Todesstrafe, Arbeitslager und Peitschenhiebe - Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember

Auch mehr als 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Uno im Jahr 1948 werden in vielen Teilen der Welt die Menschenrechte missachtet.

In mindestens 101 Ländern wurden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in diesem Jahr Bürger von ihrer eigenen Regierung gefoltert oder anderweitig misshandelt - häufig nur, weil sie an Demonstrationen gegen die Politik der Herrschenden teilgenommen hatten. In mindestens 91 Staaten wurde die Meinungsfreiheit auf der Straße, in den Medien und im Internet eingeschränkt. Todesstrafe: In 58 Ländern der Welt werden nach Angaben von Amnesty noch Todesurteile vollstreckt, die meisten in China, Iran, Irak, den USA, Saudi-Arabien und Jemen. Immerhin: Die Zahl der Staaten mit Todesstrafe hat in den vergangenen zehn Jahren abgenommen. Allerdings wurden 2011 mehr Menschen hingerichtet als im Jahr zuvor, mindestens 680. Dazu kommen nach Schätzungen von Amnesty mehrere Tausend Exekutionen in China, das die Zahlen geheim hält. China: Doch China führt nicht nur die Todesstrafen-Statistik an. Auch in Sachen Meinungsfreiheit steht es in der Volksrepublik nicht zum Besten. Immer noch in Haft ist Liu Xiaobo, Friedensnobelpreisträger von 2010. Er saß schon nach der Niederschlagung der Demokratiebewegung auf dem Platz des Himmlischen Friedens jahrelang in Haft. 2009 wurde er erneut wegen "Verbreitung von Gerüchten, Anstiftung zur Untergrabung der staatlichen Ordnung und versuchten Umsturzes des sozialistischen Systems" zu elf Jahren Haft verurteilt, weil er zusammen mit 300 Intellektuellen demokratische Reformen gefordert hatte. Auch der Rechtsanwalt Gao Zhisheng sitzt in Haft. Er fiel wegen seines Engagements für zum Tode Verurteilte und Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong in Ungnade, wurde gefoltert, verschleppt und monatelang an geheimen Orten festgehalten. Nordkorea: Während Nordkorea sich außenpolitisch vor allem mit militärischen Drohgebärden hervortut, sitzen in dem weitgehend isolierten Staat nach Angaben der Uno vermutlich 150.000 bis 200.000 Menschen in sechs Haftlagern. Zwangsarbeit, Folter und Todesurteile sollen dort an der Tagesordnung sein. Grundlegende Rechte wie Reisefreiheit oder Meinungsfreiheit werden den 25 Millionen Menschen in dem fast völlig isolierten Staat am 38. Breitengrad vorenthalten. Wer sich regierungskritisch äußert, wird inhaftiert. Die Uno schätzt, dass mehr als 16 Millionen Nordkoreaner Hunger leiden und auf Nahrungshilfe von außen angewiesen sind. Iran: Neben den nach China meisten Todesurteilen weisen Organisationen wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) auf das Schicksal politischer Häftlinge im Iran hin. So wurde der iranische Menschenrechtsanwalt Ali Dadkhah, weil er viele politische Gefangene vertrat, zu Peitschenhieben, neun Jahren Gefängnis, einem zehnjährigen Berufsverbot und einer Geldstrafe verurteilt. Er sitzt im für Folter berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran. Dort wurde auch die Journalistin Narges Mohammadi wegen "Propaganda gegen das System" inhaftiert. Sudan: Im Sudan wurde die Kunststudentin Safia Ishaag von Mitarbeitern des Geheimdienstes verschleppt, bewusstlos geschlagen und brutal vergewaltigt. Als sie im Internet die erlittene Gewalt schilderte, wurde sie bedroht. Andere Mitglieder ihrer Jugendbewegung Girifna werden immer wieder Opfer staatlicher Unterdrückung. Wegen Besitzes von Bibeln wurde die Christin Hawa Abdalla Muhammad Saleh verhaftet. Im islamisch geprägten Sudan droht ihr wegen "Missionierung" die Todesstrafe. Internationaler Strafgerichtshof: Doch warum lassen sich trotz internationaler Abkommen, etwa der UN-Konvention gegen Folter, die Menschenrechte so schlecht durchsetzen? Den Grund dafür sieht der Trierer Völkerrechtler Professor Alexander Proelß vor allem im Fehlen einer zentralen Durchsetzungsinstanz, einer "Weltpolizei", weil das Gewaltmonopol nach wie vor bei den Staaten liege. Auf dem Gebiet des Menschenrechtsschutzes habe sich aber manches zum Positiven gewandelt, sagt Proelß und nennt die Klage von Einzelnen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als Beispiel. Auch der Internationale Strafgerichtshof trage indirekt zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes bei: "Einzelpersonen, die sich schwerwiegender Verstöße gegen grundlegende völkerrechtliche Normen, etwa das Verbot des Völkermords und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schuldig gemacht haben, können mit den Mitteln des Völkerstrafrechts zur Verantwortung gezogen werden." Allerdings könne der Strafgerichtshof seine Gerichtsbarkeit erst im Nachhinein ausüben. j.e.
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Drei Fragen an den Völkerrechtler Professor Alexander Proelß

Menschenrechtsorganisationen:

Amnesty International

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Gesellschaft für bedrohte Völker

Human Rights Watch

Reporter ohne Grenzen

Fälle von Amnesty International:

Iran: Narges Mohammadi - Haft und Folter wegen Menschenrechtsarbeit

Sudan: Jugendbewegung "Girifna" - Willkür und Folter gegen Studierende

China: Gao Zhisheng - Rechtsanwalt verschleppt und gefoltert

Ägypten: Azza Suleiman - Militärgewalt gegen mutige Frauen

USA: Hussain Almerfedi - Unbegrenzte Haft ohne Prozess und Urteil.

Fälle der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Sudan: Der Christin Hawa Abdalla Muhammad Saleh droht Todesstrafe

Pakistan: Christin Asia Bibi droht Hinrichtung wegen "Beleidigung des Islam"

Iran: Menschenrechtsverteidiger Mohammad Ali Dadkhah inhaftiert

Iran: Journalisten und Blogger willkürlich verhaftet und bedroht

Iran: Softwareentwickler Saeed Malekpour zum Tode verurteilt

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