Vom mustergültigen Betreuer zum geständigen Täter

Trier · Ein 40-Jähriger Berufsbetreuer aus Trier hat eingeräumt, seine hilflosen Klienten um 170 000 Euro betrogen zu haben. Nach dem zweiten Verhandlungstag scheint klar, dass es sich dabei nur um die Spitze eines Eisbergs handelt.

Trier. Als vom Schicksal gestrafter Mann hatte sich ein 40-jähriger Berufsbetreuer zum Auftakt des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens vor dem Trierer Landgericht präsentiert (TV vom Montag). Je mehr Zeugen der Vorsitzende Richter Armin Hardt zu den elf gemeinsam verhandelten Anklagen befragt, umso mehr bröckelt allerdings dieses Bild des geständigen Sünders.
Mehr als 200 000 Euro


Die 170 000 Euro, die er nach eigenen Angaben von zwölf seiner Schutzbefohlenen für berufliche und private Zwecke unterschlagen hat, sind bei Weitem nicht die komplette Summe, um die er über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren seine schwerkranken oder behinderten Klienten gebracht hat. Veruntreute Barauszahlungen, fingierte Quittungen und verkaufte Vermögensgegenstände waren dabei die Mittel der Wahl.
Der Trierer Rechtsanwalt Gerhard Mindermann war am zweiten Verhandlungstag einer der geladenen Zeugen. Er vertritt sechs in dem Verfahren unmittelbar betroffenen Menschen. Zudem, so machte er deutlich, vertrete er zivilrechtlich die Interessen von weiteren 40 bis 45 gesetzlich Betreuten, die von dem Angeklagten geschädigt worden seien. "Derzeit geht es dabei um mindestens weitere 50 000 Euro Schaden", so Anwalt Mindermann. "Es haben aber noch mehr Menschen Regressforderungen angekündigt."
Der in Trier Angeklagte hat auch einen großen Teil der zivilrechtlich gestellten Forderungen anerkannt und über eine Mannheimer Kanzlei deren Regulierung ankündigen lassen. Rückzahlungen gibt es allerdings nur für die Fälle ab dem Jahr 2009 bis heute. Alle anderen möglichen Veruntreuungen sind laut Gesetz verjährt. Was derzeit bleibt, ist die Anklage in elf Fällen wegen des Vorwurfs des gewerbemäßigen Betrugs. Für jede Einzeltat sieht das Strafgesetz eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren vor.
Grund für seine Taten seien wirtschaftliche Gründe gewesen. Ein Nettoeinkommen von etwa 5000 Euro habe nicht ausgereicht, um Familie, Eigenheim und Büro zu finanzieren. Auch diese Darstellung kommt nach den Zeugenaussagen ins Wanken. So belegt die Leiterin der Betreuungsbehörde Trier, Regina Mertesdorf, dass der Angeklagte im Jahr 2013 über ein Bruttoeinkommen von 188 000 Euro verfügte. Das sei die staatliche Gegenleistung für damals 98 gesetzliche Betreuungsfälle gewesen.
Nach Abzug aller Nebenkosten blieb dem Mann somit vermutlich deutlich mehr Geld. Ergänzt um die Beträge aus den eingeräumten Straftaten - regelmäßige, teilweise monatliche Auszahlungen von Konten mehrerer Klienten über - kamen nach vorsichtigen Schätzungen mehr als 10 000 Euro pro Monat zusammen.
Finanzielle Probleme habe der Angeklagte in Gesprächen mit ihr niemals erwähnt, sagt Regina Mertesdorf. Die Umstellung bei der Vergütung auf Pauschalen im Jahr 2005 habe er nicht negativ, sondern generell positiv bewertet. Dem Gericht hatte er am Vortag genau das Gegenteil erklärt.
Aufwendiger Lebensstil


Die ehemalige Büropartnerin, ebenfalls als Zeugin geladen, brachte mit ihren Schilderungen von einem aufwendigen Lebensstil und Luxusreisen des Mannes und seiner Familie auch in der angeblich finanziell besonders schwierigen Zeit dessen Selbstdarstellung ebenfalls ins Wanken.
Schockierend ist der Prozess für alle, die in Trier mit dem Thema Betreuungsrecht zu tun haben. Denn der Angeklagte galt hier in den vergangenen vierzehn Jahren als Musterbeispiel für einen fleißigen und seriösen Berufsbetreuer. Kein anderer hatte von Betreuungsbehörde und Amtsgericht so viele Fälle zugewiesen bekommen. Regina Mertesdorf: "Er war enorm leistungswillig und bei Einrichtungen und Amtsgericht sehr geschätzt." Erst seit 2013 habe es Beschwerden über die Zuverlässigkeit des Mannes gegeben. Von einer zurückliegenden Bürodurchsuchung und niedergelegten Verfahren im Jahr 2010 habe sie keine Kenntnis gehabt.
Für die Aufsicht der Berufsbetreuer verantwortlich ist das Amtsgericht. Dem waren Anfang 2014 strafrechtlich relevante Vorgänge aufgefallen. Die Akten wurden der Staatsanwaltschaft übergeben. Seit dem 12. April 2014 sitzt der einst renommierteste selbstständige Berufsbetreuer Triers in Untersuchungshaft.
Der 40-Jährige verfolgte gestern - wie am Vortag - die zahlreichen Zeugenaussagen und Verlesungen von Beweisdokumenten durch Richter Armin Hardt mit unbewegter Miene und kommentarlos. Ein Urteil wird es voraussichtlich am kommenden Dienstag geben.Extra

Die rechtliche Kontrolle von Berufsbetreuern obliegt dem beim Amtsgericht ansässigen Betreuungsgericht. Ein beruflicher Betreuer muss einmal jährlich Rechnungen über sämtliche Einnahmen und Ausgaben darlegen und beim Gericht sämtliche Kontoauszüge und dazugehörigen Belege einreichen. Für den Zugriff auf Sparkonten und andere (bekannte) Geldanlagen benötigen Betreuer eine besondere Genehmigung des Betreuungsgerichts. Bei einer Vorsorgevollmacht gibt es keinerlei Kontrolle. r.n. (Quelle: <%LINK auto="true" href="http://www.ralfradzuweit" class="more" text="www.ralfradzuweit"%> )

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