Lärm auf dem Spielplatz: Urteil in zwei Wochen angekündigt

Koblenz/Tawern · Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat über eine Seilbahn auf einem Tawerner Spielplatz (Verbandsgemeinde Konz) verhandelt. Die Entscheidung wird in zwei Wochen schriftlich zugestellt. Eine Frau hatte gegen die Gemeinde geklagt, weil der Lärm von einer Seilbahn auf dem Spielplatz ihrer Gesundheit schade.

 Müssen Anwohner Kinderlärm und Geräusche der Geräte auf diesem Spielplatz tolerieren? Die Sache beschäftigt wiedr das Verwaltungsgericht.

Müssen Anwohner Kinderlärm und Geräusche der Geräte auf diesem Spielplatz tolerieren? Die Sache beschäftigt wiedr das Verwaltungsgericht.

Foto: Friedemann Vetter

Laut Rita Görtz-Bälder, der Anwältin der Gemeinde, hat das Gericht relativ deutlich gemacht, dass die Geräuscheinwirkung unter gesetzlich privilegierten Kinderlärm fällt. Sie sei zuversichtlich, dass das OVG die Entscheidung des Trierer Verwaltungsgerichts bestätigt.

Allerdings hat das OVG auch eine ausführliche Aussage der Klägerin angehört. Ihr Anwalt, Ralf Trilsbach, ist nach eigener Aussage optimistisch, weil er sich auf Rechtsgrundsätze berufen habe, nach denen das OVG in einem anderen Fall im Frühjahr geurteilt habe. Trilsbach: "Wir sind guter Dinge, dass eine umfassende Interessenabwägung erfolgt."

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