Sicherheit im privaten Heim wird sowohl von Mietern als auch von Hauseigentümern groß geschrieben. Deswegen kommt es vor, dass zum Schutz vor möglichen Eindringlingen eine Videoüberwachungsanlage installiert wird. Sind alle damit einverstanden, hat es damit sein Bewenden. Aber das ist nicht immer so, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen.
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