Poppstall-Betreiber wird wegen Menschenhandels angeklagt

Trier · Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat die Betreiber des nach einer Razzia geschlossenen Billigbordells Poppstall wegen des Verdachts auf Menschenhandel angeklagt. Außerdem sollen sie Steuern hinterzogen haben.

Trier. Als im Sommer 2012 bekannt wurde, dass in Trier ein Billigbordell mit Pauschalangeboten eröffnet, war die Empörung groß. Frauenrechtlerinnen, Kirchenmänner, Kommunalpolitiker und selbst Betreiber anderer Bordelle fürchteten, dass Frauen im Poppstall, dem Ableger eines Saarbrücker Etablissements, ausgenutzt würden.
Der Chef des Pauschal-Bordells ärgerte sich damals über die Vorwürfe. Die freiberuflich tätigen Frauen bekämen schließlich die Hälfte des Eintritts und könnten alles, was sie für Extraleistungen erhielten, behalten (zum Beispiel zehn Euro für Oralsex ohne Kondom). Die Mädchen stünden Schlange, um bei ihm arbeiten zu können, sagte er dem TV.
Anfang 2014 fand in seinen Betrieben eine Großrazzia mit 200 Polizisten statt. Das Betreiberehepaar aus Kaiserslautern wurde wegen des Verdachts auf Menschenhandel festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat inzwischen Anklage erhoben: wegen Menschenhandels in einem Fall und wegen Umsatzsteuerhinterziehung. Weitere Details geben die Ermittler derzeit nicht preis. Bis ein Urteil fällt, gelte die Unschuldsvermutung.
In Trier hatte die Polizei acht Frauen aus Rumänien, Bulgarien und Ungarn angetroffen, auf die zum Teil offenbar großer Druck ausgeübt worden war. kah

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