Junger Mann aus der Vulkaneifel wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Drogenhandel vor dem Landgericht

Trier/Daun · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen 24-Jährigen aus dem Vulkaneifelkreis begonnen, dem jahrelanger Rauschgifthandel im großen Stil vorgeworfen wird. Mit seinem "Vertrieb" soll er den Lebensunterhalt seiner Familie wenigstens teilweise bestritten haben.

 Der Angeklagte soll unter anderem mit Kräutermischungen gehandelt haben. Symbolfoto: dpa

Der Angeklagte soll unter anderem mit Kräutermischungen gehandelt haben. Symbolfoto: dpa

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Der junge Mann auf der Anklagebank der Ersten Großen Strafkammer entspricht nicht dem Bild, das sich der Normalbürger von einem gewerbsmäßig arbeitenden Rauschgiftdealer macht - weder Mafiaflair noch ausgeflippter Hippie. Er wirkt wie ein Mitarbeiter im SB-Lebensmittelmarkt an der Ecke. Um so erstaunlicher ist, was Oberstaatsanwalt Ingo Rhomada ihm in seiner seitenstarken Anklageschrift alles vorwirft.

Der Vortrag dauert gut 20 Minuten. Von Oktober 2013 bis Ende Juli 2016 soll der Angeklagte mit illegalen Betäubungsmitteln hantiert und gehandelt haben. Mit den erzielten Gewinnen habe er teilweise den Lebensunterhalt seiner Familie bestritten.

Die lange Aufzählung der gehandelten Kreationen erinnert an die Inventurliste einer Apotheke oder eines Chemielabors: Amphetamin, Cannabisprodukte, Kräutermischungen mit künstlichen Cannabinoiden, dazu Klassiker wie Kokain und Ecstasy. Ein Teil der Ware sei unbehandelt weiterverkauft worden, andere Mischungen habe der Angeklagte zunächst in seiner Wohnung aufbereitet. Ein häufig genannter "Einkaufsort" auch für Rohmaterial ist die Stadt Venlo in den Niederlanden. Die Mengenangaben reichen von einigen Gramm bis in den Kilobereich. In einem Fall ist von 40 Kilogramm die Rede.

Guten Umsatz habe ihm ein Besuch des Open-Air-Festivals "Nature One" in Kastellaun gebracht. Er soll dort xtc-Tabletten an die Besucher verkauft und Einnahmen von rund 2500 Euro erzielt haben.

Mitte 2016 ist der Angeklagte dann mehrfach an verdeckte Ermittler geraten, denen er laut Anklage ahnungslos Ware im Kilo bereich verkaufte. Damit war das Ende des Handelsunternehmens eingeläutet - der Mann befindet sich seit dem 29. Juli 2016 in Untersuchungshaft.

Bisher hat sich der Angeklagte nicht zu den Vorwürfen geäußert. Auch das Ergebnis einer "verfahrensverkürzenden Absprache" kann ihn vorerst nicht aus der Reserve locken. Bei dieser Absprache, die nach der Strafprozessordnung möglich ist, hatten sich die Kammer unter der Vorsitzenden Petra Schmitz, Oberstaatsanwalt Hromada sowie die Verteidiger Marion Faust und Olaf Möller auf einen festen Strafrahmen verständigt.

Für den Fall eines vollen Geständnisses wird dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren und acht Monaten und maximal vier Jahren und vier Monaten garantiert. Vermutlich zögert der 24-Jährige, weil die Frage seiner eigenen und möglicherweise schuldmindernden Drogenabhängigkeit noch ungeklärt ist. Der mit der Klärung beauftragte psychiatrische Facharzt Dr. Harald Lang kommt bisher nicht zum Zuge, weil der Angeklagte aus unbekannten Gründen die Untersuchung verweigert. Dazu ein als Zeuge angehörter Kriminalbeamter: "Während der Hausdurchsuchung stand der Mann eindeutig unter Drogeneinwirkung. Das sagt mir meine langjährige Erfahrung mit der Drogenszene."

Nicht als Zeugin gehört wird die Mutter des jungen Mannes. Die Frau hat von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Verhandlung wird am 31. Januar, 9 Uhr, fortgesetzt.

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