Nach Brand in altem Schulgebäude: Wer trägt Kosten für Feuerwehreinsatz in Temmels?

Temmels/Konz · Drei 15-jährige Jungen haben am 27. August in der alten Schule in Temmels gezündelt und damit einen großen Feuerwehreinsatz verursacht (der TV berichtete am 29. August). Dabei entstand kein nennenswerter Schaden, das Haus steht seit Jahren leer. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehrleute hatten den Brand schnell gelöscht. Dennoch waren 60 Einsatzkräfte der freiwilligen Wehren aus Konz, Temmels, Wellen und Oberbillig ausgerückt. Außerdem waren vier Polizisten und zwei Notarztwagen vor Ort.

Nach Brand in altem Schulgebäude: Wer trägt Kosten für Feuerwehreinsatz in Temmels?
Foto: Wilfried Hoffmann

Die Polizei will "keine Kosten geltend machen", sagte Polizeihauptkommissar Harald Arnold am Tag nach dem Einsatz im Gespräch mit dem TV. Auch die Verbandsgemeinde (VG) Konz könnte Kostenersatz verlangen. Ob sie das für den Einsatz in Temmels machen wird, steht noch nicht fest. Aus der Verwaltung hieß es auf TV-Nachfrage, dort werde zunächst der Polizeibericht abgewartet, und zu einem laufenden Verfahren könne keine Auskunft gegeben werden.

Im Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz ist der Punkt Kostenersatz geregelt. Dort heißt es: "Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat."

Und weiter: "Die kommunalen Aufgabenträger können den Kostenersatz durch Satzung regeln und hierbei Pauschalbeträge festsetzen." Die VG hat dies für die Tarife für Personal- und Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehren getan. cofi

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