Stadt verliert, Stadt gewinnt

Prüm · Der Streit zwischen der Stadt Prüm und einigen Bürgern in Dausfeld ist juristisch vorüber: Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat die Berufung der Stadt gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom Juni 2014 zurückgewiesen. Und dennoch hat sie im entscheidenden Punkt Recht behalten.

Prüm. Seit fast fünf Jahren schwelt der Streit: Im Prümer Stadtteil Dausfelder Höhe werden Straßen erneuert, soeben sind die Arbeiten an der Vogesenstraße abgeschlossen. Alle Bürger dort und im unteren, älteren Ortsteil müssen gemeinsam über die sogenannten wiederkehrenden Beiträge für 60 Prozent der Kosten aufkommen. Seit 1996 gelten die beiden Ortsteile als eine Abrechnungseinheit.
Das aber wollten einige Anwohner in Alt-Dausfeld nicht mitmachen: Weil ihre Grundstücke teils erheblich größer sind, müssen sie mehr bezahlen, auch für Straßen, an die sie nicht grenzen. Sie klagten gegen die Stadt (der TV berichtete). Und sie bekamen vorigen Juni beim Verwaltungsgericht in Trier Recht.
Allerdings nicht in der Frage, ob sie mitbezahlen müssen. Sondern nur im Punkt "Beitragsmaßstab", der gar nicht im Vordergrund der Debatte stand. An dieser Stelle aber beanstanden die Richter eine Ungerechtigkeit: Denn in Dausfeld erhebt die Stadt bei den Beiträgen für Baugrundstücke Zuschläge. Pro Vollgeschoss (also ohne Dachschräge) sind es 20 Prozent, die zur Grundstücksfläche addiert werden. Die Stadt berechnet aber grundsätzlich zwei Vollgeschosse, also 40 Prozent, obwohl diese laut Bebauungsplan in Neu-Dausfeld nicht zulässig sind.
Und genau das sei ungerecht, entschieden nun auch die Richter in Koblenz. Im Juristendeutsch heißt das: "Eine normative Typisierung darf keinen atypischen Fall als Leitbild wählen." Anders gesagt: Zwei Vollgeschosse darf man nicht als "Leitbild" nehmen, wenn, wie in Dausfeld, 90 Prozent der Häuser schlicht nur ein Erd- und ein Dachgeschoss haben.
Die Stadt muss deshalb nun ihre Satzung ändern. Juristisch also eine Niederlage. Und doch zeigt man sich zufrieden mit dem Urteil: Denn die Richter stellen ebenfalls klar, dass die gemeinsame Veranlagung von Alt- und Neu-Dausfeld rechtens ist, zumal die beiden Teile nahezu zusammengewachsen seien.
"Ich kann ja jeden verstehen, der versucht, das nicht bezahlen zu müssen", sagt Stadtbürgermeisterin Mathilde Weinandy. "Es ist aber so mit dem wiederkehrenden Beitrag - den haben wir in der ganzen Stadt." Wenn man etwas tun wolle, koste das eben Geld. "Und keiner will über Löcher fahren."
Was aber ändert sich durch den Richterbeschluss? Auf Anfrage des TV hat Robert Ennen vom Bauamt der Verbandsgemeinde eine Beispielrechnung aufgestellt (siehe Extra). Ennen weist zugleich aber darauf hin, dass die Stadt durch die bisherige Berechnung nicht mehr Geld einnahm, sondern die Kosten nur anders auf die beitragspflichtigen Bürger verteilte.
Weitere Straßen folgen


Auf der Dausfelder Höhe sollen nach der Vogesenstraße auch die anderen Straßen in den kommenden Jahren erneuert werden. Wann die nächsten Arbeiten beginnen, steht noch nicht fest, für die Westerwälder Straße, sagt Mathilde Weinandy, habe man gerade den Förderantrag gestellt. Im unteren Teil will die Stadt in absehbarer Zeit außerdem den Bürgersteig erneuern lassen. Wann, steht ebenfalls nicht fest.
Stadt und Verbandsgemeinde laden die Bürger von Dausfeld zu einem Informationsabend ein, an dem sie alle Fragen rund um die Konsequenzen aus dem Urteil und den Ausbau der Straßen stellen können. Termin ist am Freitag, 31. Juli, 18 Uhr, im Gemeindehaus.
Extra

Kostet eine Straße 200 000 Euro, zahlt die Stadt dafür 40 Prozent, also 80 000 Euro. Die übrigen 120 000 Euro müssen von den Anliegern bestritten werden. Alle Grundstücke in Dausfeld zusammen kommen auf eine Fläche von 132 700 Quadratmetern. Bisher rechnete die Stadt den Zuschlag für die beiden Vollgeschosse da noch hinzu. Das ergab insgesamt eine sogenannte Maßstabseinheit von 185 800 Quadratmetern. Die 120 000 Euro Kosten werden dann durch diese Zahl geteilt und mit der tatsächlichen jeweiligen Grundstücksfläche plus Zuschlag fürs Vollgeschoss multipliziert. Kompliziert - aber im Ergebnis ergibt sich nur ein geringer Unterschied, am Beispiel eines Grundstücks mit 1000 Quadratmetern Fläche: Statt bisher, bei zwei berechneten Vollgeschossen, einer Summe von 905 Euro pro Grundstück zahlt der Eigentümer künftig, da nur ein Vollgeschoss berechnet wird, 884 Euro. Wer zwei Geschosse errichten darf, zahlt 1030 Euro. fpl

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