Zahl der Jugendstrafverfahren im Eifelkreis ist für das Jahr 2014 rückläufig

Bitburg · Zum Aufgabenfeld des Jugendamts im Eifelkreis Bitburg-Prüm gehört neben den Angeboten für Kinder, Familien oder aber alleinerziehende Elternteile auch die Jugendgerichtshilfe. Im vergangenen Jahr wurden knapp 300 Verfahren gegen Jugendliche abgeschlossen, wie aus dem jetzt veröffentlichten Jugendhilfebericht des Kreises hervorgeht.

 Häufigste Straftat bei Jugendlichen: Diebstahl. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Häufigste Straftat bei Jugendlichen: Diebstahl. TV-Foto: Fritz-Peter Linden

Foto: (e_pruem )

Bitburg. Wer schon mal als Zuschauer an einer Verhandlung vor dem Jugendgericht teilgenommen hat, der weiß vielleicht, dass solche Ereignisse nicht unbedingt mit dem vergleichbar sind, was man aus Hollywoodfilmen kennt. Vor dem Jugendrichter sitzen in der Regel keine kriminell veranlagten Großhirne, die von Staranwälten vertreten werden.Absurde Erzählungen


Sondern meist junge Menschen, die entweder ihre Tat glaubwürdig bereuen oder aber sich bei ihren Aussagen derart in absurden Erzählungen verlieren, dass der Richter nach dem Riss seines Geduldsfadens die vor ihm sitzenden Jugendlichen oder Heranwachsenden erst einmal ordentlich zurechtstutzen muss.
Wie oft diese erzieherischen Maßnahmen im Eifelkreis im vergangenen Jahr notwendig waren, ist nicht erfasst, die Zahl der vom Kreis betreuten Jugendstrafverfahren allerdings schon. Laut Jugendhilfebericht, der nun vorgestellt wurde, hat die Jugendgerichtshilfe des Eifelkreises (siehe Extra) im vergangenen Jahr 461 Jugendstrafverfahren verfolgt, von denen wiederum 295 Fälle in 2014 abgeschlossen wurden. #Ganz oben auf der Skala der begangenen Delikte steht dabei Diebstahl (78 Fälle), gefolgt von Verkehrsvergehen (62), Drogendelikten (60), Körperverletzung (24), Betrug (22) und Sachbeschädigung (14). Allerdings ist längst nicht jeder Straffällige vor dem Richter gelandet. Denn in 145 der 295 betreuten Fälle konnte auf Vorschlag der Jugendgerichtshilfe auf eine Hauptverhandlung verzichtet werden. Stattdessen wurden circa 800 gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet oder aber kleinere Geldbeträge (insgesamt rund 3000 Euro) an gemeinnützige Einrichtungen des Eifelkreises gezahlt. Zudem kam es in zehn Fällen zu einem sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich. "Hierbei wurden die Jugendlichen direkt mit ihrer Straftat konfrontiert", heißt es im Jugendhilfebericht. "Sie entschuldigten sich bei den Opfern, zahlten Schmerzensgeld oder leisteten in sonstiger Weise einen Ausgleich."
Was die 150 abgeschlossenen Fälle betrifft, bei denen es zu Hauptverhandlungen kam, so wurden dabei 16 Mal Bewährungsstrafen verhängt. Sechs weitere Straftäter sind ohne Bewährung im Jugendgefängnis gelandet. Darüber hinaus waren auch zwei in Untersuchungshaft. Diejenigen, die nicht im Knast gelandet sind, wurden entweder zu Jugend- und Freizeitarresten, sozialen Trainingskursen, Geldstrafen an gemeinnützige Einrichtungen oder Sozialstunden verurteilt.
Erfreulich ist aus Sicht des Jugendamts, dass die Fälle schwerer Jugendkriminalität insgesamt "auf einen der niedrigsten Werte seit Jahren gefallen" sind. Auch die Zahl der abgeschlossenen Strafverfahren hat sich in den vergangenen Jahren stark verringert (2010: 413, 2012: 329, 2014: 295).Mehr Prävention


Ob das mit den kriminalpräventiven Maßnahmen im Eifelkreis zusammenhängt, lässt sich nicht sagen. Nach Auskunft des Jugendamts wurde aber in den vergangenen Jahren verstärkt auf Prävention an Schulen gesetzt. Zudem gebe es seit 2010 einen "sozialen Trainingskurs für erstauffällige Drogenkonsumenten", an dem bislang bereits 70 Jugendliche und Heranwachsende teilgenommen hätten.
13 Prozent der jungen Straffälligen waren Wiederholungstäter, 74 Prozent männlich. Was der Jugendhilfebericht - in dem es nicht nur um die Gerichtshilfe, sondern die Arbeit des Jugendamts insgesamt geht - auch zeigt, ist, dass junge Menschen mit festem Arbeitsverhältnis offensichtlich weniger anfällig für Straftaten sind. 2014 haben diese nur sieben Prozent der Straffälligen ausgemacht, wobei in dieser Gruppe nicht die Auszubildenden enthalten sind. Denn die waren mit 34 Prozent beteiligt, die Schüler sogar mit 38 Prozent. Die restlichen 21 Prozent der erfassten Straftäter waren arbeitslos.Extra

Die Jugendgerichtshilfe des Eifelkreises beteiligt sich an Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz. Der zuständige Jugendgerichtshelfer begleitet dabei straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren im gesamten Verfahren vor dem Jugendgericht oder prüft unter sozialpädagogischen Aspekten, ob das Verfahren (gegebenenfalls mit oder ohne Auflagen) eingestellt werden kann und sollte. Das Jugendgericht kann also Sanktionen für begangene Straftaten Erziehungsmaßregeln und Jugendstrafen aussprechen. Die Jugendgerichtshilfe, die auch das soziale und familiäre Umfeld prüft, versucht unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse, dem Gericht bei der Entscheidungsfindung zu helfen. uhe

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