsmandate wird über eine dieser beiden Stimmen besetzt.

Die Hälfte der Mandate werden in den bundesweit 299 Wahlkreisen vergeben. Die Region Trier ist auf drei Wahlkreise verteilt. In jedem Wahlkreis stellen sich unterschiedlich viele Kandidaten dem Wähler direkt zur Wahl, gewählt ist, wer die meisten Wählerstimmen gewinnt (relatives Mehrheitswahlrecht). Der Wähler wählt damit also seinen regionalen Vertreter im Bundestag. Eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten findet allerdings nicht statt.

Anders sieht es mit der Zweitstimme aus. Mit ihr wählt der Bürger nicht direkt einen Kandidaten, sondern entscheidet sich für eine Landesliste einer der zur Wahl zugelassenen Parteien. In Rheinland-Pfalz bedeutet das, dass der Wähler sich zur kommenden Bundestagswahl zwischen 13 Parteien entscheiden kann. Die Zweitstimme entscheidet darüber, in welchem Kräfteverhältnis die Parteien im Bundestag vertreten sind. Es werden allerdings nur die Parteien in den Bundestag gewählt, die die sogenannte Fünf-Prozent-Klausel überwinden. Je höher der prozentuale Anteil der Partei an der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, umso mehr Mandate (Sitze) erhält sie im Bundestag.

Allerdings ist das Wahlverfahren kompliziert: So gilt, dass eine Partei auf soviele Listenmandate verzichten muss, wie sie an Mandaten über die Erststimme gewonnen hat. Gewinnt eine Partei hingegen mehr Mandate über die Erststimme, als ihr nach der Zweitstimme prozentual betrachtet zustehen würde, kommt es zum Effekt der Überhangmandate. Außerdem gilt, dass eine Partei zwar mit der Zweitstimme an der Sperrklausel scheitern kann, bei Erlangung von mindestens drei Direktmandaten (Erststimme) aber trotzdem im Parlament vertreten sein wird.

Quelle u.a.: bundestag.de

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