Krankenkassen fordern: Bei schlechter Qualität dürfen Kliniken keine Patienten mehr behandeln - Ungeklärter Todesfall in Bitburg ein Einzelfall

Trier · Für Krankenhäuser, die Qualitätsstandards nicht halten können, müsse es spürbare Konsequenzen geben - notfalls dürften sie keine Patienten mehr behandeln. Das fordern die Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz.

Fehler passieren. Auch in Kliniken. Das weiß Günther Matheis sehr gut. Er ist nicht nur Chirurg im Trierer Brüderkrankenhaus, sondern auch Vorsitzender der Bezirksärztekammer. Und in dieser Funktion hat er immer mal wieder mit Behandlungsfehlern zu tun.

Oder mit vermeintlichen Behandlungsfehlern. Denn immer wenn Patienten oder deren Angehörige glauben, dass ein Arzt sie falsch behandelt hat, können sie sich an den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer wenden. Dort werden dann die Eingaben genau geprüft. Nicht alles, was Patienten als Behandlungsfehler ansehen, stellt sich schließlich als solcher heraus. Nur bei 75 von insgesamt 446 abgeschlossenen Verfahren bejahte im vergangenen Jahr der Schlichtungsausschuss tatsächlich einen Behandlungsfehler.Kammer nicht weisungsbefugt


"Setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler ins Verhältnis zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehleranteil im Promillebe-reich", sagt Matheis. Die meisten anerkannten Fehler betreffen Kliniken. Keine der im vergangenen Jahr bei der Landesärztekammer eingegangenen Patientenbeschwerden betraf einen ungeklärten Todesfall in einer Klinik. Matheis geht daher davon aus, dass der bislang ungeklärte Tod eines 72-Jährigen im Bitburger Krankenhaus im März ein Einzelfall war. Der Mann soll trotz akuter Atemprobleme nachts nicht von einem Arzt behandelt worden sein. Kurz darauf starb er (der TV berichtete). Der Fall werfe natürlich kein gutes Licht "auf die nächtliche Versorgung im Krankenhaus und auf den Umgang mit vermeintlichen Notfällen", sagt Matheis. Deshalb müsse "eine lückenlose Aufklärung erfolgen, um einerseits die Patienten nicht zu verunsichern und andererseits Schaden von der Klinik fernzuhalten". Bislang sei das Bitburger Krankenhaus bei der Kammer nicht negativ aufgefallen.
Der Fall zeige aber ein Problem, mit dem viele Kliniken zu kämpfen hätten. "Die Ärzte brauchen mehr Zeit für ihr eigentliches Kerngeschäft, sprich Patientenbehandlung." Die überbordende Bürokratie und die allseits angespannte Personalsituation insbesondere nachts und am Wochenende führten oft dazu, dass diese Zeit fehle.

Doch selbst wenn die Gutachter der Ärztekammer einen Behandlungsfehler in einer Klinik feststellen, drohen den betreffenden Krankenhäusern keine unmittelbaren Konsequenzen. "Wir sind einem Krankenhaus nicht weisungsbefugt", sagt Ines Engelmohr, Sprecherin der Landesärztekammer in Mainz. Die Kammer könne berufsrechtlich nur Ärzte belangen. Beschwerden über einen Mediziner würden direkt der zuständigen Bezirksärztekammer zugeleitet. Diese fordere den betroffenen Arzt zur Stellungnahme auf.

"Je nach Ergebnis der Anhörung oder Prüfung leitet die Ärztekammer berufsrechtliche Sanktionen ein." Diese reichen laut Engelmohr von einer Rüge bis hin zum Berufsgerichtsverfahren.Ruf nach Konsequenzen


Die Ersatzkassen fordern Konsequenzen für Krankenhäuser mit schlechter Qualität. "Auffällige Krankenhäuser, die ihre Qualität nicht steigern, sollten letztlich für einzelne Behandlungen oder Bereiche auch von der Versorgung ausgeschlossen werden", sagt Sigrid Hansen, Sprecherin des Ersatzkassenverbandes Rheinland-Pfalz. Dazu seien einheitlich festgelegte Kriterien zur Beurteilung von Qualität nötig.

Seit dem Jahr 2007 müssen die Krankenhäuser regelmäßig Qualitätsreports veröffentlichen. Aus den Ergebnissen würden jedoch für auffällige Kliniken keine Konsequenzen gezogen, sagen Kritiker dieser gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung. Es gebe keine Möglichkeiten, um qualitativ schlechtere Krankenhäuser durch Sanktionen zu verbessern oder gute Krankenhäuser zu belohnen.

"Die Qualitätssicherung bedeutet messen, auswerten und bei Auffälligkeiten darüber reden", sagt Hansen.
Matheis fordert, dass die Kliniken offensiv mit Fehlern umgehen sollen. "Aus Fehlern lernen sollte mittlerweile zu einem Qualitätsmerkmal jedes Krankenhauses gehören."Extra

Jeder Patient, der glaubt, falsch behandelt worden zu sein, hat die Möglichkeit, den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer anzurufen. Der Ausschuss ist mit einem Juristen, zwei Ärzten und zwei Patientenvertretern besetzt. Insgesamt 463 Eingaben hat es im vergangenen Jahr gegeben, 42 mehr als 2013. 446 Fälle wurden bearbeitet, 75-mal wurde ein Behandlungsfehler bejaht, 60 davon betrafen Krankenhausbehandlungen, zumeist Operationen. Hier können sich Patienten über Behandlungsfehler beschweren: Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, Schlichtungsausschuss, Deutschhausplatz 5, 55116 Mainz, Telefon: 06131/2882272. wie

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