Moderne Häuser für attraktive City

Hermeskeil · Der Hermeskeiler Stadtrat will im Frühjahr große Gebiete der Innenstadt als Sanierungsgebiet ausweisen und damit Hausbesitzer motivieren, Geld in die Renovierung ihrer Häuser zu stecken. Diese können dann nämlich die Kosten bei ihrer Steuererklärung geltend machen und so Steuern sparen.

Hermeskeil. Die Stadt Hermeskeil soll schöner und attraktiver werden. Das ist das Ziel von Stadtbürgermeister Mathias Queck. Deshalb wird der Stadtrat voraussichtlich im Januar für einen unbefristeten Zeitraum große Teile der Innenstadt sowie ein kleineres Gebiet entlang der Straße Zum Ringgraben zum Sanierungsgebiet erklären. Bei einer Einwohnerversammlung sind die Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Doch das Interesse der Hermeskeiler ist bisher offenbar gering: Nur "eine Handvoll Interessierter", sagt Queck, sowie einige Mitglieder des Stadtrats sind zur Auftaktveranstaltung ins Johannishaus gekommen.
Das Erscheinungsbild der Stadt hat erheblich an Qualität eingebüßt, sagt Queck. "Viele Leute sagen sogar, die Stadt sieht trist aus", sagt er. Es gebe leerstehende Immobilien sowie Häuser mit mangelhafter Bausubstanz. "Wir wollen uns mit der Einrichtung des Sanierungsgebietes wieder gut aufstellen. Die Innenstadt und die zugehörigen Bereiche sollen gestärkt werden", sagt der Stadtbürgermeister.
Insgesamt sollen 38,2 Hektar der Stadtfläche entlang der Koblenzer Straße, der Trierer Straße, der Saarstraße sowie im Bereich Langer Markt und Neuer Markt in das Sanierungsgebiet einbezogen werden. Hinzu kommen Immobilien mit Eigentumswohnungen im Bereich Zum Ringgraben. Diese Wohnungen stehen zum großen Teil leer. Das Unternehmen Kernplan aus Illingen hat die Innenstadt nach baulichen Missständen durchforstet und den Umfang des Sanierungsgebietes vorgeschlagen.
"Wir haben jedes Gebäude von außen begutachtet, ob es in Ordnung ist, ob Sanierungsbedarf besteht oder ob es abgerissen werden sollte", sagt Sarah End von Kernplan. Die Einrichtung des Sanierungsgebietes sei ein Angebot für die Bürger, ihre Immobilien in Ordnung zu bringen, sagt sie.
Denn diese sollen animiert werden, Geld in die Sanierung ihrer Immobilien zustecken. Dafür können sie diese Aufwendungen bei ihrer Steuererklärung stärker als sonst geltend machen, sagt Bernd Willems vom Finanzamt in Trier. Üblich sei eine Abschreibung über 50 Jahre. Je nachdem, ob der Eigentümer seine Immobilie selbst nutzt oder vermietet, können die Kosten zur Modernisierung eines Gebäudes innerhalb eines Sanierungsgebietes im Zeitraum von zehn oder zwölf Jahren beim Finanzamt geltend gemacht werden. Damit kann die Steuerlast gesenkt werden.
Allerdings seien Arbeiten nur an bestehenden Gebäuden steuerbegünstigt. Die Kosten für Abriss und Neubau, einen Ausbau oder eine Erweiterung eines Gebäudes zählen nicht zu den Arbeiten, bei denen der Steuervorteil genutzt werden kann, erklärt Willems. Wichtig sei, eine Sanierung vor Beginn mit der Verwaltung abzustimmen. Denn diese stellt anschließend eine Bescheinigung aus, die der Sanierer dem Finanzamt vorlegen muss, damit er in den Genuss der Steuervorteile kommt.
Für das Gebiet soll das vereinfachte Verfahren gelten, sagt der Stadtbürgermeister. Das bedeutet, dass keine Grundbucheinträge erfolgen und dass die Hausbesitzer keine Ausgleichsbeiträge zahlen müssen, wenn das Sanierungsgebiet aufgehoben wird.
Queck hofft: "Wenn im Frühjahr die Bausaison wieder beginnt, kann es losgehen."Extra

Bernd Willems vom Finanzamt Trier nennt folgende Beispiele, wie Steuern bei der Renovierung einer Immobilie in einem Sanierungsgebiet gespart werden können: Ein Eigentümer steckt 150 000 Euro in die Sanierung seines vermieteten Gebäudes. In den ersten acht Jahren kann er jeweils neun Prozent (13 500 Euro) der Kosten abschreiben und spart damit jedes Jahr bis zu 6075 Euro Steuern. Vom neunten bis zum zwölften Jahr kann er jeweils sieben Prozent (10 500 Euro) beim Finanzamt geltend machen und spart jährlich bis zu 4725 Euro. Die gesamte mögliche Steuerersparnis in den zwölf Jahren bis zur kompletten Abschreibung: 67 500 Euro. Steckt ein Eigentümer die gleiche Summe in ein selbst genutztes Haus, dann kann er zehn Jahre lang neun Prozent der Kosten geltend machen. Damit spart er jährlich bis zu 6075 Euro Steuern, also insgesamt bis 60 750 Euro. Die Beispielrechnung gilt für einen Bauherrn, der bei der Einkommensteuer den Spitzensteuersatz von derzeit 45 Prozent abführt. cstExtra

Das Sanierungsgebiet umfasst folgende Teilbereiche: die Trie rer Straße ab Einmündung Bahnhofsstraße bis Einmündung Saarstraße, die Saarstraße ab Einmündung An der Alten Brauerei bis Koblenzer Straße, die Koblenzer Straße ab Saarstraße bis Stadtausgang, die Altstadt mit Innenstadtring und Fußgängerzone, die Züscher Straße ab Einmündung Medumland sowie die Martinusstraße ab Kreuzung Rektor-Bach-Straße, die östliche Gartenfeldstraße und östliche Kranicherstraße, die Gerberstraße sowie die Straßen Am Vogelsang und Brunnenweg bis Einmündung an der Alten Brauerei, Mühlenweg bis Einmündung Klosterstraße, die Dechant-Greff-Straße bis Einmündung Breslauer Straße und Klostersiedlung, die Bahnhofstraße, der Franziskusweg, die Scharnhorststraße sowie die Bebauung westlich der Rommelstraße, die Kuniker Straße bis Einmündung Klosterstraße, die westliche Schulstraße bis Einmündung Adolf-Kolping Straße und Parkweg, die Straße Zum Ringgraben ab Einmündung Frauenrötchen. cst

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