Toter Schwan in Trier: Vogelbesitzer müssen aufpassen (Karte Stallpflicht)

Trier/Konz/Saarburg · Bei einem toten Schwan in Trier hat das Landesuntersuchungsamt Vogelgrippe festgestellt. Das Veterinäramt will jetzt eine Stallpflicht durchsetzen - das kommt nicht bei allen gut an.

Das Vogelgrippe-Virus hat sich in Deutschland ausgebreitet und nun auch Trier erreicht. Im Nells Park ist am Freitag ein toter Schwan gefunden worden, der laut Landesuntersuchungsamt das H5N8-Virus in sich trug . Solch einen Befund gab es noch nie in Trier - zumindest kann sich weder das Veterinäramt noch das Landesuntersuchungsamt daran erinnern.

Vorkehrungen Das Veterinäramt bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg will nun per Allgemeinverfügung eine Stallpflicht für Hühner, Wachteln, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse anordnen. Diese Pflicht gilt für alle Halter in einem 500 Meter breiten Uferbereich entlang von Mosel, Saar und Sauer sowie in Teilen der Stadt Trier (siehe Grafik). Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg: "Wir können nur Entscheidungen für das Gebiet treffen, für das wir mit dem Veterinäramt Trier zuständig sind." Der Kreis stehe aber in Kontakt mit den Nachbarkreisen und mit den luxemburgischen Behörden. Vorkehrungen müssten diese allerdings selbst treffen.

Tipps Obwohl das in Trier nachgewiesene Virus (siehe Infokasten) laut bisherigen Erkenntnissen nicht gefährlich für Menschen ist, warnt das Veterinäramt davor, dass der Erreger durch Menschen auf andere Tiere übertragen werden könne. Das Veterinäramt empfiehlt deshalb eine "gewisse Grundhygiene" beim Umgang mit Geflügel. Besonders die Hände sollten desinfiziert werden. Stellt ein Halter rätselhafte Krankheits- oder Todesfälle fest, sollte er die Behörde informieren (Telefon 0651/715590).

Betroffene Hühner, Enten, Gänse, Puten, Wachteln, Tauben, Fasane, Pfaue, Schwäne, Strauße, Emus, Nandus und Wildvögel können laut Veterinäramt an der Geflügelpest erkranken und sie verbreiten. Die Behörde empfiehlt auch Haltern von Ziervögeln und Tauben, die Grundhygiene einzuhalten. Nicht betroffen seien die Greifvögel im Greifvogelpark in Saarburg. Dieser liege auch außerhalb des Problemgebiets. Gleiches gelte für das Wildfreigehege in Trier.

Konsequenzen Pressesprecher Müller betont, dass die Stallpflicht nicht bedeute, dass Vögel im Dunkeln weggesperrt würden. Volieren reichten. Zum Teil seien Abdeckungen erforderlich, damit dort kein Kot von anderen Tieren hineinfalle. Das Veterinäramt werde die Stallpflicht stichprobenartig kontrollieren. Wer sich nicht an die Anordnung halte, müsse erst in letzter Konsequenz eine Ordnungsgebühr zahlen. Zunächst werde im Gespräch eine vernünftige Lösung gesucht. Ist ein Vogel infiziert, muss das Tier aber laut Veterinäramt getötet werden. So "soll eine Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden."

Reaktionen Die größte Hühnerfarm im Kreis Trier-Saarburg liegt in Heddert bei Kell am See, außerhalb der Gefahrenzone. Inhaber ist die Eierhof Hennes GmbH in Euskirchen. Auf telefonische Anfrage heißt es dort: "Wir verzichten bei dem Thema aus firmenstrategischen Gründen auf aktive Kommunikation." Josef Wagner, Ortsbürgermeister in Heddert, versichert, dass er dem Unternehmen vertraue. Die Hühner würden sowieso im Stall gehalten: "Das läuft alles seriös da."

Wilhelm Naumes, Kassierer des Geflügelzuchtvereins Trier und Umgebung, ist erbost. "Die Stallpflicht ist Kappes", sagt er. Der Waldracher, der laut eigener Aussage selbst in Morscheid 30 Hühner und fünf Gänse hält, empfiehlt andere Vorkehrungen: "Die Halter dürfen keine Fremden zu den Tieren lassen, und sie sollten keine Tiere dazukaufen. Das ist wichtiger als die Tiere einzusperren." Naumes hält es zudem für möglich, dass das Tier an Altersschwäche gestorben sei. Viele Vögel hätten das Virus in sich, ohne dass es ausbreche.

Taubenzüchter Ralf Funk aus Trierweiler ist Vorsitzender der Reisevereinigung (RV) Südeifel und Trier und verweist darauf, dass der Virustyp bei Tauben noch nicht nachgewiesen wurde. Allgemein erklärt er, dass die 30 bis 35 aktiven Züchter im Verein ihre Tiere sehr hygienisch und vor allem getrennt von Hühnern oder anderem Geflügel hielten.GEFLüGELPEST IST SCHON LANGE BEKANNT

Die Geflügelpest ist laut dem Veterinäramt seit 1878 bekannt. Ihr Verlauf sei rasch, 80 bis 100 Prozent der infizierten Tiere stürben innerhalb weniger Tage, erklärt die Behörde. "Der Erreger wird mit allen Körperflüssigkeiten und besonders mit dem Kot ausgeschieden. Die Krankheit ist hoch ansteckend und wird sehr leicht von Tier zu Tier oder durch Personenverkehr verbreitet", heißt es weiter bei dem Amt. Das Virus neige dazu, sich rasch zu verändern. So könne es durch Bildung neuer Typen gefährlicher für Mensch und Tier werden.

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