Er verlässt den Saal als Mörder

Trier · Tränen des Schmerzes und Seufzer der Erleichterung: Das Landgericht Trier hat den Mann, der die 16-jährige Laura-Marie tötete, als Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ein letztes Mal mussten die Eltern vor Gericht jenen Abend durchleben, an dem ihre Tochter starb.

Er verlässt den Saal als Mörder
Foto: Klaus Kimmling (g_pol1 )

Trier. Alle Kameras sind auf die Tür hinter Verteidiger Thomas Julien gerichtet, der seinen schlecht gelaunten Blick voll Unbehagen auf einen dicken rosafarbenen Ordner senkt. Als wüsste er bereits, welches Ende dieser Prozess nimmt. Dann öffnet sich die Tür. Herein kommt der mutmaßliche Mörder. Der Mann, der die 16-jährige Laura-Marie am 13. März 2015 mit vier Messerstichen tötete. Ein 25-jähriger Trie-rer. Grauer Pulli, Jeans, Turnschuhe, blonder Bürstenschnitt. Das Auffälligste an ihm sind die Handschellen. Während die Männer sich vor laufenden und klickenden Kameras kurz die Hand schütteln, sind die Eltern der getöteten Laura-Marie im Rücken der Journalisten für einen Moment weitgehend unbeobachtet. Eine weinende Frau umarmt die schwarz gekleidete Mutter, deren Gesicht vom Schmerz verzerrt ist. Kein Urteil könnte diese Frau trösten. Der Vater des Mädchens wird eineinhalb Stunden später von "einer gewissen Genugtuung" sprechen. Doch der Schmerz bleibe.
Trotzdem stellt das Urteil des Trierer Landgerichts den Anwalt der Eltern und auch viele der Zuschauer zufrieden. "Gott sei Dank", sagt eine Frau seufzend, als die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz stehend verliest, welches Urteil die erste Schwurgerichtskammer gefällt hat: Der Angeklagte wird wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein letztes Mal müssen die Eltern mit den Worten der Richterin die Geschehnisse jenes Abends durchleben, an dem ihre Tochter ermordet wurde. Schmitz sieht es nach fünf Monaten intensiver Zeugenbefragungen und zahlreichen Expertengutachten als erwiesen an, dass der 25-jährige Trierer Laura-Marie tötete, um ein anderes Verbrechen zu vertuschen: Genau wie die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger ist die Richterin überzeugt, dass der gelernte Metallmaler vorhatte, Laura-Marie zu vergewaltigen. Und dass er sie tötete, als ihm klar wurde, dass dies nicht gelingen würde.
Dafür sprechen Kratzwunden, die man auf seinen Unterarmen fand, ein Seil mit DNA-Spuren, das am Tatort lag und mehr als 1620 Internetrecherchen, die immer das gleiche Wort enthielten: Vergewaltigung. Auch am Morgen vor der Tat sah der junge Mann sich ein Video über die Vergewaltigung einer 16-Jährigen an. "Das geht weit über das hinaus, was als durchschnittlich gelten kann", sagt Schmitz in ihrer sachlichen, von einem nüchternen Ton geprägten Urteilsbegründung. Dass der Angeklagte Laura-Marie im Streit erstochen haben könnte - so wie er zuletzt behauptete - hält sie für unglaubwürdig.
Nach Aussage des 25-Jährigen soll es auf einem unbeleuchteten Weg in Trier-Nord zum Streit gekommen sein, nachdem Laura-Marie mit ihrem Ex-Freund telefoniert hatte, den sie an diesem Abend besuchen wollte. Ihr Mörder hatte sich angeboten, sie auf dem Weg zum Bahnhof zu begleiten. Durch seinen Anwalt hatte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses verlesen lassen, er habe verhindern wollen, dass das Mädchen den Ex-Freund besucht. Also habe er versucht, Laura-Marie nach Hause zu zerren. Es sei zu einem Gerangel gekommen und plötzlich habe er ein Messer in der Hand gehabt.
"Er wusste doch schon vorher, wohin sie wollte. Das macht also keinen Sinn", sagt Schmitz.
Gegen die Version der Geschichte spreche auch, dass Laura nach dem Telefonat, das angeblich zum Streit führte, dem Freund, bei dem man zuvor gefeiert hatte, noch eine völlig alltägliche Textnachricht schrieb. Zudem müsste der Streit auf dem Weg ausgebrochen sein - und nicht hinter einer ehemaligen Waschhalle, wo die Tat - das beweisen Blutspritzer - begangen wurde. Anders als der Verteidiger, der auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert hatte, geht Schmitz davon aus, dass der Mann die Absicht hatte, die Schülerin zu töten. Schließlich seien alle vier Stiche mit Wucht in den Oberkörper geführt worden. Zudem habe das gerichtsmedizinische Gutachten gezeigt, dass das gewürgte Mädchen bereits bewusstlos auf dem Boden lag.
Regungslos und scheinbar unbeteiligt verfolgt der Angeklagte, was die Richterin sagt. Nur beim Thema Vergewaltigung senkt er kurz den Kopf. Die Richterin hält den Mann für voll schuldfähig. Er hatte getrunken, aber nicht genug, um die Kontrolle zu verlieren. Er ist psychologisch auffällig - aber nicht krank. Er ist dumm - aber nicht schwachsinnig.
Lebenslang lautet daher das Urteil. "Das ist richtig und gerecht", sagt Otmar Schaffarczyk, der Anwalt der Eltern. "Es gibt keine Strafe für das, was er getan hat", sagt der Onkel der Ermordeten und fügt bitter hinzu: Nach 15 Jahren werde geprüft, ob der Mann wieder raus könne. Laura-Marie habe gerade erst angefangen gehabt, ihr Leben zu leben.Extra

Für Mord gibt es in Deutschland nur ein Urteil: lebenslang. Wenn das Gericht, wie im Fall Laura-Marie, den Täter wegen Mordes verurteilt, muss dieser zunächst einmal 15 Jahre im Gefängnis bleiben. In diese Zeit wird auch die Untersuchungshaft eingerechnet. Der nun verurteilte Mörder der 16-jährigen Schülerin sitzt seit seiner Verhaftung im vergangenen März in Untersuchungshaft. Nach 15 Jahren kann ein Gericht aufgrund eines Gutachtens entscheiden, ob ein Mörder auf Bewährung aus der Haft entlassen werden kann. Voraussetzung ist, dass von ihm keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, - und nicht, wie landläufig gemutmaßt wird, gute Führung im Gefängnis. Lehnt das Gericht die Freilassung ab, kann nach zwei Jahren erneut eine Begutachtung und eine Gerichtsentscheidung erfolgen. Im Schnitt beträgt die Haftdauer für lebenslänglich in Deutschland zwischen 17 und 20 Jahren. wieExtra

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger gehen davon aus, dass der 25-jährige Trierer nach dem gescheiterten Vergewaltigungsversuch eine weitere Vergewaltigung geplant hatte. Dafür spricht nach Ansicht der Ermittler, dass er sich am 15. März, zwei Tage, nachdem er Laura-Marie getötet hatte, erneut Videos über Vergewaltigungen im Internet ansah. Als die Polizei ihn am gleichen Tag für die Zeugenbefragung am Trier-Kürenzer Fußballplatz abholte, hatte er zudem erneut ein Messer bei sich - die blutige Tatwaffe hatte er am 13. März nachts in einem Garten entsorgt. In seiner Sporttasche fanden die Beamten auch ein Kondom sowie eine Kette und eine Nylonschnur, die als Fesselwerkzeuge dienen könnten. Mos

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