Sanfter Sonnengruß im Wohngebiet

Wittlich · Yogalehrerin Petra Merges darf weiterhin in einem Haus in der Königsberger Straße in Wittlich Unterricht geben. Nachbarn hatten sich beschwert, die an- und abfahrenden Autos würden Lärm verursachen. Die Kreisverwaltung untersagte daraufhin der Frau, dort ihren Beruf auszuüben. Sie zog vor das Verwaltungsgericht und bekam Recht.

 Yogalehrerin Petra Merges (Mitte) mit zwei Kursteilnehmerinnen. Als Freiberuflerin darf sie auch in einem reinen Wohngebiet ihre Tätigkeit ausüben.TV-Fotos (2): Winfried Simon

Yogalehrerin Petra Merges (Mitte) mit zwei Kursteilnehmerinnen. Als Freiberuflerin darf sie auch in einem reinen Wohngebiet ihre Tätigkeit ausüben.TV-Fotos (2): Winfried Simon

Foto: Winfried Simon (sim) ("TV-Upload Simon"

Wittlich. Yoga sorgt für Entspannung und innere Ruhe. Übungen (Asanas) wie Sonnengruß oder Dreieck straffen und kräftigen nicht nur den Körper, sie beinhalten auch meditative Elemente, die zu Gelassenheit und Ausgeglichenheit führen. In einem Wittlicher Wohngebiet hat das Yoga-Studio von Petra Merges bei einigen Nachbarn allerdings genau das Gegenteil bewirkt.
Sie ärgern sich über Lärm, den die Fahrzeuge der Kursteilnehmer verursachen - so sehr, dass sie bei der Kreisverwaltung Beschwerde einlegten. Die Behörde sprach daraufhin eine Nutzungsuntersagung aus. Begründung: Bei der Tätigkeit der Yogalehrerin handele es sich nicht um eine freiberufliche, sondern um eine gewerbliche Tätigkeit. Dies sei in einem reinen Wohngebiet nicht zulässig.
Petra Merges hat in dem Haus in der Königsberger Straße seit dem 1. Februar 2015 das Kellergeschoss gemietet. Dort bietet sie von Montag bis Freitag unterschiedliche Yogakurse an. Zuvor hatte sie sieben Jahre in einem anderen Wohnhaus in Wittlich ihr Studio. Ärger mit Nachbarn gab es dort nie.
Petra Merges: "In der Königsberger Straße haben drei Leute wegen der Lärmbelästigung und dem Parkverhalten der Kunden einen Beschwerdebrief unterschrieben und diesen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eingereicht. Zuvor wurde ich außerdem beschuldigt, ich würde schwarzarbeiten."
Petra Merges sah ihre berufliche Existenz bedroht und klagte. Mit dem Urteil gab das Verwaltungsgericht Trier ihr Recht. Ihr Unterricht sei als freiberufliche Tätigkeit einzustufen. Außerdem dürfe eine Yogalehrerin auch in einer reinen Wohngegend ihre Schüler im Haus unterrichten. Der von den Kursteilnehmern verursachte Autoverkehr, deren Parkverhalten und deren Gesprächslautstärke auf der Straße seien regelmäßig hinzunehmen. Anderes könne nur gelten, wenn besonders schwere Störungen die "Zumutbarkeitsschwelle" übersteigen. Dies sei hier nicht ersichtlich.
Mit einem Eilbeschluss setzte das Gericht zunächst den Vollzug des Verbots am 17. September aus und sprach nun das Urteil.
Zur Begründung erklärten die Trierer Richter weiter, im Gesetz seien auch "unterrichtende Tätigkeiten" als Beispiel für die freien Berufe aufgeführt. Zudem verfüge die Yogalehrerin über die im Gesetz für freie Berufe geforderte Qualifikation. Auch das Finanzamt habe den Yogaunterricht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt. Die baurechtlichen Anforderungen seien erfüllt. Der Anwalt der Yogalehrerin, Ralph Schira aus Wittlich, begrüßt das Urteil und lobt das Gericht, "das in der Sache sehr schnell entschieden habe".
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erklärte auf Anfrage, dass sie gegen das Urteil keine Beschwerde einlegen werde.

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