Risiko Schulweg: Ob ein Weg in Trier gefährlich ist, bestimmt die Stadt

Trier · Die Verwaltung tritt dem Vorwurf entgegen, Strecken gezielt neu zu bewerten - so dass bisher anerkannte Gefahren verschwinden.

 Der Layweg im Wohngebiet Auf der Bausch in Ehrang ist einer der wenigen Schulwege in Trier, die nach Ansicht der Stadtverwaltung besonders gefährlich sind. TV-Foto: Friedemann Vetter

Der Layweg im Wohngebiet Auf der Bausch in Ehrang ist einer der wenigen Schulwege in Trier, die nach Ansicht der Stadtverwaltung besonders gefährlich sind. TV-Foto: Friedemann Vetter

Foto: Friedemann Vetter (Ve._) ("TV-Upload Vetter"

Wenn der Fußweg zu einer der Schulen im Trierer Stadtgebiet besonders gefährlich ist, zahlt die Stadt die Busfahrkarte. Das tut sie auch dann, wenn Grundschulen weiter als zwei Kilometer und weiterführende Schulen weiter als vier Kilometer vom Elternhaus entfernt sind. 6000 dieser Karten sind aktuell im Umlauf, jede kostet 612 Euro pro Jahr. Manchmal gibt es Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Eltern und der Stadt um ein paar Meter, aber Entfernungen sind leicht zu messen. Gefahren sind es nicht.

Der Trierische Volksfreund berichtete über den Fall eines Vaters aus Ruwer/Eitelsbach, der vor den Sommerferien einen Brief aus dem Rathaus erhalten hatte. Darin stand sinngemäß: Bisher haben Sie eine Fahrkarte von uns bekommen, weil der Schulweg Ihrer Tochter als besonders gefährlich galt. Doch wir haben den Weg neu bewertet, jetzt ist es nicht mehr gefährlich. Die Karte wird gestrichen (TV vom 14. August).

Ebenfalls betroffene Eltern reagierten auf diesen Artikel. Eberhard Biehl aus Trier hat seiner Schilderung nach das Gleiche erlebt wie der Vater aus Eitelsbach. Biehl sagt: "Bei mehreren Nachfragen hat sich dann gezeigt, dass es nichts außer der persönlichen Entscheidung des Mitarbeiters gab, die einzig und allein dazu diente, die Gefährdung nicht mehr gelten zu lassen."

Peter Uhrmeister schreibt: "Auf dem Petrisberg gibt es seit Jahren ein ähnliches Hin und Her mit den Schülertickets zur Keune-Grundschule und auch zu den Schulen in der Stadt. Mal werden die Tickets bezahlt, dann mal wieder nicht." Auch Kerstin Diederich bezieht sich auf den Petrisberg. "Ab der Kurve am Monte Petris werden Fahrkarten erstattet, und alle anderen Kinder, welche im letzten Jahr Fahrkarten erhalten haben, bekommen jetzt keine mehr. Insbesondere geht es uns um die Querung der Kohlenstraße."

Der TV konfrontiert das Schulamt mit diesen Vorwürfen. Erkennt die Stadt bisher als besonders gefährlich akzeptierte Schulwege nicht mehr an, um Kosten zu sparen? Schulamtsleiterin Helga Schneider-Gräfer weist diesen Vorwurf zurück.
"Die unterschiedlichen Einschätzungen der Eltern und der Verwaltung führen bei der Interpretation des Begriffs der besondere Gefährlichkeit zu Konflikten, weil bei einer Unterschreitung der Kilometergrenze nur diese Möglichkeit bleibt, um die Gewährung der Fahrkarte zu erlangen", sagt Schneider-Gräfer.

Der Vorwurf der willkürlichen Neubewertung sei absurd. "Es stellt sich die Frage, warum in diesen Fällen kein offizielles Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde", sagt die Amtsleiterin. Der Stadtrechtsausschuss klärt dann, ob die Verwaltung falsch liegt. Zurzeit liegen dem Ausschuss zwei Fälle vor: die Keune-Grundschule und Ruwer/Eitelsbach. Noch ist keine Entscheidung gefallen.

Es gebe in Trier nur sehr wenige besonders gefährliche Schulwege, sagt Schneider-Gräfer. Ein Beispiel sei der Layweg in Ehrang (siehe Foto). Der TV fragt: Wie viele Schulwege, die als besonders gefährlich anerkannt wurden, sind in den letzten beiden Jahren neu bewertet und als nicht gefährlich eingestuft worden? Die Antwort der Stadt: "Eine solche Statistik führen wir nicht."KommentarMeinung

So kann das nicht funktionierenEin Sachbearbeiter im Schulamt soll entscheiden, ob ein bestimmter Schulweg besonders gefährlich ist - oder eben nicht. Als Grundlagen hat er lediglich vorliegende Urteile diverser Verwaltungsgerichte und die Unfall- und Kriminalitätsstatistiken der Polizei. Das kann so nicht funktionieren. Die Stadt Trier kann die Gesetzgebung nicht ändern, aber innerhalb ihres Entscheidungsrahmens unnötige Verwirrung und Konflikte vermeiden. Es ist unlogisch und inakzeptabel, dass ein Sachbearbeiter die Entscheidung seines Vorgängers im Amt aufhebt und einen vormals gefährlichen Schulweg einfach als ungefährlich erklärt. Ist eine Entscheidung gefallen, muss sie weiterhin gelten, solange der Schulweg nicht baulich entschärft wird. j.pistorius@volksfreund.de

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