Taben-Rodter Rat will weiter gegen Asphaltmischanlage vorgehen
Taben-Rodt · Im Rechtsstreit der Ortsgemeinde Taben-Rodt mit der Kreisverwaltung Trier-Saarburg um den Bau einer Asphaltmischanlage auf dem Steinbruchgelände des Dorfs will die Ortsgemeinde die nächst-höhere Instanz einschalten. Dies hat die Susanne Rendenbach, Pressesprecherin der Verbandsgemeindeverwaltung, mitgeteilt.
In seiner Sitzung am Montag hat der Ortsgemeinderat demnach beschlossen, prüfen zu lassen, ob nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier eine Berufung beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht zulässig ist.
Das Verwaltungsgericht Trier hatte die Klage der Ortsgemeinde gegen eine Genehmigung der geplanten Asphaltmischanlage abgewiesen und die Berufung nicht zugelassen. Das Errichten der Anlage im Steinbruch sei nach dem Baugesetzbuch privilegiert, öffentliche Belange würden durch das Vorhaben des Unternehmens nicht beeinträchtigt, lautete die Einschätzung der Richter.
Die Anwaltskanzlei der Ortsgemeinde und die Ortsgemeinde sind laut Rendenbach der Auffassung, dass ihre Stellungnahmen im Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts nicht ausreichend berücksichtigt sind.