Streit um Wohnungen über dem Pferdestall

Trier/Wittlich · Dürfen in einem Sondergebiet für Erholung und Sport Wohnungen gebaut werden? Mit dieser Frage hat sich gestern das Verwaltungsgericht Trier befasst. Geklagt hatte der Besitzer der Wittlicher Reitanlage, der über dem Stall zwei Wohnungen für Angestellte bauen möchte.

 Das Dach dieses Stallgebäudes will der Besitzer der Wittlicher Reitanlage ausbauen. Ob er das grundsätzlich darf, darüber entscheidet das Verwaltungsgericht in einigen Wochen. TV-Foto: Mechthild Schneiders

Das Dach dieses Stallgebäudes will der Besitzer der Wittlicher Reitanlage ausbauen. Ob er das grundsätzlich darf, darüber entscheidet das Verwaltungsgericht in einigen Wochen. TV-Foto: Mechthild Schneiders

Trier/Wittlich. Wer Tiere hält, ist für ihr Wohl zuständig. Dies gilt vor allem dann, wenn - wie im Reitstall Wittlich - 29 Pferde auf einer Anlage gehalten werden. Diese Aufsicht will Besitzer Michael Wittschier aus Prüm nicht nur tagsüber, sondern auch nachts gewährleisten. Deshalb hat er vor, das Stallgebäude aufzustocken und dort zwei Wohnungen für Mitarbeiter zu bauen. Bereits im November 2012 stellte er eine Bauvoranfrage, um zu erfahren, ob sein Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Denn die Reitanlage liegt nicht nur in einem Sondergebiet für Erholung und Sport, sondern auch im Wasserschutzgebiet. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat das Vorhaben unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und keine Einwände erhoben. Anders sehen das die Stadt Wittlich, die den Bebauungsplan aufgestellt hat, und der Landkreis Bernkastel-Wittlich als Baugenehmigungsbehörde.
Nur Sportstätten erlaubt


Nun klagt Wittschier vor dem Verwaltungsgericht Trier gegen den Kreis auf Erteilung eines Bauvorbescheids. Wittschiers Anwalt Eckart Wittmann aus Köln beruft sich auf die Praxis, in Gewerbegebieten Wohnungen für Hausmeister und Betreiber zuzulassen. Er sieht es als "strikte Notwendigkeit" an, dass im Reitstall eine Aufsichtsperson lebe, sagt er. Zudem sei in der benachbarten ehemaligen Tennishalle eine genehmigte Wohnung vorhanden.
Diese sei ein "Ausreißer", räumt Hermann Neumann vom städtischen Bauamt ein. "Ich bin der Auffassung, dass Wohnungen nicht ins Gebiet gehören." Dieses sei als Fläche mit der Sondernutzung für Erholung und Sport ausgewiesen. Dort stehen neben Reitstall und zwei Tennishallen weitere Sportstätten wie Tennis- und Fußballplätze, Minigolfanlage sowie Frei- und Hallenbad. Ralph Scheid, Fachbereichsleiter der Kreisverwaltung, unterstützt den städtischen Kollegen: "Das Vorhaben läuft den Zielen des Bebauungsplans zuwider und ist unzulässig."
Kritisch sieht Richter Reinhard Dierkes, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts, die Größe der geplanten Wohnungen. 335 Quadratmeter seien beantragt. Das gehe über das normale Maß als Wohnung für Aufsichtspersonen und Mitarbeiter hinaus, sagt er. "Das ist die Grundfläche von zwei kleinen Einfamilienhäusern."
Beide Parteien bringen ihre Positionen vor; große Diskussionen gibt es nicht bei der Verhandlung. Und der vorsitzende Richter Dierkes, seine beiden Kollegen und die zwei Schöffen treffen am Mittwoch auch noch keine Entscheidung. Sie werden die Sachlage erneut prüfen und in den kommenden Wochen urteilen.

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