Trierer Bischof Ackermann versagt Priester evangelische Seelsorge

Saarbrücken/Trier/Düsseldorf · Für die katholische Kirche ist er ohnehin nach seiner Heirat verloren. Dennoch verweigerte Bischof Stephan Ackermann einem katholischen Geistlichen, sich auf eine Pfarrerstelle der Evangelischen Kirche in der Region zu bewerben. Dafür zieht er eine Regelung beider Amtskirchen zurate.

Kann ein katholischer Priester die Konfession wechseln und als Pfarrer für die evangelische Kirche tätig werden? Und gilt dies auch umgekehrt? Theoretisch ist das durchaus möglich. Denn dazu existiert seit fast 40 Jahren eine Regelung zwischen der Deutschen Bischofskonferenz auf katholischer Seite und den evangelischen Landeskirchen.

Bei der Frage, wie viele solcher wechselseitigen Übertritte es seitdem gab, zeigt sich das Trierer Bistum zugeknöpft. Auf konkrete Anfragen blockt die katholische Diözese.

Unterdessen wurde ein aktueller Fall bekannt, bei dem Bischof Stephan Ackermann sein Veto einlegte. Er lehnte das Begehren eines katholischen Geistlichen ab, eine evangelische Stelle im Trierer Bistum zu übernehmen. Konkret: Ein katholischer Pfarrer aus dem Dekanat St. Wendel wollte sich 50 Kilometer entfernt auf eine evangelische Pfarrstelle in Rheinland-Pfalz bewerben. Genau das missbilligte Ackermann. Obwohl der Abtrünnige mittlerweile verheiratet und Vater ist, damit wegen des Bruchs des Zölibats ohnehin für die Katholiken als pastoraler Seelsorger verloren ist.Kontroverse über Begriff Region

In einem Brief des stellvertretenden Priesterreferenten Ulrich Stinner teilte dieser dem betroffenen Pfarrer die Absage mit. Stinner schrieb darin: "Nach der Beratung in der Personalkommission bedaure ich, Ihnen mitzuteilen, dass Bischof Dr. Stephan Ackermann ihrem Anliegen nicht nachkommen kann." Dabei beziehe sich der gemeinsame Dienstherr ausgerechnet auf die Vereinbarung zwischen katholischer und evangelischer Kirche, die solch geregelte Übertritte erlaubt. Die Begründung für die ablehnende Haltung fuße dabei auf einer Passage dieses gemeinsamen Vertrags vom 14. November 1977: "Nach dem Übertritt darf der Amtsträger nicht in seinem bisherigen regionalen Wirkungsbereich eingesetzt werden."

Und genau da flammt die Kontroverse auf. Denn der katholische Pfarrer, der mit der protestantischen Kirche liebäugelt, sowie Bischof Ackermann interpretieren den Begriff Region offensichtlich höchst unterschiedlich. Stinner konkretisiert in einer E-Mail auf Anfrage des katholischen Seelsorgers: "Der Bischof sieht hier unter ‚Region' das gesamte Bistum Trier." Von Willkür spricht der übertrittswillige Theologe. Seine Begründung: "Als die Regelung in Kraft trat, war das katholische Bistum noch in sieben Regionen unterteilt, die seit 2004 zu drei Visitationsbezirken fusioniert sind." So könne Ackermann folglich nicht das Bistum als eine einzige geschlossene Region ausgeben.Bistum Trier kurz angebunden

Unterstützung erhält er vom Bitburger Kirchenrechtler Professor Joachim Weber. Er hält die bischöfliche Sichtweise für "problematisch und im Ergebnis nicht überzeugend", wie er sagt. Demnach versteht der ehemalige Dozent an der privaten Heidelberger SRH-Hochschule unter regionalem Wirkungsbereich "ausdrücklich nicht das gesamte Bistum Trier". Sonst wäre in der Regelung "die Formulierung ‚in seinem bisherigen Bistum' verwendet worden", interpretiert Weber. Er ist überzeugt, dass der katholische Pfarrer "in Einklang mit der Regelung […] durchaus eine Pfarrstelle im Hunsrück […] hätte antreten können".

Das Trierer Bistum zeigt sich kurz angebunden. Die stellvertretende Pressesprecherin Judith Rupp: "Zu konkreten Personalangelegenheiten können wir uns nicht äußern." Offener reagiert die Evangelische Kirche im Rheinland (EKIR), die von dem Wechsel profitiert hätte. Deren stellvertretender Pressesprecher in Düsseldorf, Wolfgang Beiderwieden, bestätigt den gewollten Wechsel des katholischen Pfarrers. Dieser sei allerdings an der Interpretation des Begriffes Region gescheitert.

Von einem Massen-Exodus katholischer Pfarrer kann nach EKIR-Angaben keine Rede sein. Beiderwieden: "Ein Übertritt von Geistlichen ist bisher nur ganz vereinzelt vorgekommen." Nur drei Fälle seien ihm in den vergangenen fünf Jahren bekannt, dass drei ehemals katholische Pfarrer bei der EKIR angefangen haben. Und das Bistum Trier? Es macht abermals keine Angaben.

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