Gerichtssitzung wird zum Jagdseminar

Daun/Trier · Weil das Rotwild im Jagdrevier Birgel zu hohe Schäden verursacht, hatte der Pächter von der Kreisverwaltung Vulkaneifel für 2013 einen rechtsverbindlichen Mindestabschussplan erhalten. Der Jäger wehrte sich gegen den Zwang und zog vor das Trierer Verwaltungsgericht (VG). Seit gestern befasst sich dessen fünfte Kammer mit dem Rotwildproblem.

Daun/Trier. Bei der sachlichen Diskussion vor der fünften Kammer unter Vorsitz von Reinhard Dierkes wird schnell deutlich: Mit einfachem Schwarz-Weiß-Denken ist der sehr komplexen Problematik nicht beizukommen.
Es geht nicht um eine vermeintlich sture untere Jagdbehörde beim Kreis, die zum Schutz des Waldes vom betroffenen Jagdpächter eine möglichst große Strecke von (zwangs-)erlegten Hirschkühen fordert. Die Sache ist wesentlich komplizierter.
Im Mai 2013 hatte der Pächter (er will in der Presse nicht namentlich genannt werden) des rund 570 000 Quadratmeter umfassenden Birgeler Reviers einen verbindlichen Mindestabschussplan erhalten. Nun sitzt er im Gericht mit seinem Rechtsanwalt Stephan Hertel den Vertretern der Kreisverwaltung Vulkaneifel gegenüber. Hertel beantragt, den inzwischen hinfälligen Mindestabschussplan für 2013 rückwirkend für rechtswidrig zu erklären, um so dem nächsten Mindestabschussplan für 2014 entgegenzuwirken. Gegen den 2013er-Plan hatte der Pächter beim Kreisrechtsausschuss sofort Widerspruch eingelegt. Der Abschlußplan erlangte so keine verbindliche Rechtskraft. Die Vertreter des Kreises, Uli Diederichs und Josef Pütz, sprechen von Rotwildschäden von über drei Prozent im betroffenen Revier. Sie verweisen auf das Landesjagdgesetz, dass in diesem Fall einen Mindestabschussplan vorsieht.
Tief in die Materie steigt dann Kreisjagdmeister Ulrich Umbach ein. Er erklärt, dass das wanderfreudige Rotwild große Lebensräume beanspruche - weitaus größer als die Flächen der Jagdreviere in Rheinland-Pfalz. Um dem Rechnung zu tragen, seien die Rotwildhegegemeinschaften geschaffen worden. In diesen Zusammenschlüssen mehrerer Jagdreviere würden dann auch Abschussvereinbarungen getroffen. Überraschend genaue Stückzahlen kann Umbach für den Bereich der Hegegemeischaft Hillesheim nennen, zu der auch das betroffene Birgeler Jagdrevier zählt.
Zu zuverlässigen Ergebnissen führe die Zählung per Infrarotscheinwerfer im Frühjahr, wenn sich die Tiere nachts bevorzugt auf den Wiesen aufhielten.
Umbach: "129 Tiere sind bei der Zählung im April 2013 erfasst worden. Wir haben natürlich nicht alle gesehen, ich schätze aber, dass dies gut 80 Prozent waren. Und das ist eine hohe Belastung für den Wald in diesem Bereich."
An diesem Punkt setzt dann der Kläger nach: "Ich war bei der Scheinwerferzählung 2013 selbst dabei - in meinem Revier befand sich kein Rotwild." Und sein offenbar selbst jagderfahrener Anwalt ergänzt: "Die für den Bereich der Hegegemeinschaft ermittelte Gesamtzahl an Rotwild ist für das Birgeler Revier problematisch, da man dort vorwiegend durchziehendes Wechselwild antrifft." Insgesamt kritisiert der aus Nordrhein-Westfalen stammende Jurist den entsprechenden Mindestabschuss-Passus im Jagdgesetz Rheinland-Pfalz.
Da werde einfach nach dem Gießkannenprinzip vorgegangen, ohne Rücksicht auf die örtlichen Besonderheiten des jeweiligen Reviers. Hertel: "Was Rheinland-Pfalz mit dem Jagdgesetz geschaffen hat, ist handwerklich schlecht."
Nach etwas mehr als einer Stunde schließt Vorsitzender Dierkes die Sitzung. Eine Flut an jagdspezifischem Fachwissen ist in der Zeit auf die Kammer eingeprasselt, und mehrfach haben der Vorsitzende und seine Richterkollegen betont, dass sie keine Jagdexperten seien. Entsprechend dauern werde es bis zur Entscheidung pro oder kontra Mindestabschussplan für das Revier in Birgel. f.k.
Die Entscheidung soll dem Kläger und der beklagten Kreisverwaltung schriftlich zugehen. Dies kann laut Gericht aber noch einige Wochen dauern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort