Schläge ins Gesicht und Würgeversuch mit Gürtel - Drei Jahre und sechs Monate Haft für Morbacher

Bernkastel-Kues/Morbach · Das Amtsgericht in Bernkastel-Kues verurteilt einen Mann wegen einer Würgeattacke zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

Im Prozess um gefährliche Körperverletzung hat die Vorsitzende Richterin Claudia Stadler am Montag das Urteil gesprochen: Der Angeklagte erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann seine Frau nach einem Streit angesprungen, mehrfach ins Gesicht geschlagen und sie mit einem Gürtel mehrmals stranguliert hat. Dabei wurde die Blutzufuhr zum Gehirn unterbrochen, weshalb die Frau kurzzeitig das Bewusstsein verlor.

Der Vorfall hatte sich im April vergangenen Jahres in Morbach ereignet, wo das Ehepaar eine Ferienpension betrieb. In zwei vorangegangenen Gerichtsterminen wurde die Vorgeschichte aufgerollt. Mehrere Zeugen sagten aus, darunter auch die Ehefrau des Mannes. Zudem wurden mehrere Gutachten vorgestellt. Wie Richterin Stadler in ihrer Urteilsbegründung erläuterte, habe es in der Ehe des Paares schwerwiegende Probleme gegeben. "Wir gehen davon aus, dass am Anfang alles gut war". sagt Stadler. Aber das sei nicht von langer Dauer gewesen. Der Angeklagte hatte Kinder aus einer vorangegangenen Beziehung, seine Frau wollte ebenfalls Kinder. Dann habe er nach Bandscheibenproblemen seine Arbeit verloren. Daraufhin wurde das Haus gekauft, um eine neue Existenz zu gründen.

Mehrmals gab es Streitigkeiten. Zeitweilig waren die Eheleute auch getrennt. Dann habe man sich wieder getroffen. "Es kam an diesem 3. April zu einem folgenschweren Drama", so Stadler. Weil seine Frau erfahren hatte, dass er sie nicht bei der Krankenversicherung angemeldet hatte, sei sie sehr wütend gewesen und habe ihn mehrfach beschimpft. Als sie ins eheliche Schlafzimmer kam, sei ihr Mann ausgerastet. Er habe sie angesprungen, auf ihr gekniet, sie mit einem Gürtel gewürgt. Dabei seien folgende Worte gefallen: "Du hast mich zum Monster gemacht. Ich bringe das jetzt zu Ende!" Er habe erst abgelassen, als seine Frau die Schuld auf sich nahm, um der Bedrohung zu entgehen. Aber erst am nächsten Morgen hatte sie sich getraut, zu fliehen. In vielerlei Punkten seien die Aussagen vom Angeklagten und seiner Frau ähnlich. Den Einsatz eines Gürtels jedoch hatte er immer bestritten. Für den Einsatz des Gürtels sprechen aber die Verletzungen seiner Frau, die am nächsten Tag von einem Arzt dokumentiert wurden.

Es liege eine Körperverletzung mit einem gefährlichen Werkzeug in Tateinheit mit einer lebensgefährdenden Behandlung vor. Es sei keine Affekthandlung wegen einer Provokation und damit auch kein minderschwerer Fall, der eine geringere Strafe zur Folge hätte. Denn, so Stadler: "Das alles wäre gelaufen gewesen, als Sie mit den Knien auf ihrer Frau gelegen haben." Aber er ging weiter, hätte über einen längeren Zeitraum sich steigernde Gewalt angewendet. Das rechtfertige das verhängte Strafmaß. Der Anwalt des Angeklagten, Robert Stach, hatte eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung als angemessen bezeichnet. Rechtsanwältin Ruth Streit-Stifano, die die Ehefrau als Nebenklägerin vertrat, sagte: "Es gab eine Eskalation, die fast zum Tode meiner Mandantin geführt hat." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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