Motorradfahrer stirbt, Amtsgericht Daun verurteilt 55-jährigen Autofahrer zu Geldstrafe

Daun/Kelberg · Zu einer Geldstrafe von 2500 € (50 Tagessätze zu je 50 €) hat das Amtsgericht Daun einen 55-jährigen Kölner wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hatte einem 67-jährigen niederländischen Motorradfahrer im Norden des Kreises Vulkaneifel die Vorfahrt genommen, woraufhin dieser stürzte und sich tödlich verletzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 59-jährige Witwe sitzt eingerahmt von einer Dolmetscherin, einem Angehörigen und ihrem Rechtsbeistand im Verhandlungssaal des Dauner Amtsgerichts. Immer wieder ringt sie um Fassung, greift zum Taschentuch und wird von ihren Begleitern getröstet. Auch, als ihr der Angeklagte nach dem Prozess die Hand reicht und sich entschuldigt. Dennoch will sie auch nach ihrer Zeugenaussage, was genau Ende August vergangenen Jahres bei dem Unfall im Norden des Kreises Vulkaneifel passiert ist, der Verhandlung beiwohnen.

Es werden schmerzhafte 75 Minuten für sie. Zum einen, weil sie die traumatischen Erlebnisse von damals, wegen der sie noch immer in Behandlung ist, erneut durchleben muss. Zum anderen, weil sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Angeklagten eine mitunter unwürdige Feilscherei um das Strafmaß bieten. Nur gut, dass da die Dolmetscherin schon entlassen ist und die Witwe das nicht eins zu eins mitbekommt.
Dafür hat sie den Unfall, durch den ihr Ehemann das Leben verlor, hautnah mitbekommen. Als Beifahrerin auf dem Motorrad.

Was sich Ende August vergangenen Jahres auf der B257 bei Kelberg abgespielt hat, ist haarklein in einem Gutachten festgehalten worden: Der Unfallverursacher fädelte von der Bundesstraße auf die Abbiegespur nach links ein, um nach Moosbruch abzufahren. Er fuhr los, da er die Gegenfahrbahn frei wähnte. Als er dann doch plötzlich ein Motorrad herannahen sah, bremste ab und blieb zur Hälfte auf der Gegenfahrbahn stehen. Im Gutachten wurde dazu ausgeführt, dass auf der Gegenfahrbahn noch genügend Platz gewesen sei, um dem Hindernis auszuweichen. Der Motorradfahrer aber, der sich offensichtlich erschrocken hatte, bremste stark ab. Dabei verlor er die Kontrolle, wurde aus dem Sattel katapultiert und mit dem Oberkörper gegen das Auto geschleudert. Er erlitt starke Kopf- und Brustverletzungen, an denen er trotz Erster Hilfe noch an der Unfallstelle erlag. Seine Frau kam mit Prellungen, einer Knieverletzung sowie drei verlorenen Zähnen davon, hat aber ein Trauma davongetragen.

Trotz alldem wollte der Verteidiger des Angeklagten hier keine fahrlässige Tötung anerkennen, da es erstens keine direkte Kollision zwischen Auto und Motorrad gegeben habe und der Tod des Opfers nicht abzusehen gewesen sei. Er plädierte auf Freispruch. Dem widersprach Richterin Julia Schmitz-Garde in ihrem Urteil deutlich: "Es ist nicht entscheidend, ob es zu einer direkten Kollision kam, sondern dass durch das fahrlässige Fehlverhalten des Angeklagten der Motorradfahrer zum Sturz kam. Und wenn ein Motorradfahrer stürzt, kann er sich auch leicht tödlich verletzen."
Mit ihrem Urteil folgte die Richterin dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Dass sie ein geringes Strafmaß wählte, begründete sie erstens damit, dass der Angeklagte ein Geständnis ablegte und Reue zeigte und zweitens, dass der Motorradfahrer laut Gutachten hätte ausweichen können.

Einem Freispruch stand nach Auskunft der Richterin entgegen, dass der Angeklagte durch sein fahrlässiges Tun einen Unfall mit Todesfolge verursachte, und dass er bereits strafrechtlich verurteilt worden ist: wegen sexuellen Missbrauchs.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort