Sexueller Angriff auf der Toilette in Trierer Disko: 20-Jähriger zu Gefängnisstrafe verurteit.

Trier · Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung hat das Jugendschöffengericht Trier einen 20-Jährigen verurteilt. Er soll Anfang April 2016 eine Frau auf der Toilette einer Trierer Diskothek sexuell bedrängt haben.

Ein dramatisches Geschehen hat sich laut einem Urteil des Amtsgerichts Trier in der Nacht zum 2. April 2016 in einer Trierer Diskothek abgespielt. Ein 20-jähriger Gast soll dort im Lauf des Abends zunächst fünf bis sechs Flaschen Bier konsumiert haben. Am frühen Morgen habe der Angeklagte den Plan eines sexuellen Übergriffs auf eine Frau gefasst. Daher sie er gezielt in die Damentoilette gegangen, habe dort eine Kabine betreten und sich darin eingeschlossen.

Gegen 4.30 Uhr habe sich eine 21-jährige Frau in eine daneben liegende Kabine begeben und die Tür von innen abgeschlossen. Nun habe der Angeklagte seinen Plan ausgeführt: Er soll über die Trennwand zwischen den beiden Toilettenkabinen geklettert und in die Kabine gesprungen sein, in der sich die Frau befunden habe.

Der Mann sei teilweise entkleidet gewesen, als er die Zeugin mit obszönen Worten zum Geschlechtsverkehr aufgefordert habe. Die Frau soll sich gewehrt und versucht haben, die Toilettentür zu öffnen. Dies sei ihr jedoch nicht gelungen, da der Angeklagte sie erneut bedrängt habe. Die Zeugin habe lediglich das Türschloss von innen entriegeln und um Hilfe rufen können.

Eine hinzukommende Zeugin habe dann die Tür aufstoßen können. Nach der Aufforderung, die Kabine zu verlassen, habe der Angeklagte von der Frau abgelassen und die Toilettenräume verlassen.

Nach Auffassung des Jugendschöffengerichts habe auf die von dem Angeklagten begangene Tat, auch unter Berücksichtigung der Vorstrafen des Angeklagten, nur mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe reagiert werden können. Das Mindestmaß der Freiheitsstrafe von einem Jahr sei nicht ausreichend gewesen sei. Dem Täter müsse klar vor Augen geführt werden, welches Unrecht er begangen habe und dass er für sein Verhalten einzustehen habe.

Das Urteil lautet: eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Urteil des Jugendschöffengerichts ist nicht rechtskräftig.

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