Ein schneller Klick und seine Folgen

Trier · Aufregung unter Jura-Erstsemestern: Aus Unachtsamkeit lädt ein Student seine Hausarbeit zu früh ins Netz. Alle übrigen Teilnehmer der Prüfung können die Lösung einsehen. Sie sind verärgert, da sie befürchten, dass die Hausarbeit wegen der vorzeitigen Lösung neu bearbeitet werden muss.

Trier. Eine kleine Meldung auf der Facebook-Seite der Universität Trier fällt ins Auge: "Hausarbeit Ö-Recht: Keine Panik!", titelt das Studimagazin Cum Tempore. Es sei versehentlich die Lösung der Jura-Hausarbeit eines Studenten im Öffentlichen Recht auf dem Onlineportal der Universität aufgetaucht. Das sorgt für Panik unter den Erstsemestern. Sie befürchten, dass sie einen neuen Sachverhalt zur Bearbeitung bekommen und ihre bisherige Arbeit umsonst gewesen ist. Denn alle Jura-Studenten im ersten Semester haben im Rahmen ihrer Hausarbeit den gleichen Sachverhalt zur Bearbeitung erhalten.
Wie ist es technisch möglich, dass eine Hausarbeit für die anderen Prüfungsteilnehmer zugänglich im Internet landet? An der Universität Trier ist es in vielen Fachbereichen üblich, dass fertige Hausarbeiten von den Studenten per E-Mail an den zuständigen Dozenten gesendet werden. Zusätzlich werden die Prüfungsleistungen auch in das Onlineportal Stud.IP geladen (siehe Extra).
So war es auch im Fall der Hausarbeit im Öffentlichen Recht. "Das elektronische Zusenden dient der Plagiatskontrolle", sagt Alexander Proelß, Professor für Öffentliches Recht, der die Aufgabe der Hausarbeit für die Erstsemester gestellt hat. Nach einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit müssen die Jura-Studenten ihre Lösung des Falls in Form eines Gutachtens schriftlich abgeben.
Campus & Co.


Ein Student wollte besonders früh liefern und hat seine Lösung bereits zwei Wochen vor der Abgabefrist in Stud.IP hochgeladen. Allerdings in einen allgemeinen Ordner der Veranstaltung für Anfänger im Öffentlichen Recht. Ein Ordner, der für alle seine Kommilitonen einsehbar war, die die Aufgabe noch am Bearbeiten sind. "Eigentlich sollte es einen speziellen Ordner für die Hausarbeiten geben, dessen Link wir noch bekanntgeben wollten", sagt Proelß.
Dieser spezielle Ordner wäre nur für Befugte einsehbar und nicht für alle Erstsemester, die die Veranstaltung im Öffentlichen Recht belegt haben. Proelß wundert sich über die heftige Reaktion der Studenten in den sozialen Medien: "Für den Studenten war dieses Versehen sehr unangenehm, allerdings hat er keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Ich wundere ich mich eher darüber, wie schnell die Kommilitonen verärgert in den sozialen Medien reagiert haben und ihren Kollegen oder ihre Kollegin mit Nachrichten überschüttet haben."
Allerdings kritisiert er auch das leichtfertige Hochladen der Hausarbeit in den falschen Ordner: "Die Konsequenzen eines Uploads müssten eigentlich unter den Studenten bekannt sein."
Der Fachbereich Rechtswissenschaft hat schnell reagiert und auf seiner Internetseite bekanntgegeben, dass "die Hausarbeit trotz eines versehentlich falschen Up loads einer Arbeit weiterläuft". Zusätzlich gibt es nun ein Merkblatt für das korrekte Hochladen einer Hausarbeit bei Stud.IP. Außerdem sei die fertige Hausarbeit nur kurz auf Stud.IP einsehbar gewesen, berichtet eine Jura-Studentin. Sie vermutet, dass nur wenige die Lösung gesehen haben.
Wer die Hausarbeit des Kommilitonen dennoch runtergeladen habe und davon abschreiben würde, erhalte null Punkte, stellt Proelß klar.
Extra

Stud.IP ist eine Onlineplattform, auf der Dozenten und Studenten Daten im Internet austauschen können. Zum Beispiel werden dort Texte und Übungsmaterialien zu den entsprechenden Vorlesungen und Seminaren für die Studenten bereitgestellt. Es können auch Studenten ihre Referate oder Hausarbeiten dort hochladen. Zugang haben nur registrierte Personen. jwa

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