Eine Frage der Schuldfähigkeit

Trier/Waxweiler · Wegen des Verdachts der Serienbrandstiftung hat vor dem Trierer Landgericht der Prozess gegen einen 75-jährigen Mann aus Waxweiler begonnen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte schuldunfähig ist. Eine Annahme, die durch den Auftritt des Mannes am ersten Prozesstag bestätigt wird.

Trier/Waxweiler. "Das wird heute nur ein kurzer Verhandlungstag, weil die Gutachter nicht anwesend sein können", erklärt Staatsanwältin Daniela Gregarek am Morgen gegenüber dem TV. Die Dritte Große Strafkammer unter dem vorsitzenden Richter Armin Hardt ist noch in der Vorbesprechung, und Verteidigerin Martha Schwiering aus Trier wartet auf ihren Mandanten.
Der Mann, dem neun Fälle schwerer Brandstiftung vorgeworfen werden (TV vom Mittwoch) befindet sich nicht in Untersuchungshaft, sondern er ist seit dem 30. April auf Anordnung des Amtsgerichts Daun in der Andernacher Klinik Nette-Gut für Forensische Psychiatrie untergebracht.
Als der 75-Jährige hereingeführt wird, fällt zunächst sein mit Fasanenfedern geschmückter Wanderhut auf. Ebenso auffallend ist seine offenbar gute Laune. "Frisch auf!", ruft er in den Saal. Er hoffe, dass das "nicht zu viel Theater hier wird, denn ich bin ein friedlicher Mensch und habe noch nie einem Menschen etwas angetan".
Nur ungern gibt er dann seinen Hut an die begleitende Mitarbeiterin vom Nette-Gut ab. Seine Bitte: "Passen Sie gut auf meinen neuen Hut auf - ich habe allerdings noch 15 Hüte, darunter auch Strohhüte."
Neun Fälle aufgelistet


So und ähnlich geht es weiter, bis Richter Hardt die Verhandlung eröffnet und Staatsanwältin Gregarek das Wort erteilt. Die hat in ihrer Anklageschrift neun Fälle von schwerer Brandstiftung aufgelistet, begangen zwischen 2012 und 2014. Schwere Brandstiftung deshalb, weil der 75-Jährige stets an Gebäuden gezündelt hatte, in denen sich wenigstens zeitweise Menschen aufhalten.
Wie bereits berichtet, konnten die Brände alle rechtzeitig entdeckt und gelöscht werden. Niemand wurde verletzt, und die Sachschäden hielten sich in Grenzen. Die Anklagevertreterin geht zudem davon aus, dass der Mann wegen einer schweren seelischen Störung im Zustand der Schuldlosigkeit handelte.
Zunächst will sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen äußern. "Möglich ist aber, dass er im weiteren Verlauf des Verfahrens doch reden will. Aber genau weiß man das bei ihm nicht", erklärt seine Verteidigerin. Anschließend befragt Armin Hardt den 75-Jährigen zu dessen Personalien - kein leichtes Unterfangen, zumal der 75-Jährige ständig abschweift oder Kommentare einfließen lässt wie "die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen". Zu tieferen Erkenntnissen führt dieser erste und kurze Verhandlungstag nicht. Es zeichnet sich aber ab, dass es die Kammer mit einem schwer kranken Menschen zu tun hat.
Die Verhandlung wird am 5. November, 9 Uhr, fortgesetzt.

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