Ohne Krankenhäuser gibt es keine Notärzte mehr

Trier · Schlechte Bezahlung, Personalmangel oder einfach keine Lust, freiwillig einen Dienst zu schieben: Das sind die häufigsten Gründe, warum es auch in der Region an einigen Standorten zu bestimmten Zeiten keinen Notarzt gibt.

Trier. "Die Krankenhäuser sind im Rahmen ihrer Aufgabenstellung und Leistungsfähigkeit verpflichtet, Ärzte gegen Erstattung der ihnen entstehenden Kosten als Notärzte zur Verfügung zu stellen." So steht es im Paragraf 23 des rheinland-pfälzischen Rettungsdienstgesetzes. Und so weit die Theorie. Denn trotz dieser Pflicht können vor allem kleinere Krankenhäuser nicht rund um die Uhr einen Notarzt stellen.
Zumeist handelt es sich bei den eingesetzten Ärzten um Chirurgen, Intensivmediziner oder Anästhesisten. Werden diese aber etwa wegen Personalmangels im Krankenhaus dort benötigt, müssen sich die Notärzte kurzfristig abmelden.
"Gerade für ländliche Regionen fällt es schwer, Mediziner zu gewinnen. Das trifft natürlich auch auf Notärzte zu", sagt Marco Pecht, Sprecher im für den Rettungsdienst zuständigen Innenministerium in Mainz. Um Problemregionen zu identifizieren, sammelt das Deutsche Zentrum für Notfallmedizin und Informationstechnologie am FraunhoferInstitut in Kaiserslautern im Auftrag des Landes Daten über die Verfügbarkeit von Notärzten. Dadurch soll die Notarztversorgung verbessert werden.
Laut Ministeriumssprecher hat eine erste Auswertung ergeben, dass 60 Prozent der Standorte Schwierigkeiten bei der Notarzt-besetzung haben. Einige setzen daher niedergelassene Mediziner oder ausgebildete Amtsärzte ein.
Neben dem Personalmangel seien die zu geringe Vergütung für den Notarztdienst, demzufolge ein Desinteresse der Ärzte dar-an und eine fehlende Anerkennung des Dienstes für die eigene berufliche Karriere als Gründe für den Notarztmangel genannt worden, heißt es in der Studie.
Das Land habe zudem einen Runden Tisch Notarzt eingerichtet, sagt Pecht. Das Ziel: eine Verbesserung und Sicherung der Notarztversorgung.
In der Region hat man auf die Probleme vor allem in Saarburg, Hermeskeil und Trier-Ehrang reagiert. Im vorigen Jahr betrugen die Ausfallzeiten in Saarburg 13, in Ehrang 19 und in Hermeskeil sogar 35 Prozent. Dort stand also in mehr als ein Drittel der Zeit kein Notarzt zur Verfügung. In Morbach betrug diese sogenannte Abmelderate im vorigen Jahr 15 Prozent. Dort steht nur nachts ein Notarzt vor Ort zur Verfügung, tagsüber wird die Notarztbetreuung durch den in Wittlich stationierten Rettungshubschrauber übernommen.
Das Beispiel Morbach


Laut Gemeindeverwaltung Morbach teilen sich 15 Ärzte die nächtlichen Dienste. Acht Ärzte kommen aus der Region, die anderen würden über eine Notarztbörse etwa aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Hessen rekrutiert.
Doch selbst wenn an einem Standort kein Notarzt zur Verfügung stehe, bedeute das nicht, dass es keine notfallmedizinische Betreuung gebe, heißt es beim Innenministerium. Es werde dann über die für die gesamte Region zuständige Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr der nächstliegende Notarzt oder der Rettungshubschrauber in Wittlich oder der auf dem Flughafen Findel stationierte Hubschrauber der Luxemburger Luftrettung alarmiert.
Trotzdem sieht man bei der für den Rettungsdienst in der Region zuständigen Kreisverwaltung Trier-Saarburg die flächendeckende Notfallversorgung gerade auf dem Land gefährdet. Wenn sich nämlich die finanziellen Rahmenbedingungen gerade für die kleineren Krankenhäuser weiter verschlechterten, so dass ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Kliniken nicht mehr gewährleistet sei, sei damit auch die Notarztversorgung an diesen Standorten nicht mehr gewährleistet.Notarzt

Extra

Ein Notarzt soll innerhalb von 30 Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort sein. Doch nicht jeder Einsatz erfordert einen Notarzt. Auch Rettungssanitäter seien in der Akutversorgung gut ausgebildet, heißt es aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium. Ob ein Notarzt notwendig ist oder nicht, entscheidet die Rettungsleitstelle und zwar anhand eines sogenannten Indikationskatalogs. Immer dann, wenn Lebensgefahr besteht, etwa bei schwerer Atemnot, Kreislaufstillstand oder Verdacht auf Herzinfarkt, muss ein Notarzt alarmiert werden. Genauso wie bei einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten, Stürzen aus großer Höhe, Schuss-, Stich- oder Hiebverletzungen, schweren Vergiftungen oder Ertrinkungsunfällen. Kein unmittelbarer Notarzteinsatz notwendig ist laut dem Katalog bei einem Schlaganfall, wenn keine Lebensgefahr besteht, bei Unfällen mit leichten Verletzungen, nach einem Krampfanfall oder leichten Stromschlägen. Allerdings stehe es der Leitstelle frei, nach eigenem Ermessen einen Notarzt einzusetzen, "wenn eine akute Gefahr für das Leben oder die Gesundheit vermutet wird". wie

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