Lockmittel für Investoren

Konz · Mehrfach haben die Gremien der Stadt Konz die Ausweisung eines Sanierungsgebiets in Oberemmel beraten. Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat beschlossen, das Vorhaben auf den Weg zu bringen.

Konz. Etliche Häuser stehen im Zentrum des Konzer Stadtteils Oberemmel leer und drohen zu verfallen, weil Eigentümer und potenzielle Investoren nicht bereit sind, in die Gebäude zu investieren. Diesem Trend will die Stadt entgegensteuern und zugleich sicherstellen, dass sie auf die weitere Entwicklung des Stadtteils Einfluss hat. Als Instrument soll dazu ein Sanierungsgebiet festgelegt werden (siehe Extra).
Die Ausweisung eines Sanierungsgebiets dient der Innenentwicklung von Oberemmel und hilft, städtebauliche Missstände zu beseitigen. So können private Investoren Sanierungsvorhaben an Wohngebäuden steuerlich begünstigt abschreiben. Auch die Gemeinde kann künftig bei Grundstücksverkäufen und Renovierungsvorhaben stärker mitreden, denn sie muss Veränderungen an der Bausubstanz genehmigen.
Um ein Sanierungsgebiet festlegen zu können, muss zunächst in einer vorbereitenden Untersuchung geprüft werden, ob Gebäude in dem festzulegenden Gebiet sanierungsbedürftig sind. Mit dieser Prüfung wurde bereits im Mai das Büro Stadt-Land-plus aus Boppard beauftragt. Die Auftragssumme hierfür beträgt rund 29 000 Euro. Von diesem Betrag kommen aus dem Leader-Programm der Europäischen Union circa 13 500 Euro, einen weiteren Teil der Gutachterkosten in Höhe von 5000 Euro soll die Stiftung Zukunft des Landkreises Trier-Saarburg übernehmen.
Kritik an der Erteilung des Auftrags kam in der Stadtratssitzung von den Bündnisgrünen. Fraktionssprecherin Martina Wehrheim konnte für die Erteilung des Untersuchungsauftrags keine Dringlichkeit sehen. Dem widersprach Stadtbürgermeister Karl-Heinz Frieden mit dem Hinweis, dass die Leader-Mittel noch in diesem Jahr ausgegeben werden müssten.
In der Verbandsgemeinde Saarburg haben die Gemeinden Irsch, Fisch, Freudenburg und Serrig in diesem Jahr mehrere Sanierungsgebiete ausgewiesen. Weitere Kommunen in dieser Verbandsgemeinde bereiten entsprechende Entscheidungen zurzeit vor. Zudem gibt es im Saarburger Land verschiedene Fördermittel, mit deren Hilfe das Bauen beziehungsweise das Sanieren alter Bausubstanz unterstützt wird. Für Bauherren gibt es beispielsweise einen Beratungszuschuss bis zu 1000 Euro oder einen Zuschuss in Höhe von bis zu 8000 Euro von der Verbandsgemeinde, wenn er alte Bausubstanz saniert oder eine Baulücke schließt. In der Verbandsgemeinde Konz gibt es aktuell nur ein förmlich ausgewiesenes Sanierungsgebiet rund um den Bahnhof. Für Teile des Stadtteils Kar t haus wird derzeit von der Verwaltung geprüft, ob die Voraussetzungen für die Ausweisung eines entsprechenden Bereichs vorliegen.
In anderen Gemeinden der Verbandsgemeinde sind derzeit keine Sanierungsgebiete ausgewiesen, entsprechende Planungen stehen laut Pressestelle der Verbandsgemeinde derzeit auch nicht an.
Extra

Als Sanierungsgebiet gilt ein per Satzung fest umrissenes Gebiet, in dem ein Ort eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durchführen möchte. Das Ziel ist, das bauliche Erbe zu bewahren und so den Strukturwandel etwa der regionalen Landwirtschaft zu begleiten. Die Voraussetzung sowie die Folgen einer Festsetzung als Sanierungsgebiet sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Außerdem finden sich im Einkommensteuer-Gesetz (EStG) Regelungen, wie sich Investitionen in einem Sanierungsgebiet steuerlich auswirken. itz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort