Umwelt Weiher in Trierweiler bald leer - Wasser und Fische müssen raus

Trierweiler · Die Trierweilerer haben ein Problem, von dem sie mehr als 30 Jahre nichts wussten. Unweit von Kindergarten und Grundschule gibt es einen Weiher, der nun abgelassen werden muss.

 Zum Schutz der Kinder auf dem Spielplatz müsste der Weiher in Trierweiler abgesenkt werden.

Zum Schutz der Kinder auf dem Spielplatz müsste der Weiher in Trierweiler abgesenkt werden.

Foto: Harald Jansen

Trierweiler Ganz unschuldig plätschert der Trierweilerbach am Ortsrand von Trierweiler entlang. Er entspringt unterhalb des Gewerbegebiets nahe der B 51, vereinigt sich später mit Marienbach und Gelbach zum Stegbach und bereitet Ortsbürgermeister Matthias Daleiden Kopfzerbrechen. Der Grund dafür ist ein Weiher, der Mitte der 80er Jahre in einer Parkanlage angelegt worden ist und der vom Bach gespeist wird. Daleiden: "Die Mutter eines Kindergartenkinds ist auf mich zugekommen und hat auf die Gefahren durch das Gewässer hingewiesen."

Von diesem Moment an hat sich der Ortsbürgermeister genauer mit dem Teich unweit von Grundschule und Kindergarten auseinandergesetzt. Zwar gibt es von der Kindertagesstätte keinen direkten Zugang zum Weiher, da ein Zaun das Gelände der Einrichtung begrenzt. Doch befindet sich unweit des Gewässers ein Spielplatz. Und man weiß ja nie so genau, ob nicht ein Kind im unbeobachteten Moment ausbüxt und ins Wasser fällt.

Was ist also zu tun, fragte sich der Ortsbürgermeister? "So wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben", sagt Daleiden. Einen guten Rat erhoffte sich der Trierweilerer von der GVV-Kommunal Versicherung, die Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Unternehmen und Sparkassen betreut. Das Unternehmen bezeichnet in einer Stellungnahme die Kombination von Spielplatz, Teich und Kindergarten als "äußerst problematisch". Kinder würden von solchen Wasserflächen magisch angezogen. Das Versicherungsunternehmen verweist zudem auf eine Din-Norm, wonach eine Wasserhöhe von mehr als 40 Zentimetern nicht überschritten werden soll. Der Trierweilerer Teich ist jedoch weitaus tiefer. Aufgrund dieser Lage rät das Unternehmen dazu, einen Zaun um das Gewässer zu errichten. Ansonsten drohten bei einem Unfall nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern auch strafrechtliche. Im Fall der Fälle würde es da der Gemeinde nicht besser ergehen wie jedem Privatmann (siehe Info). Es sei aus Sicht der Versicherung zudem sinnvoll, den Spielplatz zu verlegen.

Solch einen Zaun will in der Gemeinde bisher jedoch niemand haben. Eine Verlegung des Spielplatzes kommt ebenfalls nicht in-frage. Geschehen muss jedoch trotzdem etwas. Deshalb sollte möglichst rasch das Wasser aus dem Teich. Dazu sind am Abfluss mehrere Bretter entfernt worden, um den Pegel behutsam zu senken. Letztendlich erfolgreich war dies jedoch nicht. Denn der Grund des Sees liegt tiefer als der Abfluss. Und der Mitte der 80er Jahre eingebaute zusätzliche Ablaufschacht ist verstopft.

Um den Teich trockenzulegen, hat Matthias Daleiden nun die Feuerwehr um Hilfe gebeten. Die Wehren aus Trierweiler, Sirzenich und Udelfangen sollen Ende der Woche anrücken, um das Wasser abzupumpen. Gleichzeitig werden sich dann wieder Mitglieder des Angelvereins Sirzenich darum kümmern, dass den Fischen nichts passiert. Von denen gibt es nämlich einige. "Nur anbeißen wollen die gerade nicht", sagt Norbert Schweitzer bei einem Ortstermin.

Und wenn das Wasser weg ist und die Fische in Sicherheit gebracht sind. Was geschieht dann? "Ich weiß es nicht", sagt Matthias Daleiden. Der Teich in seiner aktuellen Form könne jedenfalls so nicht bleiben. Denn auch wenn der Trierweilerbach nur unschuldig plätschert, so hat das Wasser die Seeränder so weit abgetragen, dass das Ufer steil abfällt. "Nicht auszudenken, wenn da ein Kind reinfällt", sagt Daleiden. "Das würde niemals mehr von alleine da rauskommen."Extra: WER MUSS FÜR SICHERHEIT AM TEICH SORGEN?


Die bei der Wikipedia-Enzyklopädie zu findende Definition für den Fachbegriff Verkehrssicherungspflicht ist so einfach wie weitreichend: "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern." Das bedeutet beispielsweise auch, dass der Gehweg vor dem Haus im Winter geräumt werden muss, damit niemand ausrutscht. Gartenteiche auf Privatgrundstücken müssen aus diesem Grund so gesichert werden, dass sie nicht frei zugänglich sind. Wer seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt, muss Schadenersatz leisten, wenn etwas passiert. Dies gilt für Privatleute ebenso wie für Kommunen.

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