Ein Jahr auf Bewährung für mehrfachen Diebstahl

Morbach/Bernkastel-Kues · Mehrfacher schwerer Diebstahl wird einer 35-jährigen Frau beim Prozess vor dem Amtsgericht in Bernkastel-Kues vorgeworfen. Dass sie trotz einer leichten geistigen Behinderung schuldfähig ist, belegen mehrere Gutachten, die während der Verhandlung verlesen werden. Ein Jahr Haft auf Bewährung lautet das Urteil.

Morbach/Bernkastel-Kues. Die 35-jährige Angeklagte sitzt mit verschränkten Armen vor Richter Oliver Emmer. Sie ist sehr schlank und trägt ein weites Kapuzensweatshirt, dessen Ärmel bis über die Hände reichen. Als die Anklageschrift verlesen wird, senkt sie den Kopf.
Vorgeworfen wird ihr unter anderem, dass sie sich in die Grundschule Morbach einschließen ließ, um dort den Generalschlüssel zu stehlen. Mit diesem sei sie dann mehrfach wieder in die Schule eingedrungen, um Geld zu stehlen. In weiteren Fällen soll sie teilweise erfolgreich, teilweise erfolglos in Morbacher Arztpraxen eingedrungen sein, um dort Geld zu entwenden. Dabei handelte es sich immer um kleinere Beträge von meist weniger als 100 Euro. Die Angeklagte räumt bis auf den Diebstahl in einer der Arztpraxen alle ihr zur Last gelegten Taten ein. Wie ihr Verteidiger Günter Eifel sagt, sei das Hauptmotiv die Finanzierung ihres Zigarettenkonsums gewesen. Ihre Betreuerin, die sich um die Finanzen und rechtliche Belange der Angeklagten kümmert, erläutert, dass die 35-Jährige von ihrer Mutter, die bis vor etwa einem Jahr diese Aufgabe wahrgenommen hatte, finanziell knapp gehalten wurde und nur 15 Euro Taschengeld pro Woche zur Verfügung hatte. Die Angeklagte verdient bei ihrer Arbeit in den Werkstätten des DRK Sozialdienstes nur wenig.
Rebellisch und risikofreudig


Inwieweit die Frau, die keinen Schulabschluss hat, schuldfähig ist, versucht Richter Oliver Emmer durch umfangreiche Gutachten zu klären, die er in Auszügen vorliest. Danach soll die Frau über eine leichte geistige Behinderung beziehungsweise einen niedrigen Intelligenzquotienten sowie eine gestörte Persönlichkeit verfügen.
Schon als Kind sei sie durch ihre rebellische und risikofreudige Art aufgefallen. Sie habe immer wieder Familienmitglieder bestohlen und häufig gelogen. Die Gutachten beschreiben zudem eine niedrige Frustrationstoleranz. Zudem habe die Angeklagte auch Tendenzen gehabt, sich selber zu verletzen.
Zum Abschluss fragt Emmer die Angeklagte, ob sie jemals ihren Freund, mit dem sie zusammenlebt, bestohlen habe. Das verneint sie entschieden. "Das bestätigt alles, Sie sind nicht schuldunfähig", schließt Emmer daraus. Die Angeklagte sei durchaus in der Lage, Recht von Unrecht zu unterscheiden
Das Urteil lautet ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen schweren Diebstahls. Zugunsten der Angeklagten wird das Geständnis gewertet, gegen sie spricht die kriminelle Energie bei den Taten. Emmer sieht von einer Geldauflage ab, denn die bisher nicht verschuldete Angeklagte müsse die Kosten des Verfahrens tragen. Und die können laut Emmer durch die aufwendigen Gutachten im höheren vierstelligen Bereich liegen. Für die Zukunft äußert sich der Richter aber zuversichtlich: "Sie können zeigen, dass sie doch keine ganz Schlechte sind."

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