Angeklagter streitet alle Vorwürfe ab

Wittlich · Hat ein 58-Jähriger mit dem Einverständnis der Kontoinhaberin Geld von ihrem Konto auf sein eigenes gebucht, oder ist er zu Unrecht an die mehr als 26 000 Euro des mutmaßlichen Opfers gekommen? Das versuchte das Amtsgericht Wittlich gestern in einer Verhandlung zu klären.

Wittlich. Ein 58-jähriger Mann soll vor knapp zwei Jahren mit einer Bankvollmacht Einsicht über die Kontobewegungen einer Frau erhalten und diese Vollmacht dann unrechtmäßig dazu genutzt haben, mehr als 26 000 Euro auf sein eigenes Konto zu überweisen: Das wirft die Staatsanwaltschaft Trier dem Angeklagten vor.
Der Mann, der gebürtig aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land stammt und zur gestrigen Verhandlung ohne Anwalt vor dem Amtsgericht Wittlich erschienen war, bestritt die Vorwürfe. Vielmehr habe er mit der ausdrücklichen Einwilligung der Kontoinhaberin das Geld auf sein Konto transferiert, sagte er in seiner fast 70-minütigen Vernehmung.
Eindeutige Beweise dafür konnte er jedoch keine vorlegen. Zwar gibt es eine Tonaufzeichnung über ein Gespräch, in dem das mutmaßliche Opfer und der Angeklagte über die Ausstellung besagter Bankvollmacht gesprochen haben; dass der Mann diese jedoch auch dazu nutzen durfte, Umbuchungen auf sein eigenes Konto vorzunehmen, wurde in diesem Gespräch nicht thematisiert. Und auch sonst waren gestern vor Gericht keine belegbaren Aussagen dazu bekannt geworden.
Auch die mutmaßlich Geschädigte kann knapp zwei Jahre nach dem Vorfall kein Licht mehr ins Dunkel bringen: Aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz ist sie mittlerweile nicht mehr vernehmungsfähig. Nach weiteren Vernehmungen beschloss das Gericht, auf Antrag der Anklage eine weitere Zeugin zu hören, bevor ein Urteil fallen kann.
Im Vorfeld der Verhandlung hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl in Höhe von knapp 6000 Euro wegen Untreue gegen den Angeklagten ausgestellt (120 Tagessätze zu je 45 Euro). Weil der 58-Jährige diesen jedoch nicht akzeptiert und Einspruch eingelegt hatte, wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt.
Die Verhandlung wird voraussichtlich am Montag, 19. Oktober, 13.30 Uhr, fortgesetzt.

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