Falsche Verdächtigung nach Moselsprung: Trierer Gericht verurteilt Polizist wegen Verfolgung eines Unschuldigen

Trier · Im Prozess gegen drei Trierer Polizisten, die einen Mann falsch beschuldigt haben sollen, Widerstand gegen die Beamten geleistet zu haben, ist nun ein Urteil gefallen. Ein Polizeikommissar ist vom Trierer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine beiden Kollegen wurden freigesprochen.

 Noch täglich in Gebrauch: Die Trierer Römerbrücke über die Mosel ist die älteste Brücke Deutschlands. Und noch immer ist sie stabil genug für die 14.500 Autos, die die Brücke täglich überqueren. Der erste Bau erfolgte zeitgleich mit der Gründung der Stadt im Jahre 16 v. Chr. Die Pfeiler der heutigen Steinbrücke wurden ab dem Jahr 142 gebaut. Sie bestehen aus riesigen Basaltquadern.

Noch täglich in Gebrauch: Die Trierer Römerbrücke über die Mosel ist die älteste Brücke Deutschlands. Und noch immer ist sie stabil genug für die 14.500 Autos, die die Brücke täglich überqueren. Der erste Bau erfolgte zeitgleich mit der Gründung der Stadt im Jahre 16 v. Chr. Die Pfeiler der heutigen Steinbrücke wurden ab dem Jahr 142 gebaut. Sie bestehen aus riesigen Basaltquadern.

Foto: Roland Morgen/Archiv

Die Minen der drei Angeklagten sind versteinert. Sie wirken angespannt. Die drei Polizisten, eine Kommissarin, ein Kommissar und ein Oberkommissar, wissen, dass von dem Urteil, das Richter Hans-Jürgen Ferring in wenigen Augenblicken verkünden wird, ihre berufliche Existenz abhängt. Wenn sie nämlich als Straftäter verurteilt werden, dann droht ihnen der Rausschmiss aus dem Polizeidienst. Das Verbrechen, das sie begangen haben sollen, lautet Verdächtigung eines Unschuldigen. Zwischen drei Monaten und zehn Jahren Haft sieht das Strafgesetzbuch dafür vor.

Als der Richter gestern kurz nach 16 Uhr im Saal 54 des Trierer Amtsgerichts verkündet, dass die Kommissarin und der Oberkommissar von den Vorwürfen freigesprochen werden, bleiben die beiden angespannt. Vielleicht auch deshalb, weil Ferring, der von einem sehr komplexen Verfahren spricht, ihren Kollegen zu einer Geldstrafe (120 Tagessätze von je 60 Euro) verurteilt. Welche Konsequenzen das für die berufliche Karriere des Polizisten hat, ist zunächst unklar. Allerdings liegt die Strafe deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Christian Schmidt. Er hat zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für alle drei gefordert. Deren Verteidiger haben jeweils auf Freispruch plädiert.

Der Fall: Bei dem seit April laufenden Prozess geht es um die Folgen eines Polizeieinsatzes von Juni 2013. Ein stark alkoholisierter 37-Jähriger, der sich selbst als Extremsportler bezeichnet, ist früh morgens von der Trierer Römerbrücke in die Mosel gesprungen. Zeugen setzen einen Notruf ab. Der Mann schwimmt ans Ufer und geht in nassen Kleidern zu den mittlerweile auf der Brücke stehenden Polizistin, der Kommissarin und dem Kommissar, sagt ihnen, dass er der Brückenspringer sei. All das ist zu sehen auf einem Handy-Video, das ein Bekannter des 37-Jährigen gemacht hat. Ebenso wie, der Polizist den Mann lautstark anbrüllt, ihn hart angeht, gegen das Brückengeländer drückt und später mit auf dem Rücken gefesselten Händen mit dem Kopf auf die Motorhaube des Streifenwagens beugt.

Der Beamte habe die Kontrolle verloren, meint der Richter bei der Urteilsverkündung. Als Begründung für das Anbrüllen nennt der Polizist während des Prozesses die Tatsache, dass Tage vor diesem Einsatz ein 16-Jähriger in Konz von der Eisenbahnbrücke in die Mosel gesprungen war. Seine Leiche ist Tage später aus dem Fluss geborgen worden. Nicht zu sehen ist aber auf dem Video, das sagt auch der Richter, wie der 37-Jährige Widerstand leistet und versucht den Polizisten zu schlagen. Doch genau dieser Vorwurf findet sich in dem Einsatzbericht wieder, der von den drei Angeklagten - der dritte Polizist ist zunächst am Moselufer im Einsatz, bevor er zu seinen Kollegen auf die Brücke kommt - fünf Tage nach dem Vorfall verfasst worden ist.

Vor allem im Einsatzbericht des Kommissars fänden sich fiktive und wissentliche falsche Darstellungen, sagt der Richter. Damit sollten Fehler bei dem Einsatz (keine Belehrung des Brückenspringers über seine Rechte, keine Feststellung der Identität, keinen Grund zu der erfolgten Verbringung ins Polizeigewahrsam) kaschiert werden. Er habe den Mann bewusst falsch verdächtigt und deswegen auch angezeigt, ist Ferring überzeugt. Bei den beiden Mitangeklagten könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie den Vorwurf irrtümlich erhoben hätten. Nachdem der Brückenspringer n ihn der Staatsanwaltschaft das Handy-Video vorgelegt hat, sind die Ermittlungen gegen ihn eingestellt und die gegen die drei Polizisten aufgenommen worden.

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