Naturschutz ist wichtig für nachfolgende Generationen

Bitburg/Prüm · Dem Eifeler geben sie das Gefühl von Heimat, Urlauber bleiben respektvoll und staunend vor ihnen stehen - die Schönheiten der Natur, mit denen der Eifelkreis Bitburg-Prüm reich gesegnet ist. Der TV hat mit Eigentümern, Anwohnern und Verantwortlichen gesprochen.

 Der fünf Meter hohe Wasserfall am Hüttinger Dorfbach direkt neben der Antonius-Kapelle kann im Winter schon mal über seine Ufer treten. TV-Fotos: Wilma Werle

Der fünf Meter hohe Wasserfall am Hüttinger Dorfbach direkt neben der Antonius-Kapelle kann im Winter schon mal über seine Ufer treten. TV-Fotos: Wilma Werle

Bitburg/Prüm. Mächtig steht die über 200 Jahre alte Eiche oberhalb von Malberg an der Landesstraße 34. Mit ihrem gut 26 Meter hohen Stamm und der gewaltigen Krone wacht sie über das Dorf unten im Kylltal. So mancher Wanderer hat im Sommer schon unter ihrem dichten Laub Rast gemacht.
Die Eiche von Malberg ist eines von 146 Naturdenkmälern im Eifelkreis Bitburg-Prüm. Dazu zählen alte Bäume, die Saatkrähenkolonie bei Prüm, bizarre Felsformationen, Moorgebiete und Wasserfälle - manche in öffentlichem Eigentum von Gemeinden oder Forsten, andere im Privatbesitz. Ihr gemeinsames Erkennungszeichen ist das auf der Spitze stehende grüne Dreieck mit dem Weißkopfseeadler und der Aufschrift "Naturdenkmal".
Eigentümer fürchten Unfälle


Das Bundesnaturschutzgesetz spricht dabei von "Einzelschöpfungen der Natur", die aus wissenschaftlichen, naturgesetzlichen und landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit und Schönheit geschützt sind und weder beschädigt noch beseitigt werden dürfen. Der normale Bürger verbindet mit ihnen einen einfacheren Begriff: Heimat.
So geht es auch Leo Maus. Der Ortsbürgermeister von Hüttingen/Kyll ist neben dem Wasserfall aufgewachsen, wo der Dorfbach über die fünf Meter hohen Kalkstein-Platten in die Tiefe stürzt. "Der Wasserfall gehört einfach zum Dorf", sagt er. "Er ist die Attraktion. Die Radfahrer auf dem Kylltalradweg halten alle hier an und gucken. Bei Hochwasser kommt es schon mal vor, dass das Wasser übertritt und durch das Dorf läuft, aber es richtet keinen Schaden an."
Furcht vor Schäden


Vor Schäden fürchtet sich hingegen Simone Happersberger von der Looskyller Mühle bei Sülm.
Auf ihrem Gelände steht eine Marienkapelle unter einer uralten, geschützten Baumgruppe. "Ich bin froh und stolz, diese Bäume auf dem Grundstück stehen zu haben. Aber was ist, wenn da mal was passiert und herabstürzende Äste auf Spaziergänger fallen?" Eine berechtigte Frage, die Manfred Nabben von der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde im Eifelkreis Bitburg-Prüm klar beantworten kann: "Die Kontrolle, Sicherung und die Haftung liegen immer beim Eigentümer, ob privat oder Gemeinde."
Das war bis etwa um das Jahr 2000 noch anders. Das 1979 eingeführte Landespflegegesetz sah vor, dass die Verkehrs-, also Standsicherheit der Naturdenkmäler im Auftrag der Kreisverwaltungen regelmäßig überprüft wurde und die damaligen Bezirksregierungen eventuell notwendige Maßnahmen finanzierten.
Dadurch seien auch viele Privateigentümer mit der Unterschutzstellung einverstanden gewesen, erklärt Nabben. Heute sei die von der Landesregierung herausgegebene Regelung jedoch anders. "Leider", findet Daniela Torgau vom Zweckverband Naturpark Südeifel. In ihre Verantwortung fallen die bekanntesten Naturdenkmäler der Region: die Teufelsschlucht und die Irreler Wasserfälle.
Weitergabe an Nachkommen


Die regelmäßigen Kontrollen des Luxemburger Sandsteins und der Stege und Brücken sei durch den Zweckverband gut zu bewältigen, sagt sie, versteht aber zugleich, dass Privateigentümer von geschützten Bäumen Angst haben, bei Unglücksfällen in Haftung genommen zu werden. "Die jetzige Regelung wird den Eigentümern nicht gerecht. Naturdenkmäler sind ein Allgemeingut für die Öffentlichkeit, das wir an die nächste Generation weitergeben. Die Leute identifizieren sich damit. Da muss es Unterstützung geben", fordert sie und appelliert an Eigentümer, über die Bürgermeister Kontakt zum Naturpark aufzunehmen. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten gebe es meist Lösungen, die das Naturdenkmal erhalten könnten, ohne dass Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe.
So wie bei der 450 Jahre alten Königseiche in Obersgegen: Der morsche Baum wurde vor ein paar Jahren großräumig ausgezäunt, die Bank darunter wurde entfernt, direkter Zutritt ist untersagt - aber der Kammerwald hat sein Wahrzeichen behalten: Die älteste Eiche der Eifel durfte stehen bleiben. wiw

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