"Eine unerträgliche Diskriminierung”

Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe fordert ein Wahlrecht für alle geistig Behinderten.

 Ulla Schmidt, 68, war von 2001 bis 2009 Bundesgesundheitsministerin. Seit 2013 ist sie Bundestagsvizepräsidentin. Die SPD-Politikerin ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Foto: Laurence Chaperon Photographie

Ulla Schmidt, 68, war von 2001 bis 2009 Bundesgesundheitsministerin. Seit 2013 ist sie Bundestagsvizepräsidentin. Die SPD-Politikerin ist seit 2012 Bundesvorsitzende der Lebenshilfe. Foto: Laurence Chaperon Photographie

Foto: Laurence Chaperon (g_pol3 )

Frau Schmidt, 85 000 Erwachsene in Deutschland dürfen am 24. September nicht zur Wahl gehen, weil sie wegen ihrer Behinderung eine Betreuung in allen Angelegenheiten haben und von der Bundestagswahl ausgeschlossen sind. Da müssen Sie als Bundesvorsitzende der Lebenshilfe lautstark protestieren, oder?ULLA SCHMIDT: Allerdings! Als überzeugte Demokratin und Bundesvorsitzende der Lebenshilfe sage ich: Das ist eine unerträgliche Diskriminierung - das Wahlrecht ist ein Menschenrecht und muss allen erwachsenen Deutschen unabhängig von einer Behinderung zugestanden werden. Bereits in der vorigen Legislaturperiode hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe sich vehement politisch dafür eingesetzt, das Wahlrecht endlich zu ändern.Verstößt dieser Ausschluss Ihrer Ansicht nach gegen die UN-Behindertenrechtskonvention?SCHMIDT: Dass eine bestimmte Gruppe behinderter Menschen nicht wählen darf, ist ein klarer Verstoß gegen Artikel 29 der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Meinung teilt auch der Europarat, der mit 46 von 47 Stimmen eine entsprechende Resolution verabschiedet hat. Viele europäische Länder wie unsere Nachbarn Österreich und die Niederlande zeigen schon heute, dass ein Wahlrecht für alle funktioniert. Könnten die Betroffenen also gegen den Ausschluss klagen?SCHMIDT: Gemeinsam mit dem Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie unterstützt die Bundesvereinigung Lebenshilfe acht Kläger, die zunächst Einspruch gegen die Bundestagswahl 2013 erhoben und anschließend beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ihre Wahlrechtsausschlüsse eingelegt haben. Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichts steht jedoch noch aus. Begründet wird der Ausschluss von geistig Behinderten von der Wahl damit, dass sie nicht eigenständig wählen können und auf Hilfe angewiesen sind. Das Argument, dass damit die Wahl beeinflusst werden kann, können Sie nicht von der Hand weisen, oder?SCHMIDT: Wenn Sie Angst vor der Beeinflussung von Wahlentscheidungen haben, müssen Sie die Briefwahl verbieten - und die nutzen 20 Prozent der Wahlberechtigten, mit steigender Tendenz. Nein, ich halte die Gefahr eines Missbrauchs für sehr gering. Ein Betreuer würde sich strafbar machen und seine berufliche Existenz riskieren. Außerdem hat Deutschland ein Wahlrecht, keine Wahlpflicht. Wer sein Wahlrecht nicht ausüben will, braucht es nicht zu tun. Aber wer den Willen bekundet, wählen zu wollen, der darf nicht daran gehindert werden. Wie soll das konkret aussehen?SCHMIDT: Wer zum Wählen Assistenz braucht, der muss die notwendige Unterstützung bekommen. Darauf hat man bereits heute einen gesetzlichen Anspruch. Schon lange gibt es Broschüren, die in leichter Sprache erklären, wie das mit dem Wählen geht. Parteien schreiben inzwischen ihre Wahlprogramme in leichter Sprache, Wahlbenachrichtigungen werden in leichter Sprache verschickt. Es ist alles da, worauf warten wir noch?Wie muss das Wahlrecht geändert werden, damit es nicht zum Ausschluss der betroffenen Menschen kommt? Wie optimistisch sind Sie, dass dieser Ausschluss irgendwann aufgehoben wird?SCHMIDT: Das ist ganz einfach: Der Bundestag muss nur die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz und im Europawahlgesetz ersatzlos streichen. Ich setze sehr darauf, dass uns das Bundesverfassungsgericht recht geben wird und wir in der nächsten Legislaturperiode das Wahlrecht ändern werden. Wäre es aus Ihrer Sicht ein Anfang, wenn in allen Bundesländern die Menschen mit Betreuung in allen Angelegenheiten zu Kommunal- und Landtagswahlen zugelassen würden, wie in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein?SCHMIDT: Die Fortschritte in den Ländern reichen nicht aus. Auch für Bundestags- und Europawahlen brauchen wir endlich das Wahlrecht für alle. Wie erkläre ich den Menschen, die im Mai noch ihre Stimme abgeben durften, dass sie am 24. September daheim bleibenmüssen?Frau Schmidt, Sie treten für die SPD erneut zur Bundestagswahl an. Ihre Partei hat gemeinsam mit der Union dagegengestimmt, das Wahlrecht entsprechend zu ändern. Der Antrag kam von der Opposition und wurde damit von Ihrer Partei mit abgeschmettert. Warum vertritt die SPD nicht vehementer die Interessen der Behinderten, und warum konnten Sie sich in diesem Punkt nicht bei Ihren Parteifreunden durchsetzen?SCHMIDT: Wenn es jemanden im Deutschen Bundestag gibt, der sich konsequent für die Interessen von Menschen mit Behinderung einsetzt, dann ist das die SPD. Wir haben uns übrigens schon vor der Bundestagswahl 2013 klar für ein Wahlrecht für alle ausgesprochen. Aber wir stellen nicht die Mehrheit im Bundestag, und unser Koalitionspartner hat da nicht mitgezogen. Obwohl es auch dort einige Kolleginnen und Kollegen gibt, die unserer Auffassung sind. Und jetzt steht es in unserem Wahlprogramm.Haben Behinderte in Deutschland eine zu geringe Lobby?SCHMIDT: Das würde ich so nicht sagen. Gerade in dieser Legislaturperiode wurden mit vielen Gesetzen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung erreicht - im Koalitionsvertrag wurden sie so oft erwähnt wie nie zuvor, und sehr viele Pläne wurden auch umgesetzt. Außerdem haben wir Ende 2016 ein Bundesteilhabegesetz verabschiedet, das die Unterstützung für Menschen mit Behinderung weiterentwickelt. Die Lebenshilfe setzt sich seit 1958 für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In dieser Zeit konnten wir sehr, sehr viel erreichen.Bernd Wientjes Interview Ulla Schmidt

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