Ex-Chef der Trierer Handwerkskammer wegen Subventionsbetrugs verurteilt

Trier · Das Koblenzer Landgericht hat den ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, Hans-Hermann K., am heutigen Donnerstag zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro verurteilt. Er habe sich des Subventionsbetrugs gegenüber der Bundesrepublik Deutschland schuldig gemacht. K will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen.

 Viele Akten, dünne Beweise: Von den ursprünglichen Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen Triers ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer ist im Prozess vor dem Koblenzer Landgericht nur noch ein Bruchteil übrig geblieben. Die Anklage fordert eine Geldstrafe von 33.000 Euro, die Verteidigung Freispruch. TV-Foto: Christiane Wolff

Viele Akten, dünne Beweise: Von den ursprünglichen Tatvorwürfen der Staatsanwaltschaft gegen Triers ehemaligen Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer ist im Prozess vor dem Koblenzer Landgericht nur noch ein Bruchteil übrig geblieben. Die Anklage fordert eine Geldstrafe von 33.000 Euro, die Verteidigung Freispruch. TV-Foto: Christiane Wolff

Knapp 1,5 Jahre und 37 Prozesstage hatte die für Wirtschaftskriminalität zuständige Fünfte Große Kammer des Koblenzer Landgerichts benötigt, um die Betrugsvorwürfe strafrechtlich aufzuarbeiten. Nachgewiesen werden konnte K. letztlich, im öffentlich geförderten Handwerkskammerprojekt KomZet in den Jahren 2002 und 2003 knapp 80.000 Euro Zuschüsse zu Unrecht für die Kammer kassiert zu haben. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft K zusammen mit weiteren ehemaligen Führungskräften der HWK angeklagt, in sechs Projekten mehr als 880.000 Euro zwischen 2002 und 2008 hinterzogen zu haben. Der Nachweis fiel der Staatsanwaltschaft allerdings schwer. K hatte stets betont, nicht gewusst zu haben, dass Förderanträge gefälscht waren.

Die Beweisaufnahme habe allerdings gezeigt, dass K "nicht ahnungslos war", sagte Richter Torsten Bonin bei der Urteilsbegründung. Die Falschabrechnungen seien "kein Geheimnis" des Projektleiters gewesen, sondern seien im Lenkungsgremium, dem K vorstand, "offen kommuniziert" worden. "Die Täuschung des Fördergeldgebers war beabsichtigt", führte Bonin aus.
K habe sich nie persönlich bereichern wollen an den zu Unrecht von der Kammer einkassierten Fördergeldern, betonte der Richter dabei.

Dass der Subventionsbetrug im laut Gesetzestext "großen Ausmaß" nicht zu einer höheren Strafe als 180 Tagessätze à 150 Euro führe, hänge mit den strafmildernden Umständen zusammen: K sei nicht vorbestraft, die Taten liegen mehr als zehn Jahre zurück und K habe durch die Taten seinen Arbeitsplatz verloren. Zudem habe die lange Verfahrensdauer den 71-Jährigen stark belastet.

Das Gericht sei bei seinem Schuldspruch im Wesentlichen dem Plädoyer der Anklage gefolgt, erklärte Staatsanwalt Matthias Saal nach dem Urteil gegenüber dem TV. "Bei der Strafzumessung hat das Gericht lediglich den strafmildernden Belastungen, denen K ausgesetzt war, etwas mehr Gewicht beigemessen, aber wir sind mit dem Urteil insgesamt sehr zufrieden", sagte Saale. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 37.000 Euro gefordert (der TV berichtete).

"Mein Mandant und ich sind davon ausgegangen, das Gericht werde ihn in allen Anklagepunkten freisprechen", erklärte Ks Rechtsanwalt Philipp Grassl nach der Urteilsverkündung. K sei weiter der Überzeugung, dass die gegen ihn gemachten Vorwürfe nicht zutreffen. K werde daher gegen das Urteil vorgehen und ein Revisionsverfahren beantragen.

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