Jetzt zanken sich auch die Gerichte

Bleialf/Trier · Der Rechtsstreit zwischen dem Künstler Roland Hagen aus Buchet und dem Gewerbeverein Bleialf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) hat eine neue, überraschende Wende genommen. Denn nach drei Jahren hat das Landgericht Trier festgestellt: Wir sind gar nicht zuständig. Und deshalb den Fall ans Landgericht Frankenthal verwiesen. Aber die Richter dort wollen das Verfahren auch nicht haben.

Bleialf/Trier. Hagen, Hagen, du musst wandern - und der Gewerbeverein gleich mit: Von Bleialf (Eifelkreis Bitburg-Prüm) nach Trier, von dort nach Koblenz, wieder zurück nach Trier - und nun vielleicht sogar hinunter in die Pfalz? Oder doch wieder Koblenz?
Das Landgericht Trier jedenfalls hat sich vor wenigen Tagen für "funktionell unzuständig" erklärt in der Frage, ob der Gewerbeverein Bleialf-Schneifel Zeichnungen von Roland Hagen verwendet hat, ohne den Künstler zu fragen oder zu bezahlen. Und ob dafür Schadenersatz zu leisten sei (der TV berichtete ziemlich oft).
Nicht zuständig - weil es dabei ja, wie man feststellte, um einen Urheberrechtsstreit gehe. Und solche Fälle, sagt der Sprecher des Landgerichts Trier, Andreas Klein, dürfe in Rheinland-Pfalz nur Frankenthal übernehmen.
Nur: Frankenthal will auch nicht. Das geht aus einem Beschluss hervor, den die Richter aus der Pfalz vorige Woche zurück an die Mosel sandten - und damit auch das Verfahren sozusagen ungeöffnet wieder zurückschickten.
Die beiden Streitparteien reagieren darauf in seltener Einigkeit: "Kafka lebt!", sagt Roland Hagen. Und für Dirk Schnelting, den Vorsitzenden des Gewerbevereins, ist das Ganze schlicht "unglaublich".
Ein Blick zurück: Anfang 2011 hatte Hagen den Gewerbeverein kontaktiert, weil er einige seiner Federzeichnungen mit Bleialfer Ortsansichten unter anderem auf einer Werbetafel des Vereins entdeckt hatte. Da er aber vom Verein kein Angebot zur gütlichen Einigung erhielt, klagte er - und verlangte happige 23 000 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Trier schmetterte Hagen 2012 im ersten Prozess ab. Der Künstler zog vors Oberlandesgericht in Koblenz.
Nach mehr als einem weiteren Jahr hoben die drei damit befassten Koblenzer Richter 2013 das Trierer Urteil auf und verwiesen es zurück ans dortige Landgericht, wo sich Roland Hagen und die Vertreter des Gewerbevereins dann der mittlerweile fünften Richterin gegenübersahen. Im April 2014 wurden die ersten Zeugen vernommen. Nachdem in der Zwischenzeit einige Prozesstermine platzten, sollte nun also gar nicht mehr in Trier verhandelt werden. Sondern eben in Frankenthal, wo sich, sagt Roland Hagen, dann "Richter Nummer sechs wieder ganz neu und von vorne" mit der Sache hätte beschäftigen müssen.
Aber da wird ja nun auch nichts draus. Denn die Richter Nummer sechs, sieben und acht schreiben: "Die Übernahme des Rechtsstreits wird abgelehnt." Und erläutern das in einem mehrseitigen, für den Laien kaum verständlichen Schreiben. Einer der Gründe: Die Koblenzer Entscheidung, den Prozess in Trier neu aufzurollen, sei bindend. Jetzt alles nach Frankenthal zu verweisen, führe mehr als drei Jahre nach Prozessbeginn die Sache "ad absurdum".
Justitia ist nicht nur blind


Fazit des Künstlers: "Das hätte sich Kafka seinerzeit nicht besser ausdenken können. Manchmal habe ich das Gefühl, die Justitia ist nicht nur blind, sondern auch …" an dieser Stelle brechen wir das Zitat lieber ab und fragen, was denn das Trierer Gericht zu seinem Entschluss hat kommen lassen.
Dass das Ganze wohl nicht gerade elegant gelaufen sei, bestätigt auch Andreas Klein. Aber es könne in einem Zivilverfahren durchaus passieren, dass ein Richter, wie nun eben auch, von einem anderen den Fall übernehme und zu einer anderen Einschätzung der Sachlage komme. Als Jurastudent, sagt Klein, lerne man schon im ersten Semester, "dass es selten absolut schwarz oder weiß gibt. Der Standardspruch lautet: Es kommt darauf an."
Und so kommt es jetzt also doch wieder auf Trier an. Vermutlich. Denn es kann sein, dass Trier nun doch lieber noch einmal in Koblenz nachfragt, wer denn nun wirklich zuständig sei. Das stehe aber noch nicht fest, sagt Andreas Klein.
Für Schnelting, der selbstverständlich mit dem ersten Urteil in Trier einverstanden war, liegt die Ursache des ganzen Hickhacks allerdings genau dort: Beim Oberlandesgericht. Das habe nämlich in seinen Augen einen Fehler begangen, als es das Trier-er Urteil aufhob und dabei den Paragraphen 296a in der Zivilprozessordnung nicht angewandt habe: Dieser soll der Beschleunigung eines Verfahrens dienen. Stattdessen gehe es nun ins bereits fünfte Jahr.
Meinung

 Roland Hagen. Foto: privat

Roland Hagen. Foto: privat

Die Reise durch die Instanzen
Der Wanderprozess von Bleialf wird immer irrer - vor allem, wenn man bedenkt, dass das alles nicht nötig gewesen wäre, hätte der Gewerbeverein den Künstler nicht abblitzen lassen und stattdessen einfach ein paar hundert Besänftigungs-Euro spendiert. Frankenthal will das Verfahren also auch nicht. Schade um die Reise in die schöne Pfalz. Und egal, wo und wie es jetzt weitergeht: Sollte es eines fernen Tages ein Urteil geben, dürfte wieder ein Beteiligter nicht damit einverstanden sein. Und dann ja vielleicht zur nächsten Instanz wandern. Man darf gespannt sein, wo das alles endet. Wenn überhaupt. Sieht ja vorerst noch nicht danach aus. fp.linden@volksfreund.de

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