14 Richter und Tausende Schicksale - Ein Vormittag am Verwaltungsgericht Trier, das entscheidet, ob Asylbewerber bleiben oder gehen

Trier · Etwa ein Viertel der Menschen, deren Asylantrag vom Bund abgewiesen wird, klagt dagegen. Alle, die dies in Rheinland-Pfalz tun, landen vor dem Verwaltungsgericht Trier, das dieses Jahr wohl über 4000 Einzelfälle entscheidet. Der TV hat einen Blick hinter die Kulissen der richterlichen Arbeit geworfen.

 Symbolfotos (4): dpa

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Trier. Ist es plausibel, was dieser Mann sagt? Ist es glaubhaft? Ist es ein Grund, ihn in Deutschland bleiben zu lassen, statt ihn nach Somalia zurückzuschicken?
Das Trierer Verwaltungsgericht wird dieses Jahr wohl 4000 Mal über die Schicksale von Menschen entscheiden, deren Asylantrag abgelehnt wurde - das sind mehr als doppelt so viele Verfahren wie im Vorjahr (1808). "Wir prüfen jeden Einzelfall. Jeder hat Anspruch auf eine mündliche Verhandlung", betont Gerichtspräsident Georg Schmidt.
Dies ist einer dieser Fälle. Mit Hilfe eines Dolmetschers berichtet der schlaksige junge Mann der Richterin von jenen Ereignissen, die ihm in seiner Heimat Somalia zugestoßen sein sollen.
2012 hätten ihn Mitglieder der Al-Shabaab-Miliz - eine islamistische militante Vereinigung, die die Verantwortung für zahlreiche Terroranschläge übernimmt - festgenommen. Zunächst dachte er, der Grund liege darin, dass er wegen eines Fußballspiels zu spät zur Moschee kam. Doch dann warfen ihm die Männer Diebstahl vor. In ein Gefängnis hätten sie ihn für einen Monat lang gesperrt, geschlagen und gefoltert. Wie er da wieder herausgekommen sei, fragt die Richterin.Stark gestiegene Fallzahl


Sie weiß: Bei seiner Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte der Mann angegeben, die mit Schlössern gesicherten Fenster aufgebrochen zu haben. Nun erzählt er, draußen habe es plötzlich einen Schusswechsel gegeben, an dem sich auch die Wachen beteiligt hätten. Da hätten die Gefangenen die Fenster "freigegraben" und herausgerissen. Der Gesichtsausdruck der jungen Frau verrät keine Regung. Sie fragt ihn, ob seine Mutter jemals Probleme mit der Miliz gehabt habe, weil sie in ihrem kleinen Geschäft Zigaretten verkaufte (Tabakkonsum tolerieren die Islamisten nicht). Der junge Mann sagt Nein. Von den Zigaretten habe Al-Shabaab nichts gewusst.
Bei seiner Anhörung im April 2015 hatte er jedoch erzählt, dass Mitglieder der Vereinigung seine Mutter wegen der Zigaretten überfallen und seine Frau vergewaltigt hatten. "Wenn die eigene Frau vergewaltigt wird - so etwas vergisst man nicht", sagt Richterin Christiane Verheul, die den Prozess von der Zuschauerbank aus verfolgt, während ihre Kollegin die Aussagen des Somaliers diktiert. Mit Hilfe eines Spracherkennungssystems werden die Worte zeitgleich zu Papier gebracht. Das spart Schreibarbeit. Eine jener Effizienz-Maßnahmen, mit Hilfe derer das Gericht es schafft, die stark gestiegene Fallzahl zu bewältigen.
Während der Verhandlung ist von Zeitdruck allerdings nichts zu spüren. Fast zwei Stunden dauert es, bis alle Fragen beantwortet sind und die Aussage des Mannes übersetzt, festgehalten, zurückübersetzt und vom Kläger für richtig befunden ist. Inzwischen weiß der junge Mann, dass er nicht in Deutschland bleiben kann. Das Gericht hat seine Klage abgewiesen, weil es seine Aussagen widersprüchlich, lebensfremd und unglaubhaft fand - und nicht davon ausgeht, dass die Miliz den Mann wirklich verfolgt. Auch das Bundesamt fand seine Aussagen unglaubwürdig, da er weder Kenntnisse über seine Heimatstadt noch über seinen Clan noch über den Koran zu besitzen schien, obwohl er angab, seine Mutter sei Korangelehrte.
Auch dass in Süd- und Zentralsomalia nach wie vor Bürgerkrieg herrscht und die Gebiete teilweise unter Kontrolle der Al-Shabaab stehen, ist für das Gericht kein Grund, der Klage stattzugeben. Denn von einer erheblichen individuellen Bedrohung sei nicht auszugehen. Auch gebe es Landesteile, die nicht unter der Kontrolle der Terrormiliz seien.
So etwas wissen die Richter. Sie haben die rund 50 Länder, aus denen die Kläger stammen, unter sich aufgeteilt. "Man ist irgendwann in den Besonderheiten der Länder drin", sagt Verheul. Und gibt es Fragen, so hat man sich an dem kleinen Gericht schnell ausgetauscht.
Von der Idee der rheinland-pfälzischen Oppositionschefin Julia Klöckner (CDU), ein weiteres Gericht mit Asylverfahren zu betrauen, hält der Präsident nichts. Er glaubt, dass dies eher zu Verzögerungen als zu einer Beschleunigung führen würde, da man woanders von vorne loslegen müsste.Berufung ist nur selten möglich


Der Somalier muss Deutschland nun nach zweieinhalb Jahren wieder verlassen. Zwei Jahre hatte er auf die Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge warten müssen. Und wahrscheinlich hätte es noch viel länger gedauert, wenn er im Dezember 2014 nicht erfolgreich gegen die Untätigkeit der Behörde geklagt hätte.
In Berufung können nur die wenigsten Kläger gehen. Denn das Oberverwaltungsgericht lässt diese nur zu, wenn der Fall eine allgemein bedeutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft, wenn gravierende Verfahrensfehler gemacht wurden oder die Rechtsprechung von jener übergeordneter Gerichte abweicht. 2015 beantragten 6,5 Prozent der Kläger in Rheinland-Pfalz Berufung.
Da das Land die freiwillige Rückkehr von abgelehnten Asylbewerbern fördert, droht dem Mann wohl keine zwangsweise Abschiebung. Früher, als es noch mehr Abschiebungen gab, hat das Gericht auch öfter mal veranlasst, dass Leute wieder aus dem Flieger geholt werden.
Was sich nicht geändert hat: Die Richter entscheiden über Schicksale. Täglich. Und es werden immer mehr.Extra

85 Prozent aller Verfahren, die am Verwaltungsgericht Trier verhandelt werden, sind Asylverfahren: Menschen klagen, weil der Bund ihr Asylbegehren abgelehnt hat. Das Gericht ist für Gesamt-Rheinland-Pfalz zuständig. 2013 gab es 1464 Verfahren, 2014 1808, und für 2015 rechnet das Gericht mit rund 4000 Prozessen - eine Steigerung von mehr als 100 Prozent. Die Hälfte der Klagen reichen Menschen vom Balkan ein. Ihre Aussicht auf Erfolg ist mit rund einem Prozent verschwindend gering. Dennoch wird jeder Einzelfall in einer mündlichen Verhandlung geprüft. Insgesamt gaben die Richter im laufenden Jahr etwa 25 Prozent der Klagen statt. Ein Verfahren dauert im Schnitt 4,5 Monate. Eilverfahren sind innerhalb weniger Wochen erledigt - sie werden zum Beispiel dann eingeleitet, wenn die Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten kommen. Ab Oktober arbeiten am Trierer Verwaltungsgericht 14,25 Richter. Zwei mehr als 2012. kah

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