Ein Baugebiet, viel Kritik

Morbach · Die Gemeinde Morbach will auf einer 6,5 Hektar großen Fläche 44 Baugrundstücke ausweisen. Das stößt auf Widerstand von Landwirt Heinz-Josef Uhrmacher. Er fürchtet um die Entwicklung seines Bauernhofs, da ihm Flächen verloren gehen. Auch die Kreisverwaltung kritisiert zahlreiche Details der Planung.

Morbach. Derzeit gibt es keine gemeindeeigenen Bauplätze im Zentralort Morbach. Da dort aber Nachfrage besteht, plant die Gemeinde eine Erweiterung des Baugebietes Auf der Huhf. Auf einer 6,5 Hektar großen Fläche, die bisher landwirtschaftlich genutzt wird, sollen 44 Bauplätze entstehen. Der Morbacher Ortsbeirat befasst sich in seiner kommenden Sitzung am Dienstag, 28. Oktober, mit den Einwänden, die bei der Offenlegung der Pläne eingegangen sind.
Diese Einwände sind offenbar erheblich: "Ich lege Widerspruch gegen das geplante Baugebiet ein", schreibt der Landwirt Heinz-Josef Uhrmacher in einer Stellungnahme an die Gemeinde. In seinem Betrieb in der Nähe des Baugebietes plant er Erweiterungen, um existenzfähig zu bleiben. Dies sei mit mehr Geruchs- und Lärmimmissionen als bisher verbunden. Durch das neue Baugebiet werde der landwirtschaftliche Betrieb beschränkt und unzumutbar behindert, schreibt er. Ihm zur Seite springt die Landwirtschaftskammer, die das Baugebiet ebenfalls ablehnt. 6,5 Hektar Ackerland würden dem Hof entzogen. Die Kammer betrachtet dies als existenzbedrohend und kritisiert weiter, dass landwirtschaftliche Belange bei den Planungen in keinster Weise thematisiert und dem Betrieb keine alternativen Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern, das das Baugebiet für die Gemeinde plant, empfiehlt ein Gutachten, das sich mit den Auswirkungen des Baugebietes auf den Fortbestand des Hofes befasst.
Auch die Kreisverwaltung kritisiert zahlreiche Details der Planungen für das neue Baugebiet, obwohl sie diese für rechtmäßig hält. Die wichtigsten Einwände: Die Grundstücke mit einer Größe von durchschnittlich 675 Quadratmeter seien zu groß und nicht zeitgemäß. Mit Grund und Boden müsse sparsam und schonend umgegangen werden, heißt es in der Stellungnahme. "Grundstücksgrößen in der angegebenen Größenordnung zeugen nicht von einer Beachtung der Vorgabe", moniert die Kreisverwaltung. Sie hält Grundstücke in einer Größe zwischen 500 und 600 Quadratmeter für ausreichend. Zudem sollte eine zweigeschossige Bebauung, wie sie heute üblich sei, angestrebt werden. "Dies lässt deutlich größere Wohnflächen bei kleineren Grundstücksgrößen zu", regt die Kreisverwaltung an. Zudem fehlten in den Unterlagen Hinweise auf die Eigentumsverhältnisse der vorgesehenen Fläche des Baugebietes. Baugrundstücke könnten nur geschaffen werden, wenn die Gemeinde ganz oder wenigstens überwiegend Eigentümer der Planfläche sei. Das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern, weist die Vorwürfe zurück. Die Eigentumsverhältnisse spielten für das Bauleitplanverfahren keine Rolle. Die vorgeschlagenen Grundstücksgrößen würden als marktfähig erachtet und sollten beibehalten bleiben. Zudem würde eine höhere Bebauung mit zwei Vollgeschossen nicht dem Gedanken entsprechen, einen Übergang zur freien Landschaft zu schaffen. Auch in den benachbarten Teilgebieten Auf der Huhf 1 und 2 sei nur ein Vollgeschoss erlaubt. Die Morbacher Verwaltung schließt sich bezüglich der Einwände der Kreisverwaltung in ihrem Beschlussvorschlag für den Morbacher Ortsbeirat der Meinung des Planungsbüros an.
Extra

Der Ortsbeirat Morbach tagt am Dienstag, 28. Oktober, 19.30 Uhr, im Sitzungssaal des Morbacher Rathauses. Der Rat befasst sich neben der Planung für das Neubaugebiet Auf der Huhf, dritter Teilabschnitt, mit der Änderung des Bebauungsplans Dhröner Weg, der den Bau eines Drogeriemarktes möglich machen soll und mit der Verbreiterung des Amselwegs. cst

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