Ab Juli gibt es das ElterngeldPlus

Für Kinder, die ab dem 1. Juli geboren werden, haben Eltern die Wahl: Sie können wählen zwischen dem Basis-Elterngeld, dem neu eingeführten ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus oder einer Kombination aus allen Angeboten.

Das Basiselterngeld gibt es für maximal 14 Monate, wenn beide Partner Elternzeit nehmen. Bei der jetzigen Regelung können Eltern bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten. Dann wird das Elterngeld jedoch entsprechend gekürzt.

Das ElterngeldPlus fällt höchstens halb so hoch aus wie das klassische Elterngeld, dafür erhalten es Eltern, die in Teilzeit arbeiten, doppelt so lange - bis zu 28 Monate. "Mit dem ElterngeldPlus ist es für Mütter und Väter künftig einfacher, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren", sagt Peter Kauth von Steuerrat24.de.

Ein Beispiel: Frau Meier hat in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes ein Nettoeinkommen von rund 2000 Euro. Sie beantragt zwölf Monate Elterngeld, erhält insgesamt also 15.600 Euro.
Würde Frau Meier nun nach einem halben Jahr Teilzeit arbeiten und 550 Euro im Monat verdienen, würde ihr Elterngeld entsprechend gekürzt (2000 minus 550 = 1450 mal 65 Prozent). Frau Meier erhält im zweiten Halbjahr 5655 Euro Elterngeld, in den zwölf Monaten insgesamt also 13.455 Euro.

Für Frau Meier würde es sich rechnen, ElterngeldPlus zu beantragen. Die ersten sechs Monate erhält sie volles Elterngeld, danach ElterngeldPlus.
Dieses fällt halb so hoch aus wie das Elterngeld, wird jedoch auch doppelt so lange gezahlt - zwölf Monate. "Ihr monatliches Einkommen beträgt somit 1200 Euro, also 550 Euro Verdienst und 650 Euro ElterngeldPlus", rechnet Kauth vor. Elterngeld und ElterngeldPlus belaufen sich also auf insgesamt 15.600 Euro.

Mit der neuen Regelung hat die Regierung auch den Partnerschaftsbonus eingeführt. Arbeiten Vater und Mutter parallel mindestens vier Monate zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche, können vier Monate Elterngeld beantragt werden - insgesamt also bis zu 28 Monate.

Grundlage für die Ermittlung des Elterngeldes und damit auch des ElterngeldPlus ist das Bruttoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes. Eheleute sollten vor der Geburt des Kindes die Wahl der Steuerklassen prüfen und gegebenenfalls wechseln.

Denn ein Wechsel von Steuerklasse V in IV oder III bringt unterm Strich ein höheres Nettoeinkommen und damit auch mehr Elterngeld. "Der Wechsel muss mindestens sieben Monate vor dem Geburtsmonat des Kindes erfolgen, damit er anerkannt wird", sagt der Steuerexperte Peter Kauth.
Demnach müssen sich künftige Eltern schon gleich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft um die optimale Steuerklassen-Kombination kümmern. bbr
Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 1308 Euro geltend machen. Bedingung ist jedoch, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.
Den Entlastungsbetrag erhalten Alleinerziehende so lange, wie sie für ihren Nachwuchs Kindergeld erhalten.
Alleinerziehende müssen immer im Herbst Steuerklasse II beantragen. Dazu sollten sie dem Finanzamt eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der sie versichern, dass in ihrem Fall die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag vorliegen.
Die Steuerklasse vermerken die Finanzbeamten dann in den dafür vorgesehenen Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen. bbr

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