Ehemaliger Autohändler aus Bitburg vor Gericht

Bitburg/Koblenz · Das Landgericht Koblenz verhandelt am Donnerstag wegen zwei Betrugsfällen aus dem Jahr 2006. Der Angeklagte war in einem früheren Verfahren bereits freigesprochen worden, doch hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben.

Auch wenn die Sache bereits mehr als zehn Jahre her ist, so ist das Kapitel noch nicht beendet. Vor dem Landgericht Koblenz wird am Donnerstag, 16. März, im Fall eines ehemaligen Autohändlers aus dem Bitburger Raum verhandelt. Und das zum wiederholten Mal. Bereits im Herbst 2011 war der heute 62-Jährige zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Von Mai 2004 bis zur Insolvenz im August 2006 hatte sich der damalige Betreiber mehrerer großer Autohäuser in Bitburg, Wittlich, Prüm und Koblenz bei seinen Hausbanken mit einem ausgeklügelten System Liquidität verschafft, um sein in die Schieflage geratenes Geschäft am Laufen zu halten.

Der Unternehmer reichte Lastschriften ein, für die er keine wirklichen Forderungen hatte, und sollte dafür nach Auffassung der Richter ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof jedoch hob dieses Urteil wieder auf und wies den Fall erneut an das Landgericht Koblenz zurück, das vor drei Jahren schließlich erneut verhandelte. Diesmal wurde der Unternehmer zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Dass der Fall nun ein drittes Mal vor dem Landgericht landet, liegt daran, dass die Staatsanwaltschaft auch mit diesem Urteil nicht einverstanden war. Wie eine Sprecherin des Landgerichts erklärt, ist das zweite Urteil ebenfalls vom Bundesgerichtshof kassiert worden. Allerdings bezieht sich die Aufhebung nicht auf das gesamte Urteil, sondern nur auf einen Teil der Tatvorwürfe. So gab es bei zwei der damals verhandelten Anschuldigungen einen Freispruch.

Und genau um diese beiden Fälle von Betrug geht es jetzt. Ob der Angeklagte, der zuletzt mit einer Bewährungsstrafe davonkam und inzwischen als Finanzberater tätig ist, nun mit einem deutlich höheren Strafmaß und damit vielleicht doch noch mit einer Haftstrafe rechnen muss, dazu will das Landgericht keine Auskunft geben. Strafmildernd wirkte sich bei den bisherigen Urteilen allerdings aus, dass der Unternehmer mit seinem umfassenden Geständnis einen monate- oder jahrelangen Prozess verhindert hat und dass er nicht vorbestraft ist, sich durch sein Handeln auch nicht selbst bereichern wollte und dass sein Lebenswerk durch die Insolvenz ruiniert wurde.

Der Prozess beginnt am Donnerstag, 16. März, um neun Uhr. Am Mittwoch, 22. März, soll die Verhandlung bei Bedarf fortgeführt werden.

Extra

WAS IST EINE
INSOLVENZVERSCHLEPPUNG?

Eine Insolvenzverschleppung (früher Konkursverschleppung) liegt vor, wenn der Insolvenzantrag zu spät gestellt wird. Verschuldete Personen sind verpflichtet, sofort einen Antrag zu stellen, sobald ein Insolvenzgrund (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) vorliegt. Die Insolvenzverschleppung hat strafrechtliche und haftungsrechtliche (Zivilrecht) Folgen.
Dies bedeutet, dass derjenige, der zum Beispiel als Geschäftsführer für die Insolvenzverschleppung verantwortlich ist, für Zahlungen der Gesellschaft, die nach Eintritt der Insolvenzreife erfolgt sind, persönlich in die Haftung genommen werden kann.

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