Abführmittel und geschlossenes Parkhaus zwingen Patienten zum Falschparken: Stadt Bitburg will Strafzettel bezahlt haben

Weinsheim-Gondelsheim/Bitburg. · Ein Eifeler muss zu einer Darmspiegelung nach Bitburg. Weil das marode Parkhaus geschlossen ist und er wegen eines Abführmittels dringend auf Toilette muss, entscheidet er sich für einen Parkverstoß. Das Knöllchen zahlt er nicht, es kommt zu einem Streit mit der Stadt.

Seine Darmspiegelung wird Jörg Mathey so schnell nicht vergessen. Und zwar nicht aus medizinischen Gründen, sondern weil sie einen Briefreigen mit der Stadtverwaltung Bitburg nach sich gezogen hat - wegen eines Parkverstoßes, den der 55-Jährige während seines Krankenhausaufenthalts in Bitburg begangen hat. 25 Euro sollte er zahlen, weil er die auf dem Parkschein angegebene Parkzeit von zwei Stunden überschritten hat. Mathey ist fassungslos. "Das ist eine Unverschämtheit! Die wollen mir ein Bußgeld aufbrummen für etwas, wogegen ich nichts tun konnte", sagt er. Ja, die Parkzeit habe er überschritten. Zahlen will er trotzdem nicht. Seiner Meinung nach hatte er gute Gründe für den Parkverstoß.

Parkhaus geschlossen

Am 30. September hatte Mathey im Marienhaus Klinikum Eifel einen Termin für eine Darmspiegelung. Wegen der Betäubung durfte er danach kein Auto fahren. Da niemand ihn in Bitburg abholen konnte, musste er eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Deshalb habe er geplant, sein Auto im Parkhaus Annenhof neben dem Krankenhaus abzustellen, erzählt er. Was der 55-Jährige aus Weinsheim-Gondelsheim nicht wusste: Das Parkhaus war wegen Bauarbeiten geschlossen.
"Ich hatte morgens einen Liter Abführmittel getrunken und war schon vor der Abfahrt sieben, acht Mal auf Toilette", erzählt Mathey. Wegen Bauarbeiten auf der Strecke habe er 50 Minuten bis Bitburg gebraucht statt wie normalerweise 30 Minuten. Am Krankenhaus angekommen, habe er dringend eine Toilette benötigt. Da das Parkhaus geschlossen war, habe er sein Auto vor einem Café geparkt und einen Parkschein für zwei Stunden gezogen - wohlwissend, dass er diese deutlich überschreiten werde. "Dass ich ein Knöllchen bekomme, wusste ich", sagt Mathey, "ich hatte nur keine Möglichkeit, es zu ändern."

Er bittet die Stadtverwaltung Bitburg im Nachhinein, "ein Auge zuzudrücken" und die Verwarnung zurückzunehmen. Seinem Schreiben, in dem er die Gründe für den Parkverstoß erörtert, legt er eine ärztliche Bescheinigung bei. Ein Chefarzt attestiert ihm, dass er nicht in der Lage gewesen sei, zwischendurch den Parkscheinautomaten zu bedienen. Eine städtische Mitarbeiterin antwortet, dass das Verfahren nicht eingestellt werde.
Der Grund: Bei einer Darmspiegelung sei vorher bekannt, dass man danach kein Auto fahren könne. Mathey ist außer sich. "Das ist unmenschlich. Ich hätte erwartet, dass sie mir zurückschreiben: ‚Aufgrund der Umstände nehmen wir die Verwarnung zurück und wünschen Ihnen gute Besserung'."

Stadt fordert Vorbereitung

Verwarnungen könnten nur bei gravierenden Notfällen zurückgenommen werden, erklärt Stadtpressesprecher Werner Krämer auf Nachfrage des Trierischen Volksfreunds. Dies gelte nicht, wenn jemand einen geplanten Arzttermin wahrnehme, bei dem vorher eventuell auch noch ein Aufklärungsgespräch stattgefunden habe. Da habe die Person ja schon irgendwo in Bitburg geparkt und dabei vielleicht festgestellt, dass das Parkhaus neben dem Krankenhaus bereits seit einiger Zeit gesperrt sei, argumentiert Krämer.

Es entsteht ein reger Briefwechsel zwischen der Stadt und Mathey. Das Bußgeld wird um die Kosten des Verfahrens und der Auslagen auf insgesamt 53,50 Euro erhöht, Mathey legt Widerspruch ein und reicht ein weiteres, konkreter formuliertes Attest ein.

Seine Notlage schildert er der Verwaltung nun ausführlicher: "Wegen dem Abführmittel hatte ich keine einzige Minute mehr Zeit, nach einem Parkplatz zu suchen", schreibt er, sonst hätte er in die Hose gemacht. "Ich bin im Lauftempo zum Krankenhaus und sofort zur Toilette!" Das nehmen die Mitarbeiter der Stadt ihm offenbar nicht ab. "Wenn sich jemand eine Dreiviertelstunde ins Auto setzen kann, um nach Bitburg zu fahren, dort aber keine fünf Minuten vom Parkhaus zum Krankenhaus gehen kann, muss man sich schon gewisse Fragen stellen", sagt Krämer auf die Frage, ob solche Umstände kein gravierender Notfall seien.
Die Stadt gibt den Vorgang wegen des Einspruchs an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Das findet Mathey "grotesk". "Wenn die so einem Kleckerkram nachgehen, dann weiß ich nicht, woran ich noch glauben soll", sagt er. Er hofft, dass das Verfahren eingestellt wird.

Meinung
Andrea Weber
Ausnahmen bestätigen die Regel

Dass es Regeln gibt, ist gut. Dass sie stur angewandt werden, nicht. Jörg Mathey gibt zu, einen Parkverstoß begangen zu haben. Aber er hatte Gründe dafür. Ja, er wusste, dass er nach der Darmspiegelung kein Auto mehr würde fahren können. Deshalb wollte er über Nacht in einem Parkhaus direkt neben dem Krankenhaus parken und dafür bezahlen. Dass dieses geschlossen war, dafür konnte er nichts. Wissen musste er es auch nicht, da er rund 40 Kilometer von Bitburg entfernt lebt. Er gibt an, dass er keine Minute mehr habe warten können, weil er wegen der Nachwirkungen des Abführmittels zur Toilette musste. Das muss die Stadt glauben, das kann nur er selbst beurteilen. Ein Arzt attestiert ihm, dass er den Parkautomaten zwischendurch nicht mehr bedienen konnte. Unter diesen Umständen hätte die Stadt eine Ausnahme von der Regel machen müssen und ihm das Bußgeld erlassen sollen.
a.weber@volksfreund.de

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