Anwohner klagen gegen Nord-Ost-Tangente

Bitburg · Kommt sie oder kommt sie nicht? Das Planfeststellungsverfahren für die seit Jahrzehnten geplante Nord-Ost-Tangente ist mittlerweile abgeschlossen, nun aber klagen zwei Anwohner gegen den Beschluss zum Bau der großen Umgehungsstraße in Bitburgs Norden. Am Mittwoch beschäftigt sich das Verwaltungsgericht Trier mit dem Fall.

Anwohner klagen gegen Nord-Ost-Tangente
Foto: Birgit Keiser

Bitburg. Die Nord-Ost-Tangente ist der Wiedergänger des Bitburger Straßenbaus. Seit Jahrzehnten geplant, wurde ihr Bau immer wieder in greifbarer Nähe gesehen und rückte doch immer wieder, kurz bevor die Befürworter zum Jubel ansetzten konnten, in weite Ferne. Im Sommer 2012 sah es dann für einen Augenblick so aus, als könnte der Bau der Umgehungsstraße, mit der B 51, B 257, L 32 und B 50 im Bitburger Norden verbunden werden sollen, tatsächlich in nicht so ferner Zukunft in Angriff genommen werden. Nun tauchen aber neue Schwierigkeiten auf: Zwei Anwohner aus dem Messenweg und dem Bereich Sonnenhof haben gegen den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens geklagt, mit dem faktisch Baurecht für die Trasse besteht. Das Verwaltungsgericht Trier wird sich am Mittwoch, 24. April, mit der Klage befassen.

LBM ist guter Dinge

Harald Enders, Leiter des Landesbetriebs Mobilität (LBM) in Gerolstein, sieht gute Chancen dafür, dass die Kläger mit ihren Einwänden gegen die Ortsumgehung scheitern werden. "Bei beiden Klägern werden die Lärmgrenzwerte nicht überschritten", führt er an. Im Bereich Sonnenhof und Messenweg verläuft die geplante Straße zudem in Tieflage, so dass sie von den Grundstücken aus optisch kaum wahrnehmbar sein wird. "Der LBM ist hinsichtlich des Ausgangs des Verfahren optimistisch", sagt Enders. Zuversicht, die unter anderem durch ein weiteres Detail getragen wird: Einer der Kritiker klagt nach Information Enders "im Namen einer Bürgerinitiative", die als Verein oder in einer anderen Rechtsform nicht besteht.
Laut Erklärung des Verwaltungsgerichts Trier machen die Kläger vor dem Gericht geltend, dass der Bau der Nord-Ost-Tangente nicht erforderlich sei. Zudem berufen sie sich auf Verfahrensfehler und rügen die in ihren Augen hohen Kosten der geplanten Maßnahme. Auch die Befürchtung, dass Lärm und Abgase durch das Straßenprojekt steigen könnten, und weitere umweltrechtliche Einwände werden voraussichtlich vorgebracht.
6,5 Millionen Euro Baukosten

Bitburgs Bürgermeister Joachim Kandels hofft auf eine Abweisung der Klage. "Das wäre für uns sehr wichtig, um bald in das Verfahren der Bodenordnung einsteigen zu können und uns für den Bau nötige Grundstücke zu sichern." Als entschiedener Befürworter der Umgehungsstraße, die Bitburg um geschätzte 7000 Fahrzeuge täglich entlasten würde, sprach er bereits nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens mit dem rheinland-pfälzischen Innenminister Roger Lewentz. "Ich habe mit ihm darüber gesprochen, wie wichtig das Projekt für Bitburg ist", sagt Kandels. Sobald mit einer Klageabweisung wieder Planungssicherheit bestünde, gelte es neben der Bodenordnung sich mit der Finanzierung eingehend zu beschäftigen, ergänzt der Bürgermeister. Auf rund 6,5 Millionen Euro werden die Baukosten geschätzt.
Neue Planung erforderlich?

Politik und Verwaltung würden freilich den aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung kennen, der von Landstraßen-Neubauten absehe. "Es gilt zu klären, ob die Nord-Ost-Tangente als neue Planung angesehen werden muss. Kann man nicht auf die vielen Jahre der Planungen schauen und erkennen, dass die Straße für Bitburg eine äußerst wichtige Sache ist?", fragt Bitburgs Bürgermeister Kandels.

Meinung

Zeit der Lippenbekenntnisse ist vorbei
Sollten die Kläger vor dem Verwaltungsgericht Trier scheitern, wäre nach Jahrzehnten der Planung endlich der Zeitpunkt gekommen, das Projekt Nord-Ost-Tangente mit Nachdruck voranzutreiben. Am Willen der Politik und Verwaltung Bitburgs scheitert die Fortführung der Umsetzung nicht. Mainz wäre dann am Zuge zu beweisen, dass Generationen von Ministern nicht nur Lippenbekenntnisse abgegeben haben. Bisher berief sich Mainz darauf, dass erst Baurecht vorliegen müsse, bevor über eine Finanzierung gesprochen werden könne. Mit einer Klageabweisung würde es vorliegen, sofern die Kläger keine weitere Instanz anrufen. Freilich erscheint eine Entlastung von 7000 Fahrzeugen in einer kleinen Stadt wie Bitburg verglichen mit ähnlichen Projekten im Verhältnis recht klein, aber auch die Bürger von Kleinstädten haben ein Anrecht auf Verkehrsentlastung, auch die Politiker kleiner Kommunen haben ein Anrecht auf Planungssicherheit. f.auffenberg@volksfreund.deExtra

Seit den 1950er Jahren will Bitburg eine Umgehungsstraße im Norden. 1978 wurde die Idee forciert. 1980 hat der Stadtrat eine Trassenführung beschlossen, die immer wieder geändert wurde. Seit 1998 plant das Land. Es folgten ab 2001 diverse Änderungen auch wegen neuer Naturschutzgesetze. 2007 wurden die Pläne offengelegt. Anfang 2010 wurde die Raumverträglichkeit bestätigt; Ende 2010 die Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen. Im Sommer 2012 wurde mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens die nächste große Hürde genommen. Für den Bau der Trasse würde nun Baurecht bestehen. scho/aff

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