63-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung auf Bewährung verurteilt

Wittlich · Ein 63-Jähriger hat sich wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Wittlich verantworten müssen. Er wurde zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann hatte bei Bergweiler einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Nach Ansicht des Richters traf ihn nur eine geringe Schuld.

Wittlich. Für den Finanzbeamten aus dem Großraum Wittlich schien der 29. Juni 2014 zunächst ein normaler Arbeitstag zu werden. Wie immer war der damals 62-Jährige mittags zum Essen nach Hause gefahren und wollte anschließend über die K 44 zurück an seinen Arbeitsplatz in Wittlich. Das Wetter war heiß und schwül. Es hatte kurz geregnet, die Fahrbahn begann wieder zu trocknen, als es gegen 13.17 Uhr in einer lang gezogenen Rechtskurve passierte. Der Opel Insignia des Mannes geriet ins Schleudern und prallte in den entgegenkommenden Opel Corsa einer älteren Dame. Anschließend rammte er den nachfolgenden Renault Trafic einer weiteren Autofahrerin.Frau starb am Unfallort


Die Frau, die über 70 Jahre alt war, wurde in ihren Kleinwagen eingeklemmt und starb am Unfallort. Wie sich später herausstellte, hatte sie keinen Sicherheitsgurt angelegt. Der 62-Jährige musste mit schweren Verletzungen aus seinem Wagen befreit werden. Die Renaultfahrerin kam mit dem Schrecken davon. Später wurde das Tempo in der Kurve auf 70 Stundenkilometer reduziert - es war dort, so ist zu erfahren, nicht die erste schwere Karambolage.
Ein Jahr später sitzt der Unglücksfahrer im Wittlicher Amtsgericht. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Der Angeklagte, so Staatsanwalt Arnold Schomer, sei trotz feuchter Fahrbahn mit etwas mehr als den vorgeschriebenen 100 Stundenkilometer in die Kurve hineingefahren. Danach schickt Verteidiger Jörg Ehlen voraus, dass sein Mandant sich bisher im Straßenverkehr noch nie habe etwas zuschulden kommen lassen. Noch heute leide der Mann schwer an den Verletzungsfolgen. Der Finanzbeamte sei seit dem Unfall arbeitsunfähig, es drohten eine Frühpensionierung und ein Disziplinarverfahren.
"Ich fuhr wie jeden Tag gleich schnell in die Kurve hinein, doch plötzlich reagierte die Lenkung nicht mehr. Der Wagen fuhr erst weiter geradeaus, dann geriet er auf den Randstreifen, schleuderte, und es passierte", sagt der heute 63-Jährige und fügt hinzu: "Es ist unstrittig, dass ich den Unfall ausgelöst habe. Nur kann ich nicht erkennen, was ich falsch gemacht haben sollte."
Der technische Sachverständige Gerd Wagner geht von maximal 112 Stundenkilometern aus, mit der sich alle beteiligten Autos der Kurve genähert hätten. Laut Wagner sei das Unfallopfer nicht angegurtet gewesen, was später zugunsten des Angeklagten gewertet wird.
In seinem Plädoyer spricht Staatsanwalt Schomer von einem "Momentversagen" und verneint ein grob fahrlässiges Verhalten. Entsprechend gering sei die Schuld des Angeklagten. Schomer beantragt daher 50 Tagessätze à 60 Euro. Vollstreckt werden soll die Strafe nicht, sondern als Verwarnung unter Strafvorbehalt zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich sollte der Angeklagte 2000 Euro an eine wohltätige Einrichtung leisten. Verteidiger Ehlen schließt sich dem an, bemängelt aber, dass dieses Verfahren von der Trierer Staatsanwaltschaft nicht gleich eingestellt worden sei. Das Urteil des Richters entspricht den Anträgen. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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