Ruhe sanft und möglichst kostengünstig!

Trier · Bestattungskosten sind nicht überall gleich. Es gibt enorme Unterschiede zwischen einzelnen Kommunen. Das hat der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund herausgefunden. Nun macht er Vorschläge, wie Gebühren gesenkt werden könnten.

Trier. Aushubvolumen x Einheitswert = Gebühr. So einfach ist es nach Ansicht des rheinland-pfälzischen Steuerzahlerbundes, vergleichbarere Friedhofsgebühren für alle Kommunen festzulegen. Dass diese nämlich derart weit auseinanderklaffen, die eine Kommune teils zehn Mal höhere Gebühren für ein und dieselbe Bestattungsart verlangt als die andere, das könne nicht sein, heißt es in einer Studie der Organisation. Würden sich alle an die Formel halten, dann könnten die Gebühren deutlich sinken.
Und so kompliziert, wie die Formel klingt, ist sie vielleicht gar nicht. Auch wenn sie eher etwas für Mathematiker zu sein scheint. Das Aushubvolumen bezeichnet die Menge an Erde, die für ein Standardreihengrab ausgebaggert werden muss - diese Menge dürfte auf allen Friedhöfen gleich groß sein. Der Einheitswert berechnet sich nach dieser Formel aus den Kosten für den gesamten Aushub aller Gräber auf dem Friedhof durch die Gesamtaushubmenge.
Der Steuerzahlerbund macht damit deutlich, dass die derzeit verlangten Friedhofsgebühren nichts mit den realen Kosten zu tun haben. In den meisten Fällen seien die Gebühren deutlich überhöht, fand die Organisation gemeinsam mit der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas heraus. Die Gebühren seien unübersichtlich, intransparent und teilweise ungerecht. So gebe es etwa in der Stadt Kaiserslautern 80 verschiedene Gebührensätze, in Konz nur 17. Auch dürfe es nicht sein, dass einige Kommunen für die Bestattung von Ortsfremden mehr verlangten als von Einheimischen.
Die Kommunen wehren sich dagegen, die Gebühren willkürlich festzulegen. Man müsse kostendeckend arbeiten, auch auf den Friedhöfen, heißt es etwa aus dem Trierer Rathaus. Und zu den Kosten zählten auch die Ausgaben für das Öl und den Sprit für den Bagger, der die Gräber ausschaufelt.
Auf 250 000 Euro belaufen sich die Kosten für alle sieben Bitburger Friedhöfe zusammen. Um sie halbwegs zu decken, hat die Stadt gerade erst die Gebühren erhöht. Dabei wurde die durchschnittliche Grabgröße ebenso zugrunde gelegt wie die Nutzungsdauer und die "Pflegeintensität". Gerade bei der Friedhofspflege könnten die Kommunen noch jede Menge Geld sparen, meint der Steuerzahlerbund. So müssten die Grünflächen auf den Friedhöfen nicht alle paar Wochen gemäht werden; ein- bis dreimal im Jahr reiche auch aus, man könne die Flächen auch "naturnah" begrünen, sprich einfach zuwachsen lassen, heißt es in der Studie. Und es müsse auch nicht unbedingt sein, dass gerade in größeren Städten Friedhöfe richtige Parks seien und damit quasi einen Erholungswert für die Bürger hätten. "Primärer Anstaltszweck von Friedhöfen ist die Bestattung", heißt es in der Studie. Wenn die Stätten schon als Parks angelegt seien, dann müsse die Pflege nicht unbedingt durch kommunale Beschäftigte erfolgen. Man könne die Arbeiten auch an Privatunternehmen vergeben - genau wie das Ausbaggern der Gräber, fordert der Steuerzahlerbund. Eine Kommune müsse auch nicht für alle ihre Friedhöfe in verschiedenen Stadtteilen die gleichen Gebühren verlangen, wenn sich etwa der Pflegeaufwand unterscheide. So gilt für alle 17 Trierer Friedhöfe die gleiche Gebührenordnung. Ein Reihengrab auf dem Hauptfriedhof ist genauso teuer wie eines auf einem wesentlich kleineren Friedhof in einem Stadtteil.
Auch bei der Dekoration der Trauerhalle könne gespart werden, wenn man sich auf eine feste Grundausstattung und ein paar Pflanzen für die Ausschmückung beschränke. Noch provokanter als die Forderung, auf Blumenschmuck in der Leichenhalle zu verzichten, dürfte auch der Vorschlag sein, die "Belegungskapazität der Bestattungsflächen" zu erhöhen, indem die Gräber tiefer gegraben werden - und darin dann zwei Särge übereinander zu bestatten.Extra

Die Erhebung der Friedhofsgebühren durch den Steuerzahlerbund erfolgte im Frühjahr dieses Jahres. In Einzelfällen können die Gebühren aufgrund kürzlich erfolgter Erhöhungen von den in der Grafik aufgeführten Zahlen abweichen. Das Reihengrab ist für die Bestattung einer Person vorgesehen. Die Gräber liegen in der Reihe nebeneinander und werden Grabstelle für Grabstelle nacheinander belegt. Bei einem Wahlgrab kann die Grabstätte innerhalb des Friedhofs ausgesucht werden. Bei einer anonymen Beisetzung werden die Verstorbenen auf einer Rasenfläche beigesetzt. wieExtra

Der Steuerzahlerbund Rheinland-Pfalz hat zusammen mit der Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas die Friedhofsgebühren von 60 Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz verglichen. Ergebnis: Die Gebühren klaffen zum Teil weit auseinander. Die Kommunen bestimmen selbst, wie hoch die verlangten Gebühren sind. Dabei werden die Größe und die Auslastung der Friedhöfe berücksichtigt. Aber auch die Art der Bestattung. Da es immer häufiger zu platzsparenderen Urnenbegräbnissen kommt, haben die Kommunen zunehmend ein Problem, die Friedhöfe kostendeckend zu bewirtschaften. wie

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