Noch kein Urteil im Konzer Raubprozess: Siebeneinhalb Jahre Gefängnis oder Freispruch

Trier/Konz · Der elfte Verhandlungstag zu einem mutmaßlichen bewaffneten Raub in Konz bringt am Montag keinen Urteilsspruch. Während der Staatsanwalt eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe fordert, beharrt der Verteidiger auf der Unschuld des Angeklagten.

"Ich habe damals 104 Kilogramm gewogen, heute sind es 84", sagt der Angeklagte vor Gericht. Mehr als neun Monate Untersuchungshaft haben den 23-Jährigen gezeichnet. Im März hat seine Hauptverhandlung vor dem Trierer Landgericht begonnen. Heute sitzt er zum elften Mal auf der Anklagebank. Dort muss er sich wegen eines bewaffneten Raubes verantworten. Er soll im vergangenen Oktober einen 28-jährigen mit einem Küchenmesser bedroht und beraubt haben. Seine Beute: 700 Euro, ein teures Smartphone und ein Schlüsselbund.

Das mutmaßliche Opfer und drei weitere Zeugen, die am Tatort auf einem Parkplatz im Wald zwischen Konz und Konz-Filzen dabei waren, belasten ihn dabei schwer. Er selbst sagt, er sei unschuldig. Dem Opfer habe er bei einem Drogengeschäft ein Messer zum Portionieren von Drogen reichen wollen. Dabei habe sich der 28-Jährige Saarburger verletzt (der TV berichtete).

Urteilsverkündung am Montag

Eigentlich sollte am Montag ein Urteil fallen. Doch Richter Armin Hardt hat nach einem 100-minütigen Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Opfers und einem zweistündigen Plädoyer von Verteidiger Olaf Möller einen Urteilstermin für Montag, 4. August, 14 Uhr, angesetzt.

Den Extratermin begründet er folgendermaßen: "Sie würden mit Recht kritisieren, dass wir die Plädoyers zu wenig berücksichtigt hätten, wenn wir heute ein Urteil sprechen." Schon nach dem Gutachten sagt er: "Besondere Fälle erfordern besondere Ausführungen."

Und der Prozess um den Raub ist etwas Besonderes: Staatsanwalt Christian Hartwig fordert eine siebeneinhalbjährige Gefängnisstrafe, während Möller auf einen Freispruch plädiert. Für Hartwig ist die Sache klar: "Glaubwürdig ist keine der beteiligten Personen, deshalb ist die Glaubhaftigkeit der Angaben wichtig." Dass das Opfer glaubhaft sei, habe das Gutachten von Aussagepsychologin Simone Gallwitz ergeben. Diese führt aus, dass sich die wesentlichen Elemente der unterschiedlichen Aussagen des Opfers nicht widersprächen. Allerdings sagt sie auch, dass das Abstreiten des Drogengeschäfts sogar für einen minderintelligenten Menschen wie den Geschädigten ohne Probleme möglich sei: "Einfach Neinsagen können auch Fünfjährige."

Für Verteidiger Möller ist die Sache komplizierter: Er lässt bei seinem Plädoyer den Prozess und Akteneinträge Revue passieren, die seine These von der mangelnden Glaubwürdigkeit der Hauptzeugen stützen. Er versucht, die Aussagen des Opfers und anderer Belastungszeugen komplett zu widerlegen. "Es kann nicht sein, dass mein Mandant für so eine Aussage siebeneinhalb Jahre in den Bau geht", sagt Möller. Es sei definitiv ein Drogengeschäft gewesen, und sein Mandant habe dem Opfer das Messer reichen wollen. Das belege vor allem ein rechtsmedizinisches Gutachten, das die Verletzungen des Geschädigten einschätzt.

Der Verteidiger wirft der Staatsanwaltschaft Ermittlungsfehler vor. So sei zum Beispiel eine Mitbeschuldigte vor der zweiten Hausdurchsuchung bei seinem Mandanten in dessen Wohnung gewesen, aus der sie unter anderem die Beute und weitere Beweise entfernt habe. Diese wurden jedenfalls nie gefunden.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte weist am Ende darauf hin, dass er in 64 Anklagen, die gegen ihn geführt worden seien, immer gestanden habe - diesmal sei er unschuldig.
Extra Vorgeschichte


Der Angeklagte hat bei einem Termin im Juni ein Angebot des Gerichts abgelehnt. Damals hatte ihm Richter Armin Hardt nach Absprache mit Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung angeboten, dass er mit einer fünfeinhalbjährigen Gefängnisstrafe davonkomme, wenn er das Tatgeschehen in Konz einräume (der TV berichtete). Danach wurden unter anderem auf Antrag der Verteidigung mehrere Zeugen zum wiederholten Mal angehört.

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