Die Kinder aus Wehlen dürfen hoffen

Bernkastel-Kues/Wehlen · Der Spielplatz vor ihrer Weinstube im Bernkastel-Kueser Stadtteil Wehlen schrecke die Gäste ab, klagt eine Gastwirtin vor dem Verwaltungsgericht Trier. Sie verlangt die Verlegung oder Schließung des Eulenspielplatzes. Ein Urteil steht noch aus, doch die Frau steht ziemlich allein auf weiter Flur.

 Fabian (links) und Luca fühlen sich wohl auf dem Spielplatz. Im Hintergrund ist das Anwesen der Gastwirtin zu sehen, die sich und ihre Gäste gestört fühlt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Fabian (links) und Luca fühlen sich wohl auf dem Spielplatz. Im Hintergrund ist das Anwesen der Gastwirtin zu sehen, die sich und ihre Gäste gestört fühlt. TV-Foto: Klaus Kimmling

Bernkastel-Kues/Wehlen. "Die Touristen schauen und gehen weiter", sagt die Besitzerin einer Gutsweinstube im Bernkastel-Kueser Stadtteil Wehlen. Denn der Lärm, der vom städtischen Kinderspielplatz direkt neben der Gaststätte ausgehe, schrecke Gäste ab und sei geschäftsschädigend.
Mit ihrer Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht möchte die Gastwirtin die Stadt Bernkastel-Kues dazu zwingen, den Spielplatz zu verlegen oder - wenn das nicht geht - zu schließen. "Ich habe wegen des Kinderlärms erhebliche finanzielle Einbußen. Kunden stehen auf und gehen", sagt die Gastwirtin am Mittwochvormittag bei der Verhandlung im Verwaltungsgericht Trier.
Auf dem Eulenspielplatz, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, stünden "Monstergeräte" wie die Korbschaukel, auf der bis zu sechs Kinder Platz finden. Das sei kein normaler Lärm mehr den die Kinder beim Spiel auf der Schaukel machen, erklärt die Frau.
Sie habe die Stadt schon mehrmals aufgefordert, zumindest die "Monstergeräte" auf die andere Seite des Spielplatzes in weitere Entfernung zu ihrer Gutsweinstube zu verlegen. Doch die habe sich stur gestellt.
"Den Standort der Spielgeräte in weitere Entfernung zur Gutsweinstube zu verlegen, bringt nichts", sagt Daria Shigihara-Schug, Sachbearbeiterin in der Bauabteilung der Verbandsgemeinde, als Vertreterin der Stadt Bernkastel-Kues, vor Gericht. Außerdem störe die Geräuschkulisse auf dem Eulenspielplatz die anderen Anwohner nicht. Zudem halte sie es für Unrecht bei Kindergeräuschen von Lärm zu sprechen, erklärt Shigihara-Schug.Ergebnislos diskutiert


Josef Schmitz, Ordnungsamtsleiter der Verbandsgemeinde, der im Rechtsstreit ebenfalls für die Stadt spricht, sagt, er sehe auch keine Möglichkeit, der Forderung der Klägerin nachzukommen. "Die Beschwerden des Gasthauses wurden im Ortsbeirat Wehlen sowie im Stadtrat ergebnislos diskutiert", erläutert er.
Reinhard Dierkes, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, lässt die Gastwirtin sowie die Vertreter der Stadt ausführlich zu Wort kommen, bevor er sich zur Sachlage äußert: "Kinderlärm ist grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen. Die Rechtsprechung dazu ist relativ klar", sagt Dierkes in Richtung der Klägerin.
"Sie werden von diesem Gericht auch kein Urteil zu lesen bekommen, in dem steht, Kinderlärm ist abschreckend. Die Klage wird sicher nicht von großem Erfolg beschieden", sagt Dierkes. Er verweist gleichzeitig auf den Rechtsstreit um die Seilbahn auf dem Spielplatz in Tawern (siehe Extra).
Dennoch werde das Verwaltungsgericht, bevor es innerhalb der nächsten Wochen sein Urteil treffe, die Sachlage sorgfältig prüfen.
Dabei sei auch zu klären, so Dierkes, ob die Stadt bei der Einrichtung des Spielplatzes die Belange der Nachbarn ausreichend berücksichtigt habe. Der Eulenspielplatz im Bernkastel-Kueser Stadtteil Wehlen wurde auf Initiative von Eltern aus dem umliegenden Wohngebiet von 2012 bis 2013 für 40 000 Euro saniert.
"Die Klage ist lächerlich", sagt der Anwohner Daniel Discher (47), dessen drei Kinder sich tagtäglich auf dem Eulenspielplatz austoben. "Die anderen Nachbarn drum herum freuen sich über den Spielplatz", fügt er an. Gertrud Weydert, Ortsvorsteherin von Wehlen sagt: "Ich bedaure alle Menschen, die das Lachen der Kinder nicht als Musik empfinden, und denen beim Anblick munter spielender Kinder nicht das Herz aufgeht."Extra

2012 klagte eine Anwohnerin gegen eine lärmende Seilbahn auf dem Kinderspielplatz in Tawern (der TV berichtete). Der anderthalbjährige Rechtsstreit endete 2013 in dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Tawerner Kinder dürfen weiterhin mit ihrer Seilbahn spielen, da die Anwohnerin mit ihrer Klage scheiterte. cmo

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