"Thalfang bleibt selbstständig": Bürger wollen mitbestimmen und sammeln Unterschriften

Thalfang · Die Bürgerinitiative "Thalfang bleibt selbstständig" hat Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Die Frage lautet: selbstständige Ortsgemeinde in einer Verbandsgemeinde oder Ortsbezirk in einer Einheitsgemeinde?

 Mitglieder der BI „Thalfang bleibt selbstständig“ vor dem Rathaus. Udo Pfeiffer, Herwig Kehl, Silvia Pfeiffer, Brigitte Schmidt, Reinhard Schmitt (von links). TV-Foto: Christoph Strouvelle

Mitglieder der BI „Thalfang bleibt selbstständig“ vor dem Rathaus. Udo Pfeiffer, Herwig Kehl, Silvia Pfeiffer, Brigitte Schmidt, Reinhard Schmitt (von links). TV-Foto: Christoph Strouvelle

Foto: Christoph Strouvelle (cst) ("TV-Upload Strouvelle"

Thalfang Die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Bürger der Ortsgemeinde Thalfang zum Thema Kommunalreform an die Urne gerufen werden. Die Bürgerinitiative (BI) "Thalfang bleibt selbstständig" strengt ein Bürgerbegehren und infolgedessen einen Bürgerentscheid an. Die Bürger sollen dann über die Frage "Sind Sie dafür, dass im Rahmen der aktuellen Kommunal- und Verwaltungsreform die Ortsgemeinde Thalfang, unter Beibehaltung der Selbstständigkeit, in eine andere Verbandsgemeinde wechselt?" ihr Votum an der Urne abgeben.

In großen Teilen der Ortsgemeinde seien etwa 20 Mitglieder der BI von Haustür zu Haustür gegangen und hätten 257 Unterschriften gesammelt, sagt Silvia Pfeiffer, eine der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Die Listen hat sie dem Thalfanger Ortsbürgermeister Burkhard Graul übergeben. "Nach wie vor sind wir der Ansicht, dass die Thalfanger mitentscheiden sollten, mit welcher Gebietskörperschaft eine Fusion angestrebt wird", heißt es im Anschreiben. Jetzt seien Verwaltung und Ortsgemeinderat gefragt. Zuerst würden die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens und die Unterschriften geprüft, sagt Graul. Wie lange das dauere, kann er nicht sagen. Allerdings würde das Begehren zügig behandelt.

"Uns ist bisher gesagt worden, den Bürgern sei es egal, ob sie in einer Verbandsgemeinde oder Einheitsgemeinde wohnen. Das konnten wir nicht glauben", sagt Pfeiffer. Nach dem Sammeln der Unterschriften seien sich die Mitglieder der BI dagegen sicher: "Die Bürger wollen gefragt werden." Sie wollten mitentscheiden, was das Beste für die Ortsgemeinde ist, sagt Pfeiffer. Die Leute wüssten nicht wirklich, was es heißt, von einer Ortsgemeinde zu einem Ortsbezirk abgestuft zu werden. "Uns ist daran gelegen, die Leute zu informieren. Dann können sie selbst entscheiden, was für sie das Beste ist", sagt sie.

"Wir kommen nicht mit leeren Händen, wir haben Wald, Quellen und sind Mitbesitzer des Haardtwaldes", sagt sie. Pfeiffer und ihre Mitstreiter befürchten, dass bei einem Ortsbezirk Thalfang das bürgerliche Engagement leide.
Bereits am heutigen Abend berät der Thalfanger Gemeinderat über einen Einwohnerantrag der BI, sich erneut mit der Kommunalreform zu befassen. Bei einem Einwohnerantrag, den mindestens zwei Prozent der Bürger unterschreiben müssen, wird der Ortsgemeinderat aufgefordert, über einen Sachverhalt, hier die Kommunalreform, zu beraten. Die Sitzung beginnt um 20 Uhr im Haus der Begegnung.KommentarMeinung

Das Kind beim Namen nennen
Nun gibt es auch im Hauptort Thalfang Stimmen, die ein Bürgerbegehren wünschen, obwohl der Gemeinderat sich bereits im Oktober 2016 einstimmig für einen Wechsel nach Morbach ausgesprochen hat.In Thalfang wird Basisdemokratie groß geschrieben. Das ist gut so. Der Text des Begehrens ist aber eher abstrakt und vielleicht auch ein wenig suggestiv. Wer sagt schon gerne Nein, wenn es um die "Selbstständigkeit" geht, auch wenn diese angesichts des eklatant hohen Schuldenbergs von Thalfang nicht mehr so ausgeprägt ist? Eigentlich geht es doch manchen darum, ob Thalfang nach Morbach oder nach Hermeskeil soll. Je mehr Unruhe in der Verbandsgemeinde Thalfang entsteht, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Land als Ultima Ratio die angedrohte Zwangsfusion der gesamten Verbandsgemeinde mit Hermeskeil anordnet. Es wäre daher eleganter gewesen, das Kind auch beim Namen zu nennen. Die Horather haben das vor wenigen Wochen so gemacht. Sie fragten ihre Bürger klipp und klar, ob sie eine Fusion mit der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues oder eine Fusion mit der Einheitsgemeinde Morbach wünschen. hp.linz@volksfreund.deBüRGERBEGEHREN UND BüRGERENTSCHEID

Extra

Sie sind in Paragraf 17 a der Gemeindeordnung geregelt. Bei Kommunen bis zu 10 000 Einwohnern müssen neun Prozent der wahlberechtigten Bürger (maßgeblich ist die Zahl bei der jüngsten Kommunalwahl) dies per Unterschrift fordern. Die exakten Zahlen für die Ortsgemeinde Thalfang waren kurzfristig nicht zu erfahren. Jedoch dürfte es sich um rund 1550 Wahlberechtigte und etwa 140 notwendige Unterschriften handeln. Die Verwaltung prüft die Unterschriften und die rechtliche Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Der Ortsgemeinderat entscheidet anschließend über die förmliche Zulässigkeit. Das Gremium hat dann über das Bürgerbegehren zu beraten. Ein Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat sich das Bürgerbegehren in unveränderter Form zu eigen macht oder dieses in einer Form, die von denen das Bürgerbegehren vertretenden Personen gebilligt wird, beschließt. Lehnen die Mitglieder des Gemeinderats das Begehren ab, kommt es zum Bürgerentscheid.

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