Baden im Fluss kann tragisch enden: Neun tödliche Unfälle seit 1998

Konz/Saarburg/Trier · Wer in Mosel und Saar schwimmen will, muss sich der Gefahren bewusst sein. Die gehen zum Beispiel von der Sogwirkung vorbeifahrender Schiffe aus. Mehrere Menschen haben den risikoreichen Sprung in Saar- und Moselfluten in den vergangenen Jahren mit ihrem Leben bezahlt. Erst vor eineinhalb Wochen ist ein junger Mann in der Saar bei Kanzem ertrunken. Generell verboten ist ein Bad im Fluss jedoch nicht.

Baden im Fluss kann tragisch enden: Neun tödliche Unfälle seit 1998
Foto: Cordula Fischer (cofi) ("TV-Upload Fischer"

Konz/Saarburg/Trier. Ein Bad in Mosel und Saar ist für viele Menschen eine willkommene Abkühlung an heißen Sommertagen. Diese kann aber auch tragisch enden. Zwei Menschen sind bereits in diesem Jahr in der Saar gestorben, 2013 ertrank ein Schüler in der Mosel. Auch in den Jahren zuvor kam es immer wieder zu Badeunfällen, nicht immer allerdings mit Todesfolge (siehe Zweittext). Auch wenn das Schwimmen in Mosel und Saar nicht grundsätzlich verboten ist, gefährlich ist es dennoch, wie die jüngsten Todesfälle zeigen.
Denn Mosel und Saar sind keine Schwimmbäder, sondern Schifffahrtsstraßen. So fahren laut Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Saarbrücken im Jahr 6000 Schiffe auf der Saar. Auf der Mosel waren es 10 457 Schiffe im Jahr 2014. Die Hauptgefahrenquelle auf der Mosel geht laut Gerd Michler, Leiter der Wasserschutzpolizei in Bernkastel-Kues, vom Schiffsverkehr aus. "Besonders der Sog, der durch vorbeifahrende Schiffe erzeugt wird, ist nicht zu unterschätzen." Auch wenn die Strömung von Mosel und Saar nicht mit der des Rheins gleichzusetzen ist: Strudel und Wirbel unterhalb der Oberfläche kann es trotzdem geben.
Auf Mosel und Saar gilt die Binnenschifffahrtsstraßenordnung. Demnach ist es im Bereich von Schleusen-, Wehr- und Wasserkraftanlagen verboten zu baden. In der Verordnung über das Baden in Bundeswasserstraßen, also auch in Mosel und Saar, steht: "Das Baden und Schwimmen ist allgemein verboten 100 Meter oberhalb bis 50 Meter unterhalb von Hafeneinfahrten, Umschlag stellen, Schiffslandestellen, Schiffsliegestellen, Fähranlagen, Schiffswerften, Wehr- und Schleusenanlagen einschließlich ihrer Vorhäfen." Außerdem müssen Moselschwimmer 15 Meter Abstand neben Schiffen halten. Auf der Saar sind es acht Meter. Vor fahrenden Schiffen gilt ein Abstand von 200 Metern.
In den Hinweisen für Wassersportler in der Saar heißt es: "Das Baden ist verboten im Bereich bis zu 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, Wehr- und Wasserkraftanlagen und Hafeneinfahrten." Auch im Bereich der Schleusen ist es untersagt. "Die Saar ist kein Badegewässer", teilt das WSA Saarbrücken auf TV-Anfrage mit. Ein generelles Badeverbot für die Saar existiert allerdings nicht und werde es trotz der aktuellen Todesfälle nicht geben, wie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt erklärt.
Beim rheinland-pfälzischen Umweltministerium stehen nicht die Gefahren durch Schiffe, Sogwirkung, Strudel und Wirbel im Vordergrund, wenn von einem Bad in einem Fluss abgeraten wird. Grund sind eher hygienische Gesichtspunkte.Abwasser in den Flüssen



"Das Land Rheinland-Pfalz empfiehlt das Baden lediglich in stehenden Gewässern. In alle Flüsse, die zum Baden in Betracht kommen könnten, werden die Abläufe von Kläranlagen eingeleitet. Da sie somit noch - wenn auch geklärte - Abwasser enthalten, sind hygienische Bedenken bei Flüssen nicht zu übersehen." Die Landesregierung des Saarlandes erklärte 2014, nachdem einige Veranstaltungen des Saarspektakels in Saarbrücken abgesagt wurden, dass "es durch die Einleitung von Kläranlagenabläufen auch bei trockenen Wetterbedingungen zu einer kontinuierlichen Belastung mit fäkalbürtigen Mikroorganismen und potenziell mit Krankheitserregern" in der Saar kommen kann. Damals klagten Triathleten nach einer Veranstaltung in Bous über Durchfallerkrankungen. "Gezielte Maßnahmen - zur Reduzierung der Keimbelastung auf die Erfordernisse eines Badegewässers - für Kläranlagen und Regenwasserbehandlungsanlagen sind nicht vorgesehen und würden die Gebührenzahler übermäßig belasten", erklärte die Landesregierung und appellierte an das eigenverantwortliche Handeln der Bürger.
Peter Loch, zuständig für Gewässerschutz beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, sagt: "Man kann bei keinem Fließgewässer davon ausgehen, dass es Bade- oder gar Trinkwasserqualität hat." Viele Kläranlagen würden zwar gesundheitsschädliche Verbindungen eliminieren, Mikroorganismen können dennoch ins Wasser gelangen. "Daher sollten sich insbesondere Menschen mit empfindlicher Haut das Baden im Fluss zweimal überlegen."Extra

Die Saar fließt auf 121 Kilometern durch die französischen Regionen Elsass und Lothringen. Zwischen Saargemünd und Saarbrücken-Güdingen ist der Fluss auf elf Kilometern Teil der deutsch-französischen Grenze. Er mündet nach 235 Kilometern bei Konz in die Mosel. Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Saarbrücken (WSA) ist für die Saar verantwortlich, und zwar für die gesamte deutsche Saar von Sarreguemines bis Konz, also für den saarländischen und rheinland-pfälzischen Teil. Die Mosel fließt 242,2 Kilometer auf deutschem Gebiet. Zuständig sind das WSA Koblenz und das WSA Trier. Zwischen dem Grenzgebiet und der Moselmündung in den Rhein bei Koblenz gibt es drei Wasserschutzpolizei-Stationen in Cochem, Bernkastel und Trier sowie die Wasserschutzpolizei Koblenz. cofi

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